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Wichtige Kundeninformation: Vorsicht bei irreführenden Angeboten zum Einbau von Smart Meter

Wie bereits von Digimeto veröffentlicht wurde, erhalten derzeit zahlreiche Kundinnen und Kunden Schreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern, beispielsweise von der metrify smart metering GmbH. In diesen Angeboten zum Einbau von Smart Meter wird häufig der Eindruck erweckt, dass kurzfristig gehandelt werden müsse, um finanzielle Nachteile zu vermeiden oder Fristen einzuhalten.

Unsere klare Botschaft: Für die meisten Haushalte besteht kein Anlass, jetzt aktiv zu werden oder vorschnell einen Vertrag abzuschließen. Der Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme (Smart Meter) erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und wird durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig angekündigt

Wer ist für Ihre moderne Messeinrichtung und intelligenten Messsysteme (Smart Meter) zuständig?

Für das Netzgebiet der SachsenEnergie-Gruppe ist die DIGImeto GmbH & Co. KG der grundzuständige Messstellenbetreiber. Sie ist gesetzlich für den Einbau, den Betrieb und den Austausch moderner Messeinrichtungen und Smart Meter verantwortlich. Offizielle Informationen zum Zählerwechsel erhalten Sie direkt von DIGImeto – nicht über allgemeine Werbeschreiben. 

Wann ist der Einbau eines Smart Meter verpflichtend?

Ein Smart Meter ist derzeit insbesondere vorgesehen für:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • Betreiber von Erzeugungsanlagen, z. B. Photovoltaikanlagen, mit mehr als 7 kW installierter Leistung
  • Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG)

Für andere Haushalte besteht keine sofortige Pflicht, ein intelligentes Messsystem installieren zu lassen.

Kostentransparenz

Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich klar gedeckelt und im Preisblatt der DIGImeto veröffentlicht.

Preisblatt für den Messstellenbetrieb (PDF auf digimeto.de)
Vorsicht bei Zeitdruck und Lockangeboten

Wir empfehlen, Angebote wettbewerblicher Messstellenbetreiber sorgfältig zu prüfen. Aussagen über angeblich auslaufende Förderungen, einmalige Chancen oder kurzfristigen Handlungsbedarf sind nicht seriös und sollten kritisch hinterfragt werden. Kosten grundzuständiger Messstellenbetreiber sind gesetzlich geregelt. Entgegen manchen Behauptungen besteht keine staatliche Förderung – weder dauerhaft noch mit zeitlichen Fristen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Prüfen Sie Vertragsbedingungen und Kosten in Ruhe und holen Sie sich bei Unsicherheiten unabhängige Informationen ein.

Weitere Informationen Informationen zum Einbau intelligenter Messsysteme (verbraucherzentrale-sachsen.de) Informationen zu modernen Messeinrichtungen und Smart-Meter-Gateway (digimeto.de) Informationen zu digitalen Zählern
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