An der Freitagstraße in Reinsdorf errichtet SachsenEnergie einen Windpark nach neuesten Standards. Vier Windenergieanlagen des Herstellers Vestas (Typ V162) werden hier jährlich rund 60.000 Megawattstunden Strom erzeugen. Damit kann der durchschnittliche Jahresverbrauch von 20.000 sächsischen Haushalten gedeckt werden. Um den Strom ins Netz einspeisen zu können, wird außerdem ein Umspannwerk errichtet.
6,2 Megawatt
Sommer 2024
voraussichtlich Anfang 2026
vollständiger Rückbau durch SachsenEnergie nach ca. 25 Jahren Betriebszeit
Erweiterung des Windparks um zwei Anlagen in Planung
Juli
Bauvorbereitende Maßnahmen:
- Wegebau
- Bau der Aufstellflächen für den Großkran
November
- Bau der Fundamentgruben
Erstes Halbjahr
- Errichtung der Fundamente
- Baubeginn des Umspannwerks
- Vorbereitung des Turmbaus
Zweites Halbjahr
- Fertigstellung Umspannwerk
- Turmbau
Anfang des Jahres
- Anlieferung der Großkomponenten
- Montage des Rotors
- Netzanschluss
- Inbetriebnahme der vier Anlagen
Beteiligungsmodell | Begünstigte |
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Jährliche finanzielle Beteiligung der Gemeinden im Umkreis von 2,5 km am Ertrag der Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG (Kommunalabgabe). Insgesamt wird SachsenEnergie voraussichtlich 132.000 Euro pro Jahr ausschütten (abhängig vom tatsächlichen Ertrag). |
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Gewerbesteuereinnahmen |
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Anwohnerinnen und Anwohner im Umkreis können über die Online-Plattform beteiligung.SachsenEnergie.de in den Windpark investieren und zehn Jahre lang von attraktiven Zinsen profitieren.* Art der Vermögensanlage: qualifiziertes Nachrangdarlehen Emittentin: SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG Zinssatz: 5,5 % Basiszins + 1,5 % Bonus für SachsenEnergie-Stromkunden Zinszahlung: Jährlich Laufzeit: 10 Jahre Emissionsvolumen: bis zu 750.000 € Mindestinvestition: 500 € Maximalinvestition: 10.000 € Vermögensanlagen-Informationsblätter: VIB „Basis“ | VIB „Bonus“ |
Zeichnungsberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz in einem der folgenden Ortsteile: Reinsdorf: Reinsdorf, Friedrichsgrün, Vielau Mülsen: Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Niclas, Marienau, Neuschönburg, Ortmannsdorf Wildenfels: Wildenfels, Härtensdorf, Schönau Zwickau: Eckersbach Siedlung, Gebiet Äußere Dresdner/Pöhlauer Straße, Pöhlau |
Von der Planungsphase an, arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen und setzen auf den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Denn wir wissen: Die Energiewende für die Menschen vor Ort geht nur mit den Menschen vor Ort.
* Warnhinweis nach § 12 Abs. 2 VermAnlG
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Rechtliche Hinweise:
Die Nachrangdarlehen werden ausschließlich über die Internet-Dienstleistungsplattform beteiligung.SachsenEnergie.de gemäß § 2a VermAnlG angeboten und vermittelt. Vor der Gewährung der Nachrangdarlehen sind die Anleger verpflichtet, das Vermögensanlageninformationsblatt, welches vor Veröffentlichung des öffentlichen Angebots der Nachrangdarlehen über die Internet-Dienstleistungsplattform zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu lesen. Das gilt insbesondere für die aufgeführten Risikohinweise.
Von der Planungsphase an, arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen und setzen auf den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Denn wir wissen: Die Energiewende für die Menschen vor Ort geht nur mit den Menschen vor Ort.
Infomarkt zu den Themen finanzielle Teilhabe, Baufortschritt und Erweiterung des Windparks
Information der Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe
Informationsabende in Reinsdorf und Mülsen
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Mülsen: Anlage eines Gewässerrandstreifens zum Schutz der Feuersalamander-Population
- Thurm: Ökologische Sanierung und Renaturierung des Schlossteichs
- Waldsachsen: Anteilige Sanierung eines Teichs
- Friedrichsgrün: Renaturierung des Hechtteichs mit ergänzender Heckenpflanzung
Der Gesetzgeber stellt sicher, dass sich Windenergieanlagen gut in die Kulturlandschaft einfügen und Mensch und Natur nicht wesentlich beeinträchtigen. Daher wird der Bau von Windenergieanlagen erst nach einer umfassenden Prüfung genehmigt. Diese Genehmigung erfolgt gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Zu den wichtigsten Anforderungen des Verfahrens gehören:
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