Das Verbrauchsverhalten unserer Kund*innen ändert sich. Die Ursachen sind vielfältig und reichen vom umweltfreundlichen und sparsamen Nutzerverhalten bis hin zum Einsatz effizienter Haushaltsgeräte oder veränderten klimatischen Bedingungen. Gleichzeitig bleiben aber die Kosten für die sichere Trinkwasserversorgung konstant. Genau diesen Anforderungen wird unser Systempreismodell gerecht.
Das Preismodell setzt sich aus dem fixen Systempreis und dem variablen Verbrauchspreis zusammen. Es wirkt dem Ungleichgewicht entgegen, indem der Systempreis – auf Basis der Anzahl von versorgten Einheiten je Gebäude – herangezogen wird, statt der bisherige Grundpreis. Für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude wird der Systempreis nach Verbrauchsklassen gestaffelt. Der Verbrauchspreis wird pro verbrauchtem Kubikmeter Wasser berechnet.
Der Systempreis dient als Jahresentgelt zur Weiterberechnung eines wesentlichen Teils der festen Kosten für die Vorhaltung und den Betrieb des Wasserversorgungssystems (Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, Wasserspeicher, Pumpwerke und das Trinkwassernetz). Der Systempreis ersetzt den bisherigen jährlich festen Grundpreis. Die Höhe des Systempreises orientiert sich an der für die Tarifzuordnung maßgeblichen Nutzung des Anschlussobjektes. Diese wir unterschieden in Wohngebäude und Gewerbe und sonstige versorgte Anschlussobjekte (Nicht-Wohngebäude):
- Bei Wohngebäuden ist die Anzahl der versorgten Einheiten (Wohneinheiten und sonstige versorgte Einheiten) ausschlaggebend für die Höhe des Systempreises.
- Bei Gewerbe und sonstigen versorgten Anschlussobjekten (Nicht-Wohngebäude) sind die Verbrauchsstaffeln, die auf den Abnahmemengen im Abrechnungszeitraum basieren, ausschlaggebend für die Höhe des Systempreises.
Der Verbrauchspreis ist der Kubikmeter-Einzelpreis für die im Abrechnungszeitraum bezogene Wassermenge.
Der Jahresrechnungsteilbetrag ergibt sich aus der bezogenen Wassermenge im Abrechnungszeitraum multipliziert mit dem Verbrauchspreis je Kubikmeter.
Nein, es wird jeweils der Systempreis angewendet, der sich aus den Angaben im Versorgungsantrag („Anmeldung zum Netzanschluss Wasser“) ergibt. Die Zuordnung basiert auf der größeren Anzahl entweder an Wohneinheiten oder an Gewerbeeinheiten. Bei gleicher Anzahl ergibt sich die Zuordnung aus der überwiegenden Nutzung des Gebäudes.
Der Systempreis dient als Jahresentgelt zur Weiterberechnung eines wesentlichen Teils der festen Kosten für die Vorhaltung und den Betrieb des Wasserversorgungssystems (Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, Wasserspeicher, Pumpwerke und das Trinkwassernetz).
Der Systempreis ersetzt den bisherigen jährlich festen Grundpreis.
Die Höhe des Systempreises orientiert sich an der für die Zuordnung maßgeblichen Nutzung des Anschlussobjektes. Diese wird unterschieden in Wohngebäude und Gewerbe und sonstige versorgte Anschlussobjekte (Nicht-Wohngebäude):
- Bei Wohngebäuden ist die Anzahl der Wohneinheiten (versorgten Einheiten) ausschlaggebend für die Höhe des Systempreises.
- Bei Gewerben und sonstigen versorgten Anschlussobjekten (Nicht-Wohngebäude) sind die Verbrauchsstaffeln, die auf den Abnahmemengen im Abrechnungszeitraum basieren, ausschlaggebend für die Höhe des Systempreises.
Die Systempreise für Wohngebäude und für Gewerbe und sonstige versorgte Anschlussobjekte unterscheiden sich deshalb, weil bei Wohngebäuden eher gleichförmige Wasserentnahmen stattfinden, während sie bei Gewerbebetrieben im Tages- und Jahresverlauf eher schwanken. Hierfür sind die Verbrauchsklassen bzw. die jährlichen Abnahmemengen anerkannte Bemessungsgrundlagen.
Der Systempreis für Wohngebäude ist maßgeblich, wenn das Gebäude ausschließlich oder überwiegend für Wohnzwecke genutzt wird.
Eine Wohneinheit sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte und in der Regel zusammenliegende Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen (= Wohnung).
Wohneinheiten (bzw. Wohnungen) haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum.
Zur Wohnung können auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.
Die Wasserkosten für ein versorgtes Wohngebäude ergeben sich, indem
- der Verbrauchspreis mit der im Abrechnungszeitraum abgenommenen Gesamtwassermenge für das Gebäude multipliziert wird und
- der Systempreis in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten versorgten Einheiten bestimmt wird.
Aus der Summe ergibt sich der Jahresrechnungsbetrag.
Stimmt die in der Rechnung oder im Kundenportal aufgeführte Gebäudegröße nicht (mehr) mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein, muss von den Kunden eine Änderung veranlasst werden.
Ansprechpartner hierfür ist der Kundenservice der SachsenEnergie. Da es sich um einen vertragsrelevanten Sachverhalt handelt, muss die Änderung schriftlich erfolgen. Füllen Sie dazu bitte das folgende Formular zur aus:
Die Angaben werden anschließend unter Umständen überprüft.
Rechtsgrundlage: Nach § 15 Abs. 2 AVBWasserV (Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser) ist der Kunde verpflichtet, Erweiterungen und Änderungen des versorgten Objektes (Anlage) dem Wasserversorger mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Dies gilt auch für Änderungen bei den Wohneinheiten bzw. versorgten Einheiten.
Hallo, ich bin Ella – der Chatbot der SachsenEnergie. Gern beantworte ich Ihre allgemeinen Fragen zum Thema Strom, Erdgas, Elektromobilität und Internet. Dafür bin ich rund um die Uhr für Sie erreichbar und helfe Ihnen gerne weiter.
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