Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich garantierte Notversorgung, die eine lückenlose Energiebelieferung Ihres Unternehmens sicherstellt. Sie greift automatisch durch den örtlichen Grundversorger, falls Ihr Gasbezug keinem aktiven Liefervertrag mehr zugeordnet werden kann – beispielsweise infolge einer Versorger-Insolvenz.
Dieser Schutzmechanismus für Letztverbraucher in Niederspannung ist gesetzlich auf eine Dauer von maximal drei Monaten begrenzt. Sie können die Ersatzversorgung jedoch jederzeit durch den Abschluss eines neuen Liefervertrages Ihrer Wahl beenden.
Damit Sie die passenden Konditionen für Ihre Ersatzversorgung erhalten, ist die Art Ihrer Messung entscheidend. Welches Verfahren bei Ihnen zum Einsatz kommt, hängt in der Regel von der Höhe Ihres Jahresverbrauchs ab:
Gewerbekunden mit Standardlastprofil leisten monatliche Abschlagszahlungen, die auf Basis eines geschätzten Verbrauchs berechnet werden. Die Ermittlung der tatsächlich genutzten Gasmenge erfolgt im Regelfall durch eine jährliche Zählerablesung, auf deren Grundlage die Kunden ihre detaillierte Jahresabschlussrechnung erhalten. Dieses Verfahren ist geeignet für kleinere Unternehmen mit konstantem Erdgasverbrauch.
Kunden mit registrierender Leistungsmessung werden auf Basis ihres exakten Lastgangs abgerechnet, der alle 15 Minuten automatisch fernausgelesen wird. Anstelle von jährlichen Schätzungen erhalten RLM-Kunden eine monatliche Abrechnung über ihren tatsächlichen Energieverbrauch sowie die beanspruchte Spitzenleistung des vergangenen Monats. Dieses Verfahren wird meist bei Industriebetrieben ab 100.000 kWh/Jahr angewendet.
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