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Privatkunden Strom Strom für Privatkunden Grundversorgung
Grundversorgung mit Strom für Privatkunden Wir versorgen Sie in Ihrem Zuhause automatisch mit Strom, falls Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben – zuverlässig und gesetzlich geregelt.
Was bedeutet Grundversorgung?

Die Grundversorgung stellt sicher, dass kein Haushalt ohne Strom bleibt. Sie greift automatisch, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben – etwa nach einem Umzug oder wenn Sie sich nicht rechtzeitig um einen Stromtarif kümmern.

Wer ist Grundversorger?

Grundversorger ist per Gesetz (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz, EnwG) immer das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Status gilt jeweils für 3 Jahre.

Haushaltskunden sind nicht nur private Haushalte, sondern auch kleine Gewerbe, Landwirtschaft und berufliche Abnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr.

Wohne ich im Grundversorgungsgebiet von SachsenEnergie?

Im Grundversorgungsgebiet von SachsenEnergie erhalten Sie automatisch und zuverlässig Strom für Ihren Haushalt. Sobald Sie in eine Wohnung umziehen und keinen anderen Energieliefervetrag abgeschlossen haben, sind Sie automatisch Kunde der Grundversorgung.

Tarifinformationen Strom Klassik
Preise für Strom Klassik ab 01.01.2026, Eintarifzähler
  netto brutto
Ver­­brauchs­­preis 30,01 ct/kWh 35,71 ct/kWh
Grund­preis 103,33 €/Jahr 122,96 €/Jahr
Zuschlag bei Wandler­messung Eine Wandlermessung ist notwendig, wenn Ihre Anlage eine größere Leistung als 30 Kilowatt hat. Der Wandler reduziert dann die tatsächliche Stromstärke auf einen für den Zähler messbaren Wert. Mit Hilfe des Wandlerfaktors und dem vom Zähler gemessenen Wert wird später der tatsächliche Stromverbrauch errechnet. 30,12 €/Jahr 35,84 €/Jahr
Nettopreisbestandteile für Eintarifzähler
Liefergebiet

Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung)

Vertragslaufzeit

keine

Kündigungsfrist

2 Wochen

Verbrauch

bis 100.000 kWh/Jahr

Stromlieferung

Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.

Stromgrundversorgungsverordnung [PDF, 90.67 kB]
Preise für Strom Klassik ab 01.01.2026, Zwei­tarif­zähler
  netto brutto
Ver­­brauchs­­preis HT 30,01 ct/kWh 35,71 ct/kWh
Ver­brauchs­preis NT 25,54 ct/kWh 30,39 ct/kWh
Grund­­preis 133,95 €/Jahr 159,40 €/Jahr
Zuschlag bei Wandler­messung Eine Wandlermessung ist notwendig, wenn Ihre Anlage eine größere Leistung als 30 Kilowatt hat. Der Wandler reduziert dann die tatsächliche Stromstärke auf einen für den Zähler messbaren Wert. Mit Hilfe des Wandlerfaktors und dem vom Zähler gemessenen Wert wird später der tatsächliche Stromverbrauch errechnet. 30,12 €/Jahr 35,84 €/Jahr
Nettopreisbestandteile für Zweitarifzähler
Liefergebiet

Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung)

Vertragslaufzeit

keine

Kündigungsfrist

2 Wochen

Verbrauch

bis 100.000 kWh/Jahr

Stromlieferung

Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.

Stromgrundversorgungsverordnung [PDF, 90.67 kB]
Stromkennzeichnung Strom Klassik

Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2024. Die produktspezifischen Bestandteile beziehen sich auf den verbleibenden Energieträgermix SachsenEnergie AG.

Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
Erneuerbare Energien mit Herkunfts­nachweis, nicht gefördert nach dem EEG
Kernkraft
Kohle
Erdgas
Sonstige fossile Energieträger
Umweltauswirkungen CO₂-Emissionen

375 g/kWh

Radioaktiver Abfall

0,0000 g/kWh

Lieferland der Herkunftsnachweise

prozentualer Anteil:

Island

90 %

Schweden

8 %

Sonstige

2 %

Stand: 01.07.2025

Vollständige Stromkennzeichnung ansehen
Häufige Fragen zur Grundversorgung Ab wann gilt die Grundversorgung?

Die Grundversorgung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Strom beziehen, ohne zuvor einen Liefervertrag mit einem Anbieter abgeschlossen zu haben.

Bin ich automatisch in der Grundversorgung?

Ja. Wenn Sie keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch dem örtlichen Grundversorger zugeordnet.

Wie kann ich die Grundversorgung abschließen?

In der Regel ist keine aktive Anmeldung erforderlich. Wir beliefern Sie automatisch mit Strom, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben. Sie können die Grundversorgung jedoch auch direkt beim Grundversorger telefonisch anmelden.

Welche Kündigungsfrist gilt bei der Grundversorgung?

Die Grundversorgung kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

Kann ich aus der Grundversorgung heraus wechseln?

Ja. Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. Der neue Anbieter übernimmt dabei in der Regel alle notwendigen Schritte, einschließlich der Kündigung.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Bei einem Umzug können Sie die Grundversorgung zum Auszugsdatum kündigen und Ihren Zählerstand melden. Am neuen Wohnort kommen Sie automatisch wieder in die dortige Grundversorgung, sofern Sie keinen anderen Vertrag abschließen.

Nettopreisbestandteile Ab 01.01.2026

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stand: 01.01.2026
Stromsteuer 2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG 0,941 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG 0,446 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,380 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde  9,290 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 30,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb
inklusive Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt)
19,49 €/Jahr
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis 53,84 €/Jahr
am Verbrauchspreis 14,344 ct/kWh

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.SachsenEnergie.de/energielexikon ausführlich erläutert.

Ab 01.01.2026

Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:

Stand: 01.01.2026
Stromsteuer 2,050 ct/kWh
Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG 0,941 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh
KWKG-Umlage nach §12 EnFG 0,446 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
am Verbrauchspreis HT 1,380 ct/kWh
am Verbrauchspreis NT 0,610 ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 9,290 ct/kWh
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 30,00 €/Jahr
Kosten für den Messstellenbetrieb
inklusive Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt)
20,04 €/Jahr
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis 83,91 €/Jahr
am Verbrauchspreis HT 14,344 ct/kWh
am Verbrauchspreis NT 10,644 ct/kWh

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Die Begriffe und Umlagen sind unter www.SachsenEnergie.de/energielexikon ausführlich erläutert.

Raus aus der Grundversorgung – rein in den passenden Tarif

Die Grundversorgung ist bequem, aber selten die günstigste Option. Finden Sie jetzt Ihren passenden Stromtarif und profitieren Sie von fairen Konditionen – auch außerhalb unseres Grundversorgungsgebiets. Wählen Sie bewusst einen Tarif, der zu Ihrem Verbrauch und Budget passt.

Jetzt passenden Tarif finden
Ersatzversorgung Strom

Informationen und Preise zur Ersatzversorgung mit Strom finden Sie hier:

Ersatzversorgung Strom

Nettopreisbestandteile für Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

Nettopreisbestandteile für Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV

Tarifzeiten gültig ab 01.01.2020: Die mitteleuropäische Sommerzeit wird bei der Tarifumschaltung HT/NT grundsätzlich nicht berücksichtigt. Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.

Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG

Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.

Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.

SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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Wasser : 0351 50178883 Im Netzgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

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