Die Grundversorgung sorgt dafür, dass kein Haushalt ohne Erdgas bleibt. Sie tritt automatisch in Kraft, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet leben und keinen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben – etwa nach einem Umzug oder wenn Sie sich nicht rechtzeitig um einen Gastarif gekümmert haben.
Grundversorger ist per Gesetz (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) immer das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Status gilt jeweils für 3 Jahre.
Haushaltskunden sind nicht nur private Haushalte, sondern auch kleine Gewerbe, Landwirtschaft und berufliche Abnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr.
Im Grundversorgungsgebiet von SachsenEnergie erhalten Sie automatisch und zuverlässig Erdgas für Ihren Haushalt. Sobald Sie in eine Wohnung umziehen und keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, sind Sie automatisch Kunde der Grundversorgung.
| netto |
brutto |
|
|---|---|---|
| Verbrauch bis 9.452 kWh/Jahr | ||
| Verbrauchspreis | 13,08 ct/kWh | 15,57 ct/kWh |
| Grundpreis | 73,80 €/Jahr | 87,82 €/Jahr |
| Verbrauch ab 9.452 kWh/Jahr | ||
| Verbrauchspreis | 12,02 ct/kWh | 14,30 ct/kWh |
| Grundpreis | 174,00 €/Jahr | 207,06 €/Jahr |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederdruck)
installierte Nennwärmeleistung bis 500 kW
keine
2 Wochen
Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685.
Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,eff.
Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.
| netto |
brutto |
|
|---|---|---|
| Verbrauchspreis | 14,08 ct/kWh | 16,76 ct/kWh |
| Grundpreis | 53,80 €/Jahr | 64,02 €/Jahr |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederdruck)
installierte Nennwärmeleistung bis 500 kW
keine
2 Wochen
Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685.
Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,eff.
Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.
Für das Betreiben einer Heizungsanlage beliefern wir unsere Kunden gern nach den Bedingungen der Allgemeinen Preise Grundversorgung Heizgas.
Die Grundversorgung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Strom beziehen, ohne zuvor einen Liefervertrag mit einem Anbieter abgeschlossen zu haben.
Ja. Wenn Sie keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch dem örtlichen Grundversorger zugeordnet.
In der Regel ist keine aktive Anmeldung erforderlich. Wir beliefern Sie automatisch mit Strom, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben. Sie können die Grundversorgung jedoch auch direkt beim Grundversorger telefonisch anmelden.
Die Grundversorgung kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.
Ja. Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. Der neue Anbieter übernimmt dabei in der Regel alle notwendigen Schritte, einschließlich der Kündigung.
Bei einem Umzug können Sie die Grundversorgung zum Auszugsdatum kündigen und Ihren Zählerstand melden. Am neuen Wohnort kommen Sie automatisch wieder in die dortige Grundversorgung, sofern Sie keinen anderen Vertrag abschließen.
Die Grundversorgung ist bequem, aber selten die günstigste Option. Finden Sie jetzt Ihren passenden Erdgastarif und profitieren Sie von fairen Konditionen – auch außerhalb unseres Grundversorgungsgebiets. Wählen Sie bewusst einen Tarif, der zu Ihrem Verbrauch und Budget passt.
Informationen und Preise zur Ersatzversorgung mit Erdgas finden Sie hier:
Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer (0,55 ct/kWh) und die Konzessionsabgabe (0,22 ct/kWh)*.
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer (0,55 ct/kWh) und die Konzessionsabgabe (0,51 ct/kWh)*.
Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 0,22 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 0,33 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 0,40 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
Strom & Erdgas
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