Mit der Förderung können Hausbesitzer beim Kauf und Einbau einer Wärmepumpe Zuschüsse von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten. Da die Förderhöchstbeträge ab Februar 2027 schrittweise und anschließend halbjährlich sinken, lohnt sich eine zeitnahe Entscheidung besonders.
Bis zu 80 % staatliche Förderung
Wärmepumpen sind umweltfreundlich, energieeffizient und werden weiterhin staatlich gefördert. Mit der novellierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die Förderbedingungen angepasst und stärker nach Einkommen und persönlicher Situation gestaffelt.
Sie erhalten 30 % Basisförderung auf die Anschaffungs- und Installationskosten der Wärmepumpe. Die Basisförderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen.
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Basisförderung sinkt auf 15 % für Wärmepumpen, die ihren Ursprung nicht in der Europäischen Union haben. Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Europäischen Union haben, erhalten einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %. Weitere Details zur Ausgestaltung werden noch bekannt gegeben (Stand: 14.07.2026).
Für den Austausch Ihrer Öl- Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder Ihrer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung durch eine Wärmepumpe erhalten Sie weitere 16 % Förderung.
Dieser Wert reduziert sich halbjährlich um 4 Prozentpunkte jeweils zum 01.02 und 01.08. eines Jahres, beginnend mit dem 01.02.2027.
- Für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 30.000 Euro beträgt der Bonus 40 %.
- Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 € beträgt der Bonus 30 %.
- Für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 € werden 10 % Einkommensbonus gewährt.
- Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt reduziert sich das zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 €.
Alle genannten Förderoptionen sind kombinierbar. Es gilt eine Obergrenze von maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten
Der Gesamtzuschuss ist auf eine förderfähige Investitionssumme von insgesamt 28.000 € gedeckelt. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €.
Anhand eines Rechenbeispiels zum Kauf einer Wärmepumpe über 35.000 € erfahren Sie, wie viel Sie mithilfe einer Förderung sparen können. In der Berechnung wird angenommen, dass es sich um einen Haushalt mit zwei Erwachsenen, einem minderjährigen Kind und einem Jahreseinkommen von 55.000 € handelt.
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35.000 € |
Anschaffungskosten für die Wärmepumpe und Installation |
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- 15.680 € |
Ersparnis: Förderung über 56 % (Stand Q3/2026) auf die förderfähige Investitionssumme von 28.000 € Davon sind enthalten: |
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8.400 € |
30 % Basisförderung |
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4.480 € |
16 % Geschwindigkeitsbonus |
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2.800 € |
10 % Einkommensbonus (Reduzierung des Haushaltseinkommen durch minderjähriges Kind: 55.000 € - 10.000 € = 45.000 €) |
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= 19.320 € |
Tatsächliche Investitionssumme |
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Sie möchten wissen, wie viel Förderung Sie für Ihre Wärmpumpe erhalten? Dann wenden Sie sich an unsere Fachberater.
Wie Sie die Förderung beantragen können, erfahren Sie in den folgenden 5 Schritten:
Fragen Sie ihre neue Wärmepumpe über unser Online-Formular an. Anhand Ihrer Angaben erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot, was genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden, beauftragen Sie uns mit der Installation. Dabei sind Sie auf der sicheren Seite: Der Auftrag wird erst wirksam, nachdem Ihre Förderung bewilligt wurde. So haben Sie volle Kostenkontrolle und maximale Planungssicherheit.
Für die Beantragung der Förderung Ihrer Wärmepumpe erhalten Sie von uns eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der zugehörigen Kennnummer. Ihre KfW-Förderung können Sie dann online beantragen unter:
www.meine.kfw.de/zuschuss/458.
Unsere Fachberater unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.
Sie bekommen einen Zuwendungsbescheid von der KfW. Dieser enthält die schriftliche Bewilligung Ihrer Fördermittel.
Nun kann die Installation Ihrer Wärmepumpe beginnen! Sie erhalten einen Terminvorschlag für den Einbau der Wärmepumpe. Unsere Handwerker montieren Ihre Wärmepumpe fachgerecht bei Ihnen Zuhause und nehmen Sie in Betrieb.
Wenn Sie zusätzlich zur KfW-Förderung einen KfW-Ergänzungskredit benötigen, können Sie diesen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beantragen und von günstigen Zinskonditionen profitieren. Weitere Informationen zum Ergänzungskredit erhalten Sie unter www.kfw.de.
Nachdem alle Arbeiten abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns eine Bestätigung nach der Durchführung (BnD). Diese BnD reichen Sie im Portal der KfW unter www.meine.kfw.de ein.
Im Anschluss wird Ihnen die Fördersumme für Ihre Wärmepumpe ausgezahlt.
Von der professionellen Planung und Beratung bis hin zur Installation und Inbetriebnahme Ihrer Wärmepumpe – bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand.
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