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Gewerbekunden E-Mobilität Ladeinfrastruktur für Immobilien Laden am Außenstellplatz
Die Ladelösung für Außenstellplätze

Sie möchten das Laden von E-Fahrzeugen auch auf dem Außenstellplatz Ihres Mehrfamilienhauses ermöglichen? SachsenEnergie bietet auch dafür passende Ladeinfrastrukturlösungen.

Elektroauto laden auf dem Außenstellplatz

Mit der richtigen Ladeinfrastruktur ist das Laden eines Elektrofahrzeuges auch auf dem Außenstellplatz eines Mehrfamilienhauses möglich.

Damit die Kosten der Erschließung für Tiefbau und Installation in einem wirtschaftlichen Rahmen bleiben, lohnt sich ein ganzheitlicher Ansatz bei Außenstellplätzen, insbesondere bei Neubauvorhaben.

Elektromobilität in Immobilien

Bei Neubauvorhaben und größeren Renovierungen wird die Vorbereitung von Stellplätzen für Ladeinfrastruktur seit März 2021 vom neuen Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz bereits gesetzlich gefