Wir bieten flexible und zukunftssichere Ladelösungen für Wohnimmobilien – egal ob im Neubau oder Bestand.
E-Fahrzeuge werden für immer mehr Menschen eine attraktive Alternative. Das zeigt sich an der stetig steigenden Zahl zugelassener Elektrofahrzeuge. In diesem Zuge werden Lademöglichkeiten für Elektroautos bei der Miete oder dem Kauf einer Wohnung immer wichtiger.
Um ein Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeug zuhause laden zu können, benötigen Mieter oder Eigentümer eine Wallbox an Ihrem Stellplatz. Investieren Sie jetzt in die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität Ihrer Immobilie und sorgen durch die Vorbereitung von Ladeinfrastruktur für eine signifikante Wertsteigerung.
Die Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“ ist ab dem 15.04.2026 beantragbar und richtet sich an Besitzer von Mehrfamilienhäuser. Gefördert wird die Vorrüstung mit Leitungsinfrastruktur mit bis zu 1.300 € je Stellplatz sowie die kombinierte Installation einer Wallbox am Stellplatz mit bis zu 2.000 €.
Folgende Randbedingungen gelten:
- Bestandsgebäude mit Bauantragstellung vor dem 24. März 2021
- Wallboxen mit einer Ladeleistung zw. 11 bis 22 kW und Einbindung ins Lastmanagement
- Vorrüstung von 20 % der gebäudezugehörigen Stellplätze, mind. jedoch 6 Stellplätze
- Versorgung der Ladestationen mit Ökostrom
- Die Ladeeinrichtungen werden nicht-öffentlich durch die Bewohner des Gebäudes genutzt
- Die Förderquote beträgt 70 % bis zum Höchstsatz
Notwendige Umfeldmaßnahmen wie Tiefbau, Anpassungen des Netzanschlusses und Zählerplatzes sind ebenfalls förderfähig.
Bei Interesse können wir Ihnen eine entsprechende Ladelösung mit Kostenvoranschlag unterbreiten.
Durchdachte Konzepte zur Vorinstallation und Erweiterung von Ladeinfrastruktur in der Immobilie lassen eine flexible und einfache Anpassung an den aktuellen Ladebedarf der Stellplatznutzer zu.
Immer mehr Autofahrer steigen auf E-Mobilität um. Steigern Sie die Attraktivität und den Wert Ihrer Immobilie durch ein attraktives und faires Wallboxangebot für alle Stellplatznutzer.
Kosten für Installationsarbeiten und Hardware können Sie auf Stellplatznutzer umlegen. Die jeweiligen Stromkosten für das Laden des Elektrofahrzeugs tragen die Stellplatznutzer.
Sie suchen nach einer passenden Ladelösung in Ihrer Tiefgarage? Wir bieten Ihnen ein professionelles Konzept für Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen.
Sie möchten das Laden von E-Fahrzeugen auf dem Außenstellplatz Ihres Mehrfamilienhauses ermöglichen? SachsenEnergie unterstützt Sie in der Umsetzung der passenden Ladeinfrastruktur.
Szene: Moderatorin Lisa Troeger, Produktmanagerin für Elektromobilität bei SachsenEnergie, spricht in die Kamera.
Lisa: Wohnungseigentümer und Mieter können die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an ihrem Stellplatz verlangen. Ich erkläre Ihnen heute, wie Sie am besten vorgehen, um diesen Anspruch geltend zu machen.
Texteinblendung: Ladestationen im Mehrfamilienhaus – Das sollten Mieter und Eigentümer wissen
Lisa: Grundlegend haben sie jetzt auch im Mehrfamilienhaus Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos, solange sie die entstehenden Kosten selbst tragen. Insbesondere in einer WEG dürfen die Miteigentümer in der Eigentümerversammlung aber immer noch mitreden, wie die Durchführung erfolgen soll. Um die Installation Ihrer Ladeeinrichtung voranzutreiben, sollten Sie daher bestimmte Schritte beachten.
Texteinblendung: So sollten Wohnungseigentümer und Mieter am besten Vorgehen.
Lisa: Zuerst ist es ratsam, sich Mitstreitende zu suchen und mit diesen in den Austausch zu treten. Denn wichtig ist, es muss eine gemeinsame Lösung im Haus definiert werden. Verschiedene Einzellösungen sind im Mehrfamilienhaus technisch meist nicht umsetzbar. Die erste Frage, die Sie sich an diesem Punkt stellen müssen, ist: "Wie soll die Ladeeinrichtung installiert, bzw. angeschlossen werden?" Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder über den Wohnungszähler, über neue separate Zähler oder über einen neuen gemeinsamen Summenzähler.
Texteinblendung der Möglichkeiten: Wohnungszähler, separate Zähler, gemeinsamen Summenzähler.
Neue Texteinblendung: Installation über den Wohnungszähler
Lisa: Grundsätzlich ist die Installation von Ladetechnik über den Wohnungszähler nicht vorgesehen. Daher sind meist einige Anpassungen vorzunehmen, wie beispielsweise hinsichtlich Überspannungsschutz, Leitungsschutzschaltern oder zusätzliche Unterverteilungen. Diese Gegebenheiten müssen vor Ort durch einen Elektrofachbetrieb, individuell geprüft und auch individuell der Aufwand geschätzt werden. Kann eine Ladeeinrichtung über ihren Wohnungszähler realisiert werden, versorgen Sie ganz automatisch ihr Elektroauto mit dem Haushaltsstromtarif mit.
