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SachsenEnergie Erzeugung & Versorgung Erneuerbare Energien Windenergie Windpark Reinsdorf/Mülsen
Windpark Reinsdorf/Mülsen
Projekt „Windpark Reinsdorf/Mülsen“

An der Freitagstraße in Reinsdorf errichtet SachsenEnergie einen Windpark nach neuesten Standards. Vier Windenergieanlagen des Herstellers Vestas (Typ V162) wurden bereits errichtet und erzeugen nun jährlich rund 60.000 Megawattstunden Strom. Damit kann der durchschnittliche Jahresverbrauch von 20.000 sächsischen Haushalten gedeckt werden. Um den Strom ins Netz einspeisen zu können, wurde außerdem ein Umspannwerk errichtet. Derzeit wird der Bau von zwei weiteren Anlagen vorbereitet.

Projektsteckbrief Leistung je Anlage

6,2 Megawatt

Baubeginn

Sommer 2024

Inbetriebnahme Anlagen 1 bis 4

Frühjahr 2026

Erweiterung

Bau von zwei weiteren Anlagen wird vorbereitet

Rückbau

vollständiger Rückbau durch SachsenEnergie nach ca. 25 Jahren Betriebszeit

Verfolgen Sie das Baugeschehen
Die Windenergieanlagen 1 bis 4 wurden innerhalb von zwei Jahren gebaut
2024

Juli

Bauvorbereitende Maßnahmen:

  • Wegebau
  • Bau der Aufstellflächen für den Großkran

November

  • Bau der Fundamentgruben
2025

Erstes Halbjahr

  • Errichtung der Fundamente
  • Baubeginn des Umspannwerks
  • Vorbereitung des Turmbaus

Zweites Halbjahr

  • Fertigstellung Umspannwerk
  • Turmbau
2026

Anfang des Jahres

  • Anlieferung der Großkomponenten
  • Montage des Rotors

Frühjahr

  • Netzanschluss
  • Inbetriebnahme der vier Anlagen 
Die Menschen in der Umgebung profitieren finanziell vom Windpark
Beteiligungsmodell Begünstigte

Jährliche finanzielle Beteiligung der Gemeinden im Umkreis von 2,5 km am Ertrag der Windenergieanlagen 1 bis 4 gemäß § 6 EEG (Kommunalabgabe). Insgesamt wird SachsenEnergie voraussichtlich 132.000 Euro pro Jahr ausschütten (abhängig vom tatsächlichen Ertrag).

  • Gemeinde Reinsdorf
  • Gemeinde Mülsen
  • Stadt Zwickau
  • Gemeinde Wildenfels

Gewerbesteuereinnahmen

  • Gemeinde Reinsdorf

Anwohnerinnen und Anwohner im Umkreis konnten über die Online-Plattform beteiligung.SachsenEnergie.de in den Windpark investieren und profitieren nun zehn Jahre lang von attraktiven Zinsen.*
Weitere Informationen (PDF)

Art der Vermögensanlage: qualifiziertes Nachrangdarlehen

Emittentin: SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG

Zinssatz: 5,5 % Basiszins + 1,5 % Bonus für SachsenEnergie-Stromkunden

Zinszahlung: Jährlich

Laufzeit: 10 Jahre

Emissionsvolumen: bis zu 750.000 €

Mindestinvestition: 500 €

Maximalinvestition: 10.000 €

Vermögensanlagen-Informationsblätter: VIB „Basis“ | VIB „Bonus“

Zeichnungsberechtigt waren alle voll geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz im Landkreis Zwickau.

 

* Warnhinweis nach § 12 Abs. 2 VermAnlG

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Rechtliche Hinweise:

Die Nachrangdarlehen werden ausschließlich über die Internet-Dienstleistungsplattform beteiligung.SachsenEnergie.de gemäß § 2a VermAnlG angeboten und vermittelt. Vor der Gewährung der Nachrangdarlehen sind die Anleger verpflichtet, das Vermögensanlageninformationsblatt, welches vor Veröffentlichung des öffentlichen Angebots der Nachrangdarlehen über die Internet-Dienstleistungsplattform zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu lesen. Das gilt insbesondere für die aufgeführten Risikohinweise.
 

