Seit Sommer 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die An- und Abmeldung von Stromverträgen. Rückwirkende Meldungen sind nicht mehr möglich. Ein- und Auszüge müssen daher im Voraus organisiert werden, ähnlich wie bei Telefon- oder Internetverträgen.
Für einen reibungslosen Ablauf gilt:
- Einzüge müssen mindestens 7 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem gewünschten Starttermin gemeldet werden.
- Bei Auszügen gelten die vertraglichen Kündigungsfristen, mindestens jedoch 14 Tage.
Eine rechtzeitige Meldung hilft, Versorgungslücken und unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
Ein- und Auszüge müssen künftig vorab gemeldet werden. „Erst einziehen und später den Strom anmelden“ funktioniert nicht mehr.
- Einzug: Mindestens 7 Tage vorher melden
- Auszug: Kündigungsfristen laut Vertrag beachten (mindestens 14 Tage)
- Keine Rückwirkung: Früher war eine nachträgliche Meldung bis zu 6 Wochen möglich – das ist nicht mehr erlaubt
Vertragsbedingungen bleiben unverändert
Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Stromvertrags bleiben wie bisher bestehen. Die neuen Regeln betreffen ausschließlich die Marktprozesse.
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) kennzeichnet Ihren Stromanschluss eindeutig. Geben Sie sie bei Ihrer An- oder Abmeldung an, damit wir Ihren Vorgang schnell, korrekt und ohne Rückfragen bearbeiten können.
Ihre MaLo-ID finden Sie:
- auf Ihrer Stromrechnung
- auf Ihrer Vertragsbestätigung (falls noch keine Rechnung vorliegt)
Beispiel: Auf der Stromrechnung ist die MaLo-ID im Bereich „Ihr Verbrauch“ unter „Marktlokation“ angegeben.
Die MaLo-ID der neuen Lieferstelle erhalten Sie:
- beim zuständigen Netzbetreiber
- häufig auch direkt beim Vermieter
Tipp: Die MaLo-ID wird künftig immer häufiger im Wohnungsübergabeprotokoll angegeben.
Kein Problem: Alternativ genügt auch die Zählernummer – wir ermitteln die MaLo-ID dann für Sie.
Melden Sie Ihren Einzug mindestens 7 Werktage im Voraus, Ihren Auszug innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist (mindestens 14 Tage).
Zählernummer, persönliche Daten, Einzugs- oder Auszugsdatum, idealerweise die MaLo-ID.
Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um ein Angebot zu finden, das zu Ihrem Haushalt passt.
Die MaLo beschleunigt die Bearbeitung und verhindert fehlerhafte Zuordnungen.
Hinweis: Bei einem Neueinzug benötigen Sie die MaLo-ID der neuen Wohnung. Diese erhalten Sie beim Netzbetreiber oder Ihrem Vermieter.
Übermitteln Sie Ihre Anmeldung bequem online. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Eine rechtzeitige Meldung stellt sicher, dass:
- Ihre Stromversorgung ohne Unterbrechung läuft
- Ihr gewünschter Anbieter pünktlich starten kann
- keine unnötigen Zusatzkosten entstehen
- Ihr Vertrag nicht über den Auszug hinaus weiterläuft
Die Folgen unterscheiden sich je nach Situation:
1. Einzug zu spät gemeldet
Wenn Sie Ihren Einzug nicht mindestens 7 Tage vorher melden, kann die Anmeldung beim gewünschten Lieferanten unter Umständen nicht rechtzeitig erfolgen.
In diesem Fall übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung. Dieser wendet sich häufig an den Wohnungseigentümer, um die Versorgung für die Übergangszeit zu klären.
2. Auszug zu spät gemeldet
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, läuft Ihr Vertrag weiter – auch wenn Sie nicht mehr dort wohnen. Sie zahlen dann weiterhin für den Verbrauch in Ihrer alten Wohnung, ggf. auch für den Verbrauch eines neuen Mieters.
Die Bundesnetzagentur hat neue technische Standards eingeführt. Der Datenaustausch zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern wurde vereinheitlicht.
Seitdem muss der Stromlieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Wechsel der Stromversorgung von einem Anbieter zu einem anderen, zum Beispiel bei einem Umzug oder Tarifwechsel.
Nein. Alle An- und Abmeldungen müssen vorab erfolgen.
- Einzug: mindestens 7 Werktage vorher
- Auszug: Kündigungsfrist laut Vertrag (mindestens 14 Tage)
Melden Sie Ihren Einzug bitte mindestens 7 Tage vorher, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder die Kündigung für Ihre alte Wohnung erfolgt ist. Bei einem Auszug gelten die Kündigungsfristen laut Ihrem Vertrag. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt werden kann.
Die 24-Stunden-Regel betrifft ausschließlich den technischen Datenaustausch zwischen den Marktpartnern. Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen alle Angaben vollständig vorliegen, z. B. Adresse, MaLo-ID, Zählernummer, Zählerstand und Startdatum.
Mit einer Meldung mindestens 7 Werktage im Voraus bleibt ausreichend Zeit für Rückfragen oder Korrekturen.
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Nein. Die 24-Stunden-Regel betrifft ausschließlich die technische Abwicklung des Anbieterwechsels, nicht Ihre Vertragsbedingungen.
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