Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die An- und Abmeldung von Stromverträgen. Diese Änderungen basieren auf einer EU-Richtlinie und werden „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ genannt.
Neu ist, dass der Wechsel vom alten Lieferanten zum neuen Stromanbieter in Zukunft durch die Marktpartner technisch schneller umgesetzt wird – innerhalb von 24 Stunden.
Künftig können Stromverträge nur noch für zukünftige Termine an- und abgemeldet werden. Ein rückwirkender Anbieterwechsel – zum Beispiel nach einem bereits erfolgten Umzug – ist dann nicht mehr möglich.
- Anbieterwechsel in 24 Stunden (werktags): Künftig erfahren Sie deutlich schneller, ab wann Ihr neuer Stromvertrag startet. Nach Vertragsabschluss stimmen sich alle beteiligten Marktpartner innerhalb eines Werktags ab und teilen Ihnen den frühestmöglichen Liefertermin mit.
- Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen: An-, Ab- oder Ummeldungen sind nur noch für zukünftige Termine möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.
- Vertragsbedingungen bleiben unverändert: Kündigungsfristen und Laufzeiten Ihrer Stromverträge gelten weiterhin wie bisher.
- Wichtige Kennnummer: Für den reibungslosen Wechsel benötigen Sie Ihre MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Alternativ können Sie auch Ihre Zählernummer angeben, dann ermitteln wir die MaLo-ID für Sie.
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) kennzeichnet eindeutig Ihre Verbrauchsstelle – also den Ort, an dem Strom genutzt wird. Sie ist notwendig für einen reibungslosen Anbieterwechsel. Sie finden diese elfstellige Nummer auf Ihrer Vertragsbestätigung und auf Ihrer Stromrechnung.
Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um den für Sie passenden Tarif zu finden.
Geben Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre Zählernummer oder Ihre MaLo-ID sowie den gewünschten Wechseltermin an.
Wir übernehmen die Kündigung beim bisherigen Anbieter und koordinieren den Wechsel mit dem Netzbetreiber.
Wir teilen Ihnen mit, ob und zu welchem Termin wir die Energiebelieferung aufnehmen werden.
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden bei allen Marktpartnern bearbeitet werden muss. Die neuen Regelungen vereinfachen den Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber), sodass Prozesse schneller und zuverlässiger ablaufen können.
Wichtig: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind künftig nicht mehr erlaubt.
Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem ein Haushalt seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird der Auftrag zur Stromversorgung von dem bisherigen Anbieter auf einen neuen Anbieter übertragen. Ein Wechsel kann beispielsweise im Rahmen einer An-, Ab- oder Ummeldung aufgrund eines Wohnungswechsels erfolgen.
Nein, ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig rechtzeitig gemeldet werden – nach Möglichkeit 7 Tage im Voraus. Bisher war bei Umzügen eine rückwirkende Meldung bis zu sechs Wochen möglich.
Melden Sie Ihren Umzug bitte mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder die Kündigung für Ihre alte Wohnung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt werden kann.
Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Ein- und Auszüge können nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Die Folgen einer verspäteten Meldung unterscheiden sich:
Wichtig: Wenn Sie Ihren Einzug nicht rechtzeitig melden, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Anbieter eventuell nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung. In der Regel wendet er sich dabei an den Eigentümer.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, läuft Ihr Vertrag weiter – unabhängig davon, ob Sie noch dort wohnen. Das bedeutet: Sie zahlen weiterhin für den Stromverbrauch in Ihrer alten Wohnung, auch wenn bereits jemand anderes eingezogen ist.
Melden Sie Ein- und Auszugstermine daher unbedingt frühzeitig Ihrem Energieversorger - mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug.
Die 24-Stunden-Regel gilt für die rein technische Umsetzung des Anbieterwechsels – also den Datenaustausch zwischen den Marktpartnern wie Netzbetreiber und Lieferanten.
Damit dieser schnelle Ablauf möglich ist, müssen alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen, zum Beispiel Ihre neue Adresse, der Zählerstand und Ihre MaLo-ID.
Wenn Sie uns Ihren Umzug mindestens 7 Tage im Voraus mitteilen, bleibt genug Zeit, eventuelle Rückfragen zu klären und sicherzustellen, dass alles reibungslos funktioniert.
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine Kennnummmr, die jede Verbrauchsstelle im Strom- und Gasnetz eindeutig identifiziert. Sie ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf von Umzügen und Anbieterwechseln. Die MaLo-ID sorgt dafür, dass Ihr Energieverbrauch korrekt erfasst und abgerechnet wird. Sie finden diese elfstellige Nummer auf Ihrer Stromrechnung.
Ja, alternativ können Sie Ihre Zählernummer angeben. Wir ermitteln die MaLo-ID dann für Sie.
Nein, die neue 24-Stunden-Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf des Anbieterwechsels. Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt und gelten weiterhin wie vereinbart.
Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.
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