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Fragen zum Vertrag? 0800 6686868 Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr Internet & Telefonie 0800 5075500 Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Privatkunden Erdgas Erdgas für Privatkunden Grundversorgung
Grundversorgung mit Erdgas für Privatkunden Auch ohne bestehenden Vertrag stellen wir sicher, dass Ihr Zuhause automatisch und gesetzeskonform mit Erdgas versorgt wird.
Was bedeutet Grundversorgung?

Die Grundversorgung sorgt dafür, dass kein Haushalt ohne Erdgas bleibt. Sie tritt automatisch in Kraft, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet leben und keinen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben – etwa nach einem Umzug oder wenn Sie sich nicht rechtzeitig um einen Gastarif gekümmert haben. 

Wer ist Grundversorger?

Grundversorger ist per Gesetz (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) immer das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Status gilt jeweils für 3 Jahre.  

Haushaltskunden sind nicht nur private Haushalte, sondern auch kleine Gewerbe, Landwirtschaft und berufliche Abnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr.  

Wohne ich im Grundversorgungsgebiet von SachsenEnergie?

Im Grundversorgungsgebiet von SachsenEnergie erhalten Sie automatisch und zuverlässig Erdgas für Ihren Haushalt. Sobald Sie in eine Wohnung umziehen und keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, sind Sie automatisch Kunde der Grundversorgung.

Erdgas.Basis – Grundversorgungstarif zum Heizen
Preise für Edgas.Basis, gültig ab 01.01.2026
  netto brutto
Verbrauch bis 9.452 kWh/Jahr
Verbrauchspreis 13,08 ct/kWh 15,57 ct/kWh
Grundpreis 73,80 €/Jahr 87,82 €/Jahr
Verbrauch ab 9.452 kWh/Jahr
Verbrauchspreis 12,02 ct/kWh 14,30 ct/kWh
Grundpreis 174,00 €/Jahr 207,06 €/Jahr
Liefergebiet

Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederdruck)

Voraussetzung

installierte Nennwärmeleistung bis 500 kW

Vertragserstlaufzeit

keine

Kündigungsfrist

2 Wochen

Erdgasqualität

Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck

Abrechnung

Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685.

Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,eff.

Erdgaslieferung

Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.

Gasgrundversorgungsverordnung [PDF, 90.62 kB]
Erdgas.Kleinverbrauch – Grundversorgungstarif zum Kochen und zur Warmwasseraufbereitung
Preise für Erdgas.Kleinverbrauch, gültig ab 01.01.2026
  netto brutto
Ver­brauchs­preis 14,08 ct/kWh 16,76 ct/kWh
Grund­preis 53,80 €/Jahr 64,02 €/Jahr
Liefergebiet

Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederdruck)

Voraussetzung

installierte Nennwärmeleistung bis 500 kW

Vertragserstlaufzeit

keine

Kündigungsfrist

2 Wochen

Erdgasqualität

Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck

Abrechnung

Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685.

Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,eff.

Erdgaslieferung

Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.

Grundversorgung

Für das Betreiben einer Heizungsanlage beliefern wir unsere Kunden gern nach den Bedingungen der Allgemeinen Preise Grundversorgung Heizgas.

Gasgrundversorgungsverordnung [PDF, 90.62 kB]
Häufige Fragen zur Grundversorgung Ab wann gilt die Grundversorgung?

Die Grundversorgung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Strom beziehen, ohne zuvor einen Liefervertrag mit einem Anbieter abgeschlossen zu haben.

Bin ich automatisch in der Grundversorgung?

Ja. Wenn Sie keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch dem örtlichen Grundversorger zugeordnet.

Wie kann ich die Grundversorgung abschließen?

In der Regel ist keine aktive Anmeldung erforderlich. Wir beliefern Sie automatisch mit Strom, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben. Sie können die Grundversorgung jedoch auch direkt beim Grundversorger telefonisch anmelden.

Welche Kündigungsfrist gilt bei der Grundversorgung?

Die Grundversorgung kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

Kann ich aus der Grundversorgung heraus wechseln?

Ja. Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. Der neue Anbieter übernimmt dabei in der Regel alle notwendigen Schritte, einschließlich der Kündigung.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Bei einem Umzug können Sie die Grundversorgung zum Auszugsdatum kündigen und Ihren Zählerstand melden. Am neuen Wohnort kommen Sie automatisch wieder in die dortige Grundversorgung, sofern Sie keinen anderen Vertrag abschließen.

Raus aus der Grundversorgung – rein in den passenden Tarif

Die Grundversorgung ist bequem, aber selten die günstigste Option. Finden Sie jetzt Ihren passenden Erdgastarif und profitieren Sie von fairen Konditionen – auch außerhalb unseres Grundversorgungsgebiets. Wählen Sie bewusst einen Tarif, der zu Ihrem Verbrauch und Budget passt.

Jetzt passenden Tarif finden
Ersatzversorgung Erdgas

Informationen und Preise zur Ersatzversorgung mit Erdgas finden Sie hier:

Jetzt passenden Tarif finden

Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer (0,55 ct/kWh) und die Konzessionsabgabe (0,22 ct/kWh)*.

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer (0,55 ct/kWh) und die Konzessionsabgabe (0,51 ct/kWh)*.

Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 0,22 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 0,33 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 0,40 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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Erdgas: 0351 50178880
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Wasser : 0351 50178883 Im Netzgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

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