Texteinblendung: Anschluss von Wallboxen über separate Zähler.
Lisa: Eine zweite Variante ist, zusätzliche Zähler für Ladeeinrichtungen zu installieren. Bei diesem Ansatz wird ein zusätzlicher Zählplatz für jeden geplanten Ladepunkt vorgesehen. Dafür muss in erster Linie genügend Platz vorhanden sein und Sie müssen die Anzahl der erwarteten E-Mobilisten gut abschätzen können. Das lohnt sich vor allem bei kleineren Hausgemeinschaften mit bis zu zehn Parteien oder beim Außenstellplatz, wo der Weg sonst zum Wohnungszähler sehr weit wäre. Ein klarer Vorteil eines separaten Zählers ist, dass Sie dann für die Versorgung der Ladeeinrichtung einen günstigen Autostromtarif nutzen können, der von reduzierten Netzentgelten profitiert. Einen solchen bekommen sie zum Beispiel, auch bei uns, der SachsenEnergie mit dem „E-Mobil Basis“.
Texteinblendung: Installation über Summenzähler für Elektromobilität
Lisa: Zuletzt besteht noch die Möglichkeit, über einen gemeinsamen Summenzähler für Elektromobilität alle Ladeeinrichtungen mit Strom zu versorgen. Das hat den Vorteil, dass deutlich weniger Platz erforderlich ist und dass die Anzahl der anzuschließenden Wallboxen unbegrenzt ist. Diese Lösung eignet sich deshalb, vor allem für große Objekte oder Objektstrukturen mit mehreren Häusern, die zum Beispiel über eine gemeinsame Tiefgarage verfügen. Bei der Lösung ist zu berücksichtigen, dass die Versorgung der Wallboxen dann ähnlich wie bei öffentlicher Ladeinfrastruktur, über einen gemeinsamen Ladestationsbetreiber erfolgt. Die SachsenEnergie bietet auch dafür, die passenden Angebote.
Texteinblendung: Die Leistungen werden in ganz Ostsachsen von SachsenEnergie angeboten.
Neue Texteinblendung: Welche Ladetechnik soll verbaut werden?
Lisa: Ist die Installationsfrage in ihrem Objekt geklärt, steht die nächste Entscheidung bevor. Welche Ladetechnik soll verbaut werden? Aktuell gibt es das Problem, dass Wallboxen verschiedener Hersteller aufgrund der unterschiedlichen herstellereigenen Managementsysteme, in der Regel untereinander nicht kompatibel sind. Um die Kosten für die Ertüchtigung der Leistung am Hausanschluss aber möglichst gering zu halten, empfehlen wir Ihnen dringend den Einsatz eines Lastmanagementsystems. Um das umsetzen zu können, raten wir Ihnen, einheitliche lastmanagementfähige Ladeeinrichtungen zu verwenden, um das zu ermöglichen. Konkret empfehlen wir Ihnen Ladeeinrichtungen mit 11 kW je Ladepunkt, die lastmanagementfähig und kommunikativ und eines definierten Typs und Herstellers sind. Und diese dann standardmäßig für alle E-Mobilisten im Objekt zu verwenden.
Texteinblendung der Empfehlung für Ladeeinrichtungen: 11 kW je Ladepunkt, lastmanagementfähig, kommunikativ und ein definierter Typ und Hersteller
Lisa: Ist die technische Lösung dann definiert, das heißt sie wissen, wie Sie welche Ladeeinrichtung installieren möchten, müssen Sie unbedingt den Netzbetreiber ins Boot holen. Denn die Ladetechnik muss vor Installation beim Betreiber angezeigt und über 11 kW Summenleistung auch genehmigt werden. Die Antragsstellung läuft über Ihren installierenden Elektrobetrieb.
Texteinblendung: Antragstellung nicht durch einzelne Wohnungseigentümer oder Mieter.
Lisa: Bitte achten Sie beim Antrag darauf, dass die Anträge immer im Namen der WEG oder des Eigentümers gestellt werden und nicht durch einzelne Eigentümer oder Mieter. Da für die Installation von Ladetechnik ihr Hausanschluss in der Regel kostenpflichtig erhöht werden muss, sollten Sie die Leistung realistisch bemessen. Und wie bereits gesagt, um mehr Kosten zu vermeiden, unbedingt ein Lastmanagementsystem einsetzen.
Texteinblendung: Was ist unser Fazit?
Lisa: Der Gesetzgeber hat mit der Gesetzesänderung eine klare Richtung vorgegeben, durch den Ihr Anspruch auf die Installation einer Ladeeinrichtung auch im Mehrfamilienhaus gesichert wird. Vermieter, Wohnungseigentümer und die Verwalter müssen sich mit dem Thema jetzt beschäftigen und ihre Maßnahmen zulassen.
Einblendung einer Grafik, die Sachsen zeigt und Ostsachsen hervorhebt. Text: Beratung und Angebot derzeit nur im Netzgebiet der SachsenEnergie.
Lisa: Wir als SachsenEnergie beraten Sie und Ihre Verwaltungen gerne ausführlich zu den Möglichkeiten, zur technischen Erschließung, geeigneter Ladetechnik und zur Antragstellung beim Netzbetreiber. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
[Musik]
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