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SachsenEnergie Erzeugung & Versorgung Erneuerbare Energien Windenergie Windpark Reinsdorf/Mülsen
Windpark Reinsdorf/Mülsen
Projekt „Windpark Reinsdorf/Mülsen“

An der Freitagstraße in Reinsdorf errichtet SachsenEnergie einen Windpark nach neuesten Standards. Vier Windenergieanlagen des Herstellers Vestas (Typ V162) werden hier jährlich rund 60.000 Megawattstunden Strom erzeugen. Damit kann der durchschnittliche Jahresverbrauch von 20.000 sächsischen Haushalten gedeckt werden. Um den Strom ins Netz einspeisen zu können, wird außerdem ein Umspannwerk errichtet. 

Projektsteckbrief Leistung je Anlage

6,2 Megawatt

Baubeginn

Sommer 2024

Inbetriebnahme

voraussichtlich Ende 2025

Rückbau

vollständiger Rückbau durch SachsenEnergie nach ca. 25 Jahren Betriebszeit

Erweiterung

Erweiterung des Windparks um zwei Anlagen in Planung

Verfolgen Sie das Baugeschehen Wir halten Sie auf dem Laufenden

Von der Planungsphase an, arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen und setzen auf den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Denn wir wissen: Die Energiewende für die Menschen vor Ort geht nur mit den Menschen vor Ort.

Informationen für Sie 27. August 2025

Infomarkt zur finanziellen Teilhabe am Windpark | Broschüre (PDF)

27. Mai 2025

Presseinformation Bürgerbeteiligungsmodell

Frühjahr/Sommer 2025

Information der Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe

26. Juli 2024

Presseinformation zum Baubeginn

Mai 2023

Informationsabende in Reinsdorf und Mülsen

Ihre Ansprechpartner Heiko Volkmar (Windpark)

volkmar@energie-fb.de

Dr. Verena Zapf (Finanzielle Teilhabe)

Beteiligung@SachsenEnergie.de

Der Bau des Windparks erstreckt sich über 1,5 Jahre 2. Halbjahr 2024

Juli

Bauvorbereitende Maßnahmen:

  • Wegebau
  • Bau der Aufstellflächen für den Großkran

November

  • Bau der Fundamentgruben
1. Halbjahr 2025

Erstes Quartal

  • Errichtung der Fundamente
  • Baubeginn des Umspannwerks

Juni

  • Vorbereitung des Turmbaus
2. Halbjahr 2025

Ab September (geplant)

  • Anlieferung der Großkomponenten
  • Errichtung der Windenergieanlagen
  • Montage der Rotorblätter

Jahresende (geplant)

  • Netzanschluss
  • Inbetriebnahme der vier Anlagen
Die Menschen in der Umgebung profitieren finanziell vom Windpark
Beteiligungsmodell Begünstigte

Jährliche finanzielle Beteiligung der Gemeinden im Umkreis von 2,5 km am Ertrag der Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG (Kommunalabgabe). Insgesamt wird SachsenEnergie voraussichtlich 120.000 Euro pro Jahr ausschütten (abhängig vom tatsächlichen Ertrag).

  • Gemeinde Reinsdorf
  • Gemeinde Mülsen
  • Stadt Zwickau
  • Gemeinde Wildenfels

Gewerbesteuereinnahmen

  • Gemeinde Reinsdorf

Anwohnerinnen und Anwohner im Umkreis können in den Windpark investieren und zehn Jahre lang von attraktiven Zinsen profitieren. Die Online-Plattform beteiligung.SachsenEnergie.de wird am 1. September freigeschaltet.*

Art der Vermögensanlage: qualifiziertes Nachrangdarlehen

Emittentin: SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG

Zinssatz: 5,5 % Basiszins + 1,5 % Bonus für SachsenEnergie-Stromkunden

Zinszahlung: Jährlich

Laufzeit: 10 Jahre

Emissionsvolumen: bis zu 750.000 €

Mindestinvestition: 500 €

Maximalinvestition: 10.000 €

Vermögensanlagen-Informationsblätter: VIB „Basis“ | VIB „Bonus“

Zeichnungsberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz in einem der folgenden Ortsteile:

Reinsdorf: Reinsdorf, Friedrichsgrün, Vielau

Mülsen: Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Niclas, Marienau, Neuschönburg, Ortmannsdorf

Wildenfels: Wildenfels, Härtensdorf, Schönau

Zwickau: Eckersbach Siedlung, Gebiet Äußere Dresdner/Pöhlauer Straße, Pöhlau

Karte: Begünstigte im Umkreis der Windenergieanlagen

Herzliche Einladung zum Infomarkt

Sie haben Fragen rund um das Investment? Sie möchten mehr über den Windpark Reinsdorf/Mülsen erfahren? Sie möchten die SachsenEnergie und ihre Stromtarife besser kennenlernen? Gerne beantworten wir all Ihre Fragen im persönlichen Gespräch auf unserem Infomarkt.

Wann?

Mittwoch, 27. August 2025, 16 bis 19 Uhr

Wo?

Behindertenwerkstatt Reinsdorf (Saal), Gabelsberger Straße 8, 08141 Reinsdorf

* Warnhinweis nach § 12 Abs. 2 VermAnlG

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Rechtliche Hinweise:

Die Nachrangdarlehen werden ausschließlich über die Internet-Dienstleistungsplattform beteiligung.SachsenEnergie.de gemäß § 2a VermAnlG angeboten und vermittelt. Vor der Gewährung der Nachrangdarlehen sind die Anleger verpflichtet, das Vermögensanlageninformationsblatt, welches vor Veröffentlichung des öffentlichen Angebots der Nachrangdarlehen über die Internet-Dienstleistungsplattform zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu lesen. Das gilt insbesondere für die aufgeführten Risikohinweise.

Wir investieren 300.000 Euro in den Umweltschutz am Windpark

Mensch und Natur stehen für uns bei allen Planungen im Mittelpunkt. Allein für den Windpark Reinsdorf setzen wir Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wert von über 300.000 Euro um. Dazu gehören beispielsweise Heckenpflanzungen oder die Entsiegelung von Flächen. Mit den Ausgleichsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass die natürliche Vielfalt erhalten bleibt und die Umwelt nachhaltig geschützt wird. 

Der Windpark Reinsdorf erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen

Der Gesetzgeber stellt sicher, dass sich Windenergieanlagen gut in die Kulturlandschaft einfügen und Mensch und Natur nicht wesentlich beeinträchtigen. Daher wird der Bau von Windenergieanlagen erst nach einer umfassenden Prüfung genehmigt. Diese Genehmigung erfolgt gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Zu den wichtigsten Anforderungen des Verfahrens gehören:

Grenzwerte für Schattenwurf (maximal 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr) Grenzwerte für Schall gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Vorgaben zum Schutz von Natur & Landschaft (u. a. Abschaltung der Windenergieanlagen zu Brutzeiten von Vögeln und Fledermäusen) Baurecht (Betrachtung von Bodenschutz, Brandschutz etc.) Weitere Vorgaben wie Gewässerschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehr, … Gesetzliche Anforderungen in den verschiedenen Projektphasen [PDF, 2.38 MB]
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