Die Grundversorgung stellt sicher, dass kein Haushalt ohne Strom bleibt. Sie greift automatisch, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben – etwa nach einem Umzug oder wenn Sie sich nicht rechtzeitig um einen Stromtarif kümmern.
Grundversorger ist per Gesetz (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz, EnwG) immer das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Status gilt jeweils für 3 Jahre.
Haushaltskunden sind nicht nur private Haushalte, sondern auch kleine Gewerbe, Landwirtschaft und berufliche Abnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr.
Im Grundversorgungsgebiet von SachsenEnergie erhalten Sie automatisch und zuverlässig Strom für Ihren Haushalt. Sobald Sie in eine Wohnung umziehen und keinen anderen Energieliefervetrag abgeschlossen haben, sind Sie automatisch Kunde der Grundversorgung.
| netto |
brutto |
|
|---|---|---|
| Verbrauchspreis | 30,01 ct/kWh | 35,71 ct/kWh |
| Grundpreis | 103,33 €/Jahr | 122,96 €/Jahr |
| Zuschlag bei Wandlermessung |
30,12 €/Jahr | 35,84 €/Jahr |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung)
keine
2 Wochen
bis 100.000 kWh/Jahr
Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.
| netto |
brutto |
|
|---|---|---|
| Verbrauchspreis HT |
30,01 ct/kWh | 35,71 ct/kWh |
| Verbrauchspreis NT |
25,54 ct/kWh | 30,39 ct/kWh |
| Grundpreis | 133,95 €/Jahr | 159,40 €/Jahr |
| Zuschlag bei Wandlermessung |
30,12 €/Jahr | 35,84 €/Jahr |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung)
keine
2 Wochen
bis 100.000 kWh/Jahr
Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.
Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2024. Die produktspezifischen Bestandteile beziehen sich auf den verbleibenden Energieträgermix SachsenEnergie AG.
| Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG | |
| Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG | |
| Kernkraft | |
| Kohle | |
| Erdgas | |
| Sonstige fossile Energieträger |
375 g/kWh
0,0000 g/kWh
prozentualer Anteil:
90 %
8 %
2 %
Stand: 01.07.2025
Die Grundversorgung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Strom beziehen, ohne zuvor einen Liefervertrag mit einem Anbieter abgeschlossen zu haben.
Ja. Wenn Sie keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch dem örtlichen Grundversorger zugeordnet.
In der Regel ist keine aktive Anmeldung erforderlich. Wir beliefern Sie automatisch mit Strom, wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben. Sie können die Grundversorgung jedoch auch direkt beim Grundversorger telefonisch anmelden.
Die Grundversorgung kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.
Ja. Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. Der neue Anbieter übernimmt dabei in der Regel alle notwendigen Schritte, einschließlich der Kündigung.
Bei einem Umzug können Sie die Grundversorgung zum Auszugsdatum kündigen und Ihren Zählerstand melden. Am neuen Wohnort kommen Sie automatisch wieder in die dortige Grundversorgung, sofern Sie keinen anderen Vertrag abschließen.
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG | 0,941 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung |
1,559 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach §12 EnFG | 0,446 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) |
1,380 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 9,290 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) |
19,49 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 53,84 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis | 14,344 ct/kWh |
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.SachsenEnergie.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG | 0,941 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung |
1,559 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach §12 EnFG | 0,446 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) |
|
| am Verbrauchspreis HT | 1,380 ct/kWh |
| am Verbrauchspreis NT | 0,610 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 9,290 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) |
20,04 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 83,91 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis HT | 14,344 ct/kWh |
| am Verbrauchspreis NT | 10,644 ct/kWh |
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.SachsenEnergie.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Die Grundversorgung ist bequem, aber selten die günstigste Option. Finden Sie jetzt Ihren passenden Stromtarif und profitieren Sie von fairen Konditionen – auch außerhalb unseres Grundversorgungsgebiets. Wählen Sie bewusst einen Tarif, der zu Ihrem Verbrauch und Budget passt.
Informationen und Preise zur Ersatzversorgung mit Strom finden Sie hier:
Nettopreisbestandteile für Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Nettopreisbestandteile für Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
Tarifzeiten gültig ab 01.01.2020: Die mitteleuropäische Sommerzeit wird bei der Tarifumschaltung HT/NT grundsätzlich nicht berücksichtigt. Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG
Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.
Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
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