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Privatkunden
Erdgas
Erdgas für Privatkunden
Ersatzversorgung
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Ersatzversorgung mit Erdgas für Privatkunden
Wir stellen sicher, dass Sie auch dann zuverlässig mit Erdgas versorgt werden, wenn Ihr bisheriger Anbieter unerwartet wegfällt – lückenlos und gesetzlich abgesichert.
Was bedeutet Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung sorgt dafür, dass Ihr Zuhause auch dann weiterhin mit Erdgas beliefert wird, wenn Ihr bisheriger Energielieferant plötzlich nicht mehr liefern kann. Sie ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass Sie jederzeit zuverlässig versorgt sind – ohne Unterbrechung.
Befristet bis 3 Monate – Wir beliefern vorübergehend, maximal für drei Monate.
Sicherheit im Notfall – Sie sind abgesichert, auch wenn Ihr bisheriger Anbieter ausfällt.
Nahtloser Übergang – Nach Ablauf der Ersatzversorgung wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung oder schließen einen regulären Gastarif ab.
Tarifinformationen Erdgas.Ersatzversorgung
Preise für Erdgas.Ersatzversorgung, gültig ab 01.01.2026
netto
brutto
Verbrauchspreis
12,02 ct/kWh
14,30 ct/kWh
Grundpreis
174,00 €/Jahr
207,06 €/Jahr
Liefergebiet
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederdruck)
Lieferdauer
auf 3 Monate begrenzt
Sofern zwischenzeitlich kein Erdgasliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grundversorgung. Es gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.
Erdgasqualität
Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
Abrechnung
Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685.
Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,eff .
Häufige Fragen zur Ersatzversorgung
Wann falle ich in die Ersatzversorgung?
Sie fallen in die Ersatzversorgung, wenn kein gültiger Energieliefervertrag besteht oder Ihr Anbieter Sie nicht beliefern kann – zum Beispiel bei verzögertem Wechsel, Ablehnung durch den neuen Versorger oder Insolvenz des bisherigen Anbieters.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Die Grundversorgung greift automatisch, wenn Sie neu einziehen und noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung dagegen ist eine kurzfristige Notversorgung und übernimmt nur dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter nicht liefern kann.
Wie lange bleibe ich in der Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Liefervertrag abschließen, werden Sie danach automatisch in die Grundversorgung übernommen.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung kann jederzeit gekündigt werden. Es gibt keine feste Kündigungsfrist. Sie können jederzeit zu einem anderen Tarif oder Anbieter wechseln.
Wer ist mein Ersatzversorger für Erdgas?
Ihr Ersatzversorger ist immer der örtliche Grundversorger – also das Energieunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
Muss ich meinen Zählerstand melden, wenn ich in die Ersatzversorgung gefallen bin?
In der Regel ja. Der Zählerstand dient der korrekten Abrechnung, deshalb sollten Sie ihn dem Grundversorger zeitnah mitteilen. Oft werden Sie dazu automatisch aufgefordert.
Raus aus der Ersatzversorgung – rein in den passenden Tarif
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich garantierte Notversorgung und stellt sicher, dass Sie bis zu drei Monate weiter mit Erdgas beliefert werden. Danach wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung, sofern Sie keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben.
Jetzt passenden Tarif finden
Grundversorgung Erdgas
Informationen und Preise zur Grundversorgung mit Erdgas finden Sie hier:
Grundversorgung Erdgas
Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer (zurzeit 0,55 ct/kWh) und die Konzessionsabgabe (Durchschnittswert, zurzeit 0,22 ct/kWh)*.
Die im Verbrauchspreis enthaltenen Beschaffungskosten betragen 5,442 ct/kWh netto.
Der Bruttopreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 0,22 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 0,33 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 0,40 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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Schreiben Sie uns
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Erdgas: 0351 50178880 Strom: 0351 50178881 Internet & Telefonie: 0800 5075500Montag - Sonntag: 07:00 - 22:00 Uhr Fernwärme: 0351 50178884Im Netzgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH Wasser : 0351 50178883Im Netzgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Störungen im Netzgebiet (www.Sachsen-Netze.de)
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