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Von der Planungsphase an, arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen und setzen auf den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Denn wir wissen: Die Energiewende für die Menschen vor Ort geht nur mit den Menschen vor Ort.

Informationen für Sie 14. August 2026

16 bis 20 Uhr
Windenergieanlage 1 im Windpark Reinsdorf/Mülsen, Freitagstraße, 08141 Reinsdorf
Routenplaner auf Google Maps öffnen

Mit einem Einweihungsfest für alle Generationen eröffnet SachsenEnergie am 14. August offiziell den neuen Windpark Reinsdorf/Mülsen. Ab 16 Uhr können alle Interessierten bei einem Imbiss und kühlen Getränken den Windpark kennenlernen. Sie erfahren Wissenswertes rund ums Thema Windenergie, erhalten Einblicke in Planung, Genehmigung und Betrieb eines Windparks und können Ihre Fragen direkt an Fachleute richten. Informationen gibt es zum Beispiel dazu, warum Windenergieanlagen zeitweise stillstehen oder welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bevor ein Windpark gebaut werden darf. 

Zudem haben die Gäste die Möglichkeit, einen Blick in den unteren Bereich einer der modernen Windenergieanlagen zu werfen. Wer hoch hinaus möchte, kann auf dem kostenlosen Bungee-Trampolin den Windrädern ein Stück näherkommen. Für alle, die lieber festen Boden unter den Füßen behalten, aber dennoch den Blick aus luftiger Höhe genießen möchten, bietet eine VR-Brille eine besondere Perspektive: Über eine live fliegende Drohne lassen sich die Windräder virtuell aus nächster Nähe erkunden.

27. August 2025

Infomarkt zu den Themen finanzielle Teilhabe, Baufortschritt und Erweiterung des Windparks

27. Mai 2025

Presseinformation Bürgerbeteiligungsmodell

Frühjahr/Sommer 2025

Information der Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe

26. Juli 2024

Presseinformation zum Baubeginn

Mai 2023

Informationsabende in Reinsdorf und Mülsen

Ihre Ansprechpartner Heiko Volkmar (Windpark)

volkmar@energie-fb.de

Dr. Stefan Drechsler (Finanzielle Teilhabe)

Beteiligung@SachsenEnergie.de

Wir investieren 300.000 Euro in den Umweltschutz am Windpark

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Mülsen: Anlage eines Gewässerrandstreifens zum Schutz der Feuersalamander-Population
  • Thurm: Ökologische Sanierung und Renaturierung des Schlossteichs
  • Waldsachsen: Anteilige Sanierung eines Teichs
  • Friedrichsgrün: Renaturierung des Hechtteichs mit ergänzender Heckenpflanzung
Der Windpark Reinsdorf erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen

Der Gesetzgeber stellt sicher, dass sich Windenergieanlagen gut in die Kulturlandschaft einfügen und Mensch und Natur nicht wesentlich beeinträchtigen. Daher wird der Bau von Windenergieanlagen erst nach einer umfassenden Prüfung genehmigt. Diese Genehmigung erfolgt gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Zu den wichtigsten Anforderungen des Verfahrens gehören:

Grenzwerte für Schattenwurf (maximal 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr) Grenzwerte für Schall gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft (u. a. temporäre Abschaltung von Windenergieanlagen zugunsten des Fledermausschutzes) Baurecht (Betrachtung von Bodenschutz, Brandschutz etc.) Weitere Vorgaben wie Gewässerschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehr, … Gesetzliche Anforderungen in den verschiedenen Projektphasen [PDF, 1.37 MB]
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