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Die Wärmeplanung für sächsische Kommunen
Die Wärmeplanung für sächsische Kommunen
Als kommunaler Energieversorger treibt SachsenEnergie die Wärmewende in Ostsachsen und Dresden aktiv mit voran. Den Städten und Gemeinden kommt für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle zu.
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Warum Kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmewende erfolgreich umzusetzen, ist eine der großen kommunalen Aufgaben der nächsten Jahrzehnte. Mit dem Wärmeplanungsgesetz wird eine flächendeckende Erstellung von kommunalen Wärmeplänen vorgeschrieben. Ziel ist es, eine strategische Grundlage für Kommunen zur Erreichung der Klimaneutralität in der Wärmeversorgung bis 2045 zu schaffen.
Aktuell wird mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Für die Erzeugung von Raum-, Warmwasser- sowie Prozesswärme kommen dabei nach wie vor überwiegend Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz. Deshalb ist es neben der Reduzierung des Wärmebedarfs elementar, möglichst viel der notwendigen Energie aus erneuerbaren Quellen und unvermeidbarer Abwärme zu beziehen.
Als SachsenEnergie verfolgen wir die Dekarbonisierung der Wärmversorgung aktiv und sehen uns als kommunaler Regionalversorger in der Verantwortung, in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung die Wärmewende in Ostsachsen und Dresden zügig, planvoll und effizient voranzutreiben.
Unsere Leistungen für Ihre Kommune
Kompetente Begleitung in allen Prozessschritten der Kommunalen Wärmeplanung
Zentrale Erfassung, Aufbereitung und IT-gestützte Visualisierung relevanter Daten mit professionellem GIS-Tool
Einbringung des technischen Know-Hows des SachsenEnergie-Konzerns
Organisation und Durchführung des Beteiligungsprozesses mit Akteuren Vor-Ort, wie u. a. Wohnungswirtschaft und Industrie
Management der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit
Kompetente Beratung bei der Erstellung eines Zielszenarios und der Ableitung geeigneter Maßnahmen konkret für Ihre Kommune
Erstellung des Wärmeplans nach gesetzlichen Vorgaben
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In 4 Schritten zur Wärmewende
1. Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung
Treffen Sie in Ihrer Gemeinde offiziell die Entscheidung, eine Wärmeplanung umzusetzen und veröffentlichen diese. Geben Sie wichtigen Akteuren, wie dem Gas- und Wärmenetzbetreiber, dadurch ausreichend Zeit, Ihnen Vorschläge für die künftige Versorgung durch Wärme- oder Wasserstoffnetze zu unterbreiten.
2. Wärmeplanung durchführen
a. Eignungsprüfung
In der Eignungsprüfung werden Teilgebiete ermittelt, die voraussichtlich nicht für eine künftige Versorgung über ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geeignet sind. Für diese erfolgt nur eine verkürzte Wärmeplanung und sie werden im Wärmeplan als Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung dargestellt.
b. Bestandsanalyse
In der Bestandsanalyse wird die Ausgangslage in der Kommune detailliert betrachtet und verschiedene Parameter, wie die Wärmebedarfe, vorhandene Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen erhoben.
c. Potenzialanalyse
In der Potenzialanalyse werden vorhandene Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme räumlich sowie quantitativ ermittelt und dokumentiert. Darüber hinaus werden Energieeinsparungspotenziale identifiziert.
d. Entwicklung des Zielszenarios
Im Zielszenario wird die Kommune in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete mit entsprechenden Wärmeversorgungsarten eingeteilt. Diese Gebiete richten sich nach den prognostizierten Wärmebedarfen, vorliegenden Energieträgern sowie vorhandenen Erzeugungs- und Versorgungsstrukturen. Entscheidende Einflussfaktoren sind dabei einerseits die Wärmegestehungskosten und Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr sowie anderseits die Realisierungsrisiken und die Versorgungssicherheit.
3. Beschluss und Veröffentlichung des Wärmeplans
Nachdem das Zielszenario erstellt wurde, muss dieses gemeinsam mit der Bestands- und Potenzialanalyse den betroffenen Behörden sowie den relevanten Akteuren in der Kommune zur Einsicht und Abgabe von Stellungnahmen mindestens zwei Monate zur Verfügung gestellt werden. Stimmen diese dem Wärmeplan zu, kann er offiziell durch das zuständige Gremium beschlossen und anschließend in geeigneter Weise, mindestens auf der Internetseite der Kommune, veröffentlicht werden.
4. Umsetzung der Maßnahmen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung definierter Maßnahmen und Wärmelösungen, um der Klimaneutralität in Ihrer Kommune Schritt für Schritt näher zu kommen.
SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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