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Dienstleistungen Auf einen Blick
Smartes Submetering für die Immobilienwirtschaft
Messtechnik und Abrechnungen – Alles aus einer Hand

Mit dem Submetering der SachsenEnergie bringen Sie Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung auf ein neues Level: digitale Funkablesung, transparente Daten, zuverlässige Abrechnungen – und auf Wunsch inkl. komplettem Wechselservice von Ihrem bisherigen Messdienstleister.

Wir begleiten Sie von der Beratung, Angebotserstellung über die Installation bis zur fertigen Abrechnung: modular, fair und persönlich. So wird Submetering für Vermieter und Hausverwaltungen endlich komfortabel und zuverlässig.

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Unsere Submetering-Dienstleistungen Geräteservice
  • Bedarfsplanung
  • Beschaffung
  • Montage und Installation
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Rauchwarnmelder-Service
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  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
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Heiz- und Betriebskostenabrechnung
  • Heiz- und Warmwasserabrechnung
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
  • Mieterdirektabrechnung
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Unterjährige Verbrauchsinformation

Regelmäßige Übersicht der Heiz- und Warmwasserverbräuche für Mieter.

Regelmäßige Übersicht erhalten
Ihre Vorteile mit Submetering der SachsenEnergie Keine Warteschleifen, klare Zuständigkeiten und kurze Wege – Sie erreichen persönliche Ansprechpersonen, die Ihren Bestand kennen Ein Team, eine Abteilung: Technik, Abrechnung und Prozesse aus einer Hand – koordiniert und effizient Passgenaue Abrechnungsmodelle für Ihre Objekte: von Standard bis Sonderfall Schlanke Verträge, klare Leistungsbausteine, transparente Konditionen Rauchwarnmelder und Heizkostenabrechnung auf Wunsch in einem Paket Installation der Messtechnik durch regionale Partner
In 3 Schritten zur smarten Heiz- und Betriebskostenabrechnung 1. Beratung und Angebot

Stellen Sie eine unverbindliche Angebotsanfrage über unseren Submetering-Konfigurator. Anschließend beraten wir Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot, welches genau auf Ihre Wünsche und Anforderungen abgestimmt ist.

2. Beauftragung

Mit Ihrem individuellen Angebot begleiten wir Sie auf Wunsch durch den Wechsel des bisherigen Messdienstleisters. Wir berücksichtigen dabei alle notwendigen Faktoren für einen unkomplizierten und gut strukturierten Übergang – für klare Vertragsverhältnisse und einheitliche Laufzeiten Ihrer Messtechnik.

Anschließend erfolgt die verbindliche Beauftragung des Submeterings und Sie erhalten einen Terminplan für den Einbau der Messgeräte.

3. Ausstattung und Inbetriebnahme

Unsere erfahrenen regionalen Partner übernehmen die zuverlässige Installation der Messtechnik vor Ort. Im Anschluss erstellen wir Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung ab dem gewünschten Stichtag. Dank moderner Funkablesung erfolgt die Datenerfassung automatisch, schnell und stichtagsgenau, wodurch Ablesefehler vermieden werden.

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Wohnungsbaugenossenschaft Weißwasser eG

„SachsenEnergie hat sich bei der Wohnungsbaugenossenschaft Weißwasser eG als neuer Messdienstleister von Beginn an als zuverlässig, kompetent und serviceorientiert erwiesen.

Die Zusammenarbeit ist durch klare Kommunikation, kurze Reaktionszeiten und eine professionelle Abwicklung geprägt. Bei Rückfragen und Abstimmungen erleben wir SachsenEnergie als lösungsorientierten und verbindlichen Partner.“

Fragen und Antworten zum Submetering Kann ich trotz aktiver Verträge meinen Messdienstleister wechseln?

Ein Wechsel des Messdienstleisters ist trotz alter Verträge möglich. Wir bieten Ihnen dazu einen kostenneutralen Wechsel an und helfen Ihnen gern, aus komplizierten Vertragskonstrukten mit unterschiedlichen Restlaufzeiten einzelner Geräte auszusteigen. Ein Vertragswechsel lohnt sich in jedem Fall. Kontaktieren Sie dazu sehr gern unsere Ansprechpartner über unser Kontaktformular.

Welche Daten benötigen wir beim Wechsel?

