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Privatkunden Strom Strom für Privatkunden Ersatzversorgung
Ersatzversorgung mit Strom für Privatkunden Wir beliefern Sie automatisch mit Strom, wenn Ihr bisheriger Anbieter plötzlich ausfällt – unterbrechungsfrei und gesetzlich gesichert.
Was bedeutet Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Ihr Zuhause auch dann weiter mit Strom beliefert wird, wenn Sie Ihr Energielieferant plötzlich nicht mehr versorgen kann. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und garantiert, dass Sie jederzeit zuverlässig Energie erhalten, ohne dass es zu Unterbrechungen kommt.

Befristet bis 3 Monate – Wir liefern Energie vorübergehend, maximal für drei Monate. Sicherheit im Notfall – Sie sind abgesichert, auch wenn Ihr bisheriger Anbieter ausfällt. Nahtloser Übergang – Nach Ablauf der Ersatzversorgung wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung oder schließen einen regulären Tarif ab.
Tarifinformationen Strom.Ersatzversorgung

Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Preise für Strom.Ersatzversorgung, gültig ab 01.01.2026
  netto brutto
Verbrauchspreis 30,01 ct/kWh 35,71 ct/kWh
Grundpreis 168,00 €/Jahr 199,92 €/Jahr
Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung 30,12 €/Jahr 35,84 €/Jahr
Nettopreisbestandteile
Liefergebiet

Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung)

Lieferdauer

auf 3 Monate begrenzt

Sofern zwischenzeitlich kein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grundversorgung. Es gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.

Zähler

direkt messender Drehstromzähler (Eintarif- oder Mehrtarifzähler)

Verbrauch

bis 100.000 kWh/Jahr

Stromgrundversorgungsverordnung [PDF, 90.67 kB] Preisblatt Ersatzversorgung Strom [PDF, 34.41 kB]
Stromkennzeichnung Strom.Ersatzversorgung

Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2024. Die produktspezifischen Bestandteile beziehen sich auf den verbleibenden Energieträgermix SachsenEnergie AG.

Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
Erneuerbare Energien mit Herkunfts­nachweis, nicht gefördert nach dem EEG
Kernkraft
Kohle
Erdgas
Sonstige fossile Energieträger
Umweltauswirkungen CO₂-Emissionen

375 g/kWh

Radioaktiver Abfall

0,0000 g/kWh

Lieferland der Herkunftsnachweise

prozentualer Anteil:

Island

90 %

Schweden

8 %

Sonstige

2 %

Stand: 01.07.2025

Vollständige Stromkennzeichnung ansehen
Häufige Fragen zur Ersatzversorgung Wann falle ich in die Ersatzversorgung?

Sie fallen in die Ersatzversorgung, wenn kein gültiger Energieliefervertrag besteht oder Ihr Anbieter Sie nicht beliefern kann – zum Beispiel bei verzögertem Wechsel, Ablehnung durch den neuen Versorger oder Insolvenz des bisherigen Anbieters. 

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?

Die Grundversorgung greift automatisch, wenn Sie neu einziehen und noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung dagegen ist eine kurzfristige Notversorgung und übernimmt nur dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter nicht liefern kann.

Wie lange bleibe ich in der Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Liefervertrag abschließen, werden Sie danach automatisch in die Grundversorgung übernommen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei der Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung kann jederzeit gekündigt werden. Es gibt keine feste Kündigungsfrist. Sie können jederzeit zu einem anderen Tarif oder Anbieter wechseln.

Wer ist mein Ersatzversorger für Strom?

Ihr Ersatzversorger ist immer der örtliche Grundversorger – also das Energieunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

Muss ich meinen Zählerstand melden, wenn ich in die Ersatzversorgung gefallen bin?

In der Regel ja. Der Zählerstand dient der korrekten Abrechnung, deshalb sollten Sie ihn dem Grundversorger zeitnah mitteilen. Oft werden Sie dazu automatisch aufgefordert.

Nettopreisbestandteile

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stand: 01.01.2026
Stromsteuer 2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG 0,941 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG 0,446 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,380 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 9,290 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 30,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung 19,49 €/Jahr
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis 118,51 €/Jahr
am Verbrauchspreis 1,456 ct/kWh
Beschaffungskosten 12,888 ct/kWh
Raus aus der Ersatzversorgung – rein in den passenden Tarif

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich garantierte Notversorgung und stellt sicher, dass Sie bis zu drei Monate weiter mit Strom beliefert werden. Danach wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung, sofern Sie keinen neuen Energievertrag abgeschlossen haben.

Jetzt passenden Tarif finden
Grundversorgung Strom

Informationen und Preise zur Grundversorgung mit Strom finden Sie hier:

Grundversorgung Strom

Nettopreisbestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG

Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.

Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt. 

SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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Wasser : 0351 50178883 Im Netzgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

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