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Neuerungen bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen
So melden Sie Ihren Stromvertrag fristgemäß an oder ab

Seit Sommer 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die An- und Abmeldung von Stromverträgen. Rückwirkende Meldungen sind nicht mehr möglich. Ein- und Auszüge müssen daher im Voraus organisiert werden, ähnlich wie bei Telefon- oder Internetverträgen.

Für einen reibungslosen Ablauf gilt:

  • Einzüge müssen mindestens 7 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem gewünschten Starttermin gemeldet werden.
  • Bei Auszügen gelten die vertraglichen Kündigungsfristen, mindestens jedoch 14 Tage.

Eine rechtzeitige Meldung hilft, Versorgungslücken und unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Was bedeutet das konkret für Sie? An- und Abmeldungen nur noch im Voraus möglich

​​Ein- und Auszüge müssen künftig vorab gemeldet werden. „Erst einziehen und später den Strom anmelden“ funktioniert nicht mehr.

  • Einzug: Mindestens 7 Tage vorher melden
  • Auszug: Kündigungsfristen laut Vertrag beachten (mindestens 14 Tage)
  • Keine Rückwirkung: Früher war eine nachträgliche Meldung bis zu 6 Wochen möglich – das ist nicht mehr erlaubt

Vertragsbedingungen bleiben unverändert

Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Stromvertrags bleiben wie bisher bestehen. Die neuen Regeln betreffen ausschließlich die Marktprozesse.

Die Marktlokations-ID ist besonders wichtig

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) kennzeichnet Ihren Stromanschluss eindeutig. Geben Sie sie bei Ihrer An- oder Abmeldung an, damit wir Ihren Vorgang schnell, korrekt und ohne Rückfragen bearbeiten können.

Wo finde ich meine MaLo-ID? Beim bestehenden Stromvertrag oder Lieferantenwechsel

Ihre MaLo-ID finden Sie:

  • auf Ihrer Stromrechnung
  • auf Ihrer Vertragsbestätigung (falls noch keine Rechnung vorliegt)

Beispiel: Auf der Stromrechnung ist die MaLo-ID im Bereich „Ihr Verbrauch“ unter „Marktlokation“ angegeben.

Bei Neueinzug oder Umzug

Die MaLo-ID der neuen Lieferstelle erhalten Sie:

  • beim zuständigen Netzbetreiber
  • häufig auch direkt beim Vermieter

Tipp: Die MaLo-ID wird künftig immer häufiger im Wohnungsübergabeprotokoll angegeben.

Keine MaLo-ID zur Hand?

Kein Problem: Alternativ genügt auch die Zählernummer – wir ermitteln die MaLo-ID dann für Sie.

Strom anmelden – so geht’s richtig
1. Frühzeitig planen

Melden Sie Ihren Einzug mindestens 7 Werktage im Voraus, Ihren Auszug innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist (mindestens 14 Tage).

2. Vertragsdaten bereithalten

Zählernummer, persönliche Daten, Einzugs- oder Auszugsdatum, idealerweise die MaLo-ID.

3. Passenden Tarif auswählen

Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um ein Angebot zu finden, das zu Ihrem Haushalt passt.

4. MaLo-ID angeben

Die MaLo beschleunigt die Bearbeitung und verhindert fehlerhafte Zuordnungen.

Hinweis: Bei einem Neueinzug benötigen Sie die MaLo-ID der neuen Wohnung. Diese erhalten Sie beim Netzbetreiber oder Ihrem Vermieter.

5. Einfach online abschließen

Übermitteln Sie Ihre Anmeldung bequem online. Wir kümmern uns um alles Weitere.

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Warum die fristgerechte Anmeldung oder Abmeldung so wichtig ist

Eine rechtzeitige Meldung stellt sicher, dass:

  • Ihre Stromversorgung ohne Unterbrechung läuft
  • Ihr gewünschter Anbieter pünktlich starten kann
  • keine unnötigen Zusatzkosten entstehen
  • Ihr Vertrag nicht über den Auszug hinaus weiterläuft
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Die Folgen unterscheiden sich je nach Situation:

1. Einzug zu spät gemeldet

Wenn Sie Ihren Einzug nicht mindestens 7 Tage vorher melden, kann die Anmeldung beim gewünschten Lieferanten unter Umständen nicht rechtzeitig erfolgen.

In diesem Fall übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung. Dieser wendet sich häufig an den Wohnungseigentümer, um die Versorgung für die Übergangszeit zu klären.

2. Auszug zu spät gemeldet

Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, läuft Ihr Vertrag weiter – auch wenn Sie nicht mehr dort wohnen. Sie zahlen dann weiterhin für den Verbrauch in Ihrer alten Wohnung, ggf. auch für den Verbrauch eines neuen Mieters.

Häufig gestellte Fragen Was hat sich seit Sommer 2025 beim Lieferantenwechsel geändert?

Die Bundesnetzagentur hat neue technische Standards eingeführt. Der Datenaustausch zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern wurde vereinheitlicht.

Seitdem muss der Stromlieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich.

Was ist ein Lieferantenwechsel?

Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Wechsel der Stromversorgung von einem Anbieter zu einem anderen, zum Beispiel bei einem Umzug oder Tarifwechsel.

Sind rückwirkende An- oder Abmeldungen möglich?

Nein. Alle An- und Abmeldungen müssen vorab erfolgen.

  • Einzug: mindestens 7 Werktage vorher
  • Auszug: Kündigungsfrist laut Vertrag (mindestens 14 Tage)
Wie melde ich meinen Umzug richtig?

Melden Sie Ihren Einzug bitte mindestens 7 Tage vorher, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder die Kündigung für Ihre alte Wohnung erfolgt ist. Bei einem Auszug gelten die Kündigungsfristen laut Ihrem Vertrag. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt werden kann.

Warum muss ich meinen Einzug 7 Tage vorher melden, wenn der Lieferantenwechsel in 24 Stunden erfolgt?

Die 24-Stunden-Regel betrifft ausschließlich den technischen Datenaustausch zwischen den Marktpartnern. Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen alle Angaben vollständig vorliegen, z. B. Adresse, MaLo-ID, Zählernummer, Zählerstand und Startdatum. 

Mit einer Meldung mindestens 7 Werktage im Voraus bleibt ausreichend Zeit für Rückfragen oder Korrekturen.

Gelten meine Vertragslaufzeiten weiterhin?

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.

Kann ich meinen Vertrag künftig in 24 Stunden kündigen?

Nein. Die 24-Stunden-Regel betrifft ausschließlich die technische Abwicklung des Anbieterwechsels, nicht Ihre Vertragsbedingungen.

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