Wir benötigen von Ihnen in erster Linie eine Auflistung der verbauten Messgeräte der Liegenschaft sowie detaillierte Angaben zur gewünschten Abrechnungsart der Liegenschaft. Im Zuge der Angebotserstellung erhalten Sie eine Checkliste, auf der alle notwendigen Angaben abgefragt werden.

Welche Zähler und Geräte setzen wir ein?

Wir setzen bei unseren Messgeräten auf unseren kompetenten und regionalen Partner Qundis. Dieser entwickelt und fertigt für uns Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler und Wärmemengenzähler. Nähere Informationen zu den von uns eingesetzten Messgeräten finden Sie unter qundis.de

Wie sehen die Vertragslaufzeiten aus?

Seit der Änderung in der Mess- und Eichverordnung im Jahr 2021 ist die Laufzeit von Kaltwasser-, Warmwasser- und Wärmemengenzähler auf 6 Jahre festgeschrieben. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Heizkostenverteiler sogar mit einer Laufzeit von bis zu 12 Jahren an. Unsere Abrechnungsverträge laufen regulär 2 Jahre. Diese können nach Ablauf selbstverständlich verlängert werden. 

Wie sicher sind die Verbrauchsdaten?

Dank neuster Funktechnik werden Ihre Verbrauchsdaten mittels BSI-konformer Datenübertragung hochsicher übertragen

Gibt es ein Kundenportal?

Sie erhalten mit unseren Messdienstleistungen Zugang zu unserem Abrechnungssystem QSAM sowie im Rahmen der unterjährigen Verbrauchsinformation Zugang zu unserem uVI-Portal "Qeco". Für die Mieter bieten wir als Umsetzung der unterjährigen Verbrauchsinformation sogar eine App an, mit der sich Mieter ihre monatlichen Verbräuche übersichtlich anzeigen lassen können.

Wie oft stellen wir die Verbrauchsdaten zur Verfügung?

Wir stellen den Mietern über unsere App "Qeco" einen Zugang zu monatlichen Verbrauchsinformationen bereit. An die nicht in "Qeco" registrierten Nutzer senden wir auf Wunsch die monatlichen Verbräuche per Mail oder Post zu.

Welche Abrechnungen übernehmen wir?

Wir bieten Ihnen die Ablesung und Abrechnung der Heizkostenverteiler, der Wärme-, Warmwasser- und Kaltwasserzähler sowie der zentralen Wärmemengenzähler und Gartenwasserzähler je Nutzeinheit an. Außerdem können wir weitere Betriebskosten pro Stück und pro Nutzeinheit auf Wunsch abrechnen. Eine CO2-Kostenaufteilung können wir ebenfalls vornehmen.

Was passiert bei Funkausfällen oder Gerätefehlern?

In seltenen Fällen von Funkstörungen oder Gerätefehlern koordinieren unsere Mitarbeiter einen schnellen Austausch der betroffenen Geräte.

Gibt es Ausfallzeiten im Wechsel?

Während des Vertragswechsels kann es vereinzelt zu Ausfallzeiten während eines Gerätewechsels kommen. Wir sind bestrebt, die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. 

Fristen und Pflichten der neuen Heizkostenverordnung

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt die novellierte Heizkostenverordnung. Das zentrale Element dieser Reform ist die verpflichtende Umrüstung: Bis spätestens Ende 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernablesbaren Messgeräten ausgestattet sein.

Erst mit dieser Technik können Vermieter ihrer zweiten Pflicht nachkommen – nämlich Mieter monatlich über deren Energieverbrauch zu informieren. Zudem schreibt die Verordnung vor, dass die Geräte interoperabel sein und perspektivisch an ein Smart Meter Gateway angebunden werden müssen.

2021

Neue Heizungen müssen mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet werden.

2022

Unterjährige, monatliche Verbrauchsinformationen (UVI) müssen den Nutzern bei bereits installierten fernablesbaren Geräten zur Verfügung gestellt werden.

Neue Messtechnik muss interoperabel mit einem Smart Meter Gateway kompatibel sein.

2026

Sämtliche installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen getauscht werden.

2032

Alle Submetering-Geräte müssen interoperabel und mit einem Smart Meter Gateway kompatibel sein.

0351 5630-26320

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