Strom, Gas, Wärme, Wasser, Glasfaser. Alles aus einer Hand.
Als Komplettanbieter in Sachen Daseinsvorsorge liefert SachsenEnergie Strom, Gas und Wärme zuverlässig aus einer Hand. Unsere Kunden profitieren von maßgeschneiderten Energiedienstleistungen – ob Elektromobilität, Eigenerzeugungsanlagen oder Verbrauchsoptimierung.
Mit Trinkwasser und Abwasser umfasst unsere Kompetenz zwei weitere wesentliche Bausteine verlässlicher Daseinsvorsorge. Darüber hinaus stellen wir mit neusten Technologien den Menschen und Unternehmen in Stadt und Region schnelles Internet sowie Telekommunikation zur Verfügung und halten auch die komplette Infrastruktur für die übrigen Medien vor.
Als größter kommunaler Versorger Ostdeutschlands versorgt SachsenEnergie rund 600.000 Kunden zuverlässig mit Energie, Wasser, energienahen Dienstleistungen und moderner Infrastruktur. Dabei entwickeln wir passende Lösungen für die individuellen Bedürfnisse der Menschen, Unternehmen und Institutionen vor Ort.
SachsenEnergie ist das starke Energiezentrum im Herzen Sachsens. In der einzigartigen Kombination von Stadt und Land gestalten wir die Energiewende kraftvoll mit, treiben die Entwicklung einer modernen Infrastruktur voran und stehen für Versorgungssicherheit im Freistaat.
SachsenEnergie ist Partner der Region und der Stadt Dresden. Mehr als 160 Kommunen vertrauen auf maßgeschneiderte Versorgungskonzepte und Angebote rund um modernes kommunales Energiemanagement, erneuerbare Energien, Elektromobilität oder Telekommunikation.
Damit sind wir ein wichtiger Faktor für die Wertschöpfung vor Ort. Als Infrastrukturexperte, Impulsgeber und Partner ist auch SachsenEnergie fest in Dresden und der Region verankert. Wir wissen und verstehen, was die Menschen in Stadt und Region bewegt, denn wir sind ein Teil davon.
SachsenEnergie ist einer der wichtigsten Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe in Dresden und der Region. Moderne Energieversorgung ist für uns Teamarbeit: In den unterschiedlichen Unternehmensbereichen engagieren sich rund 3.500 Expert*innen gemeinsam für eine zeitgemäße, mediengebundene Infrastruktur und die Energiedienstleistungen der Zukunft.
Anteilseigner
Dieser Bericht ist Teil der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung des § 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (EnWG). Nach § 8 Abs. 5 EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes festzulegen (Gleichbehandlungsprogramm), den Mitarbeitern und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine Person oder Stelle überwachen zu lassen.
Diese Person oder Stelle hat der Regulierungsbehörde gemäß § 8 Abs. 5 EnWG jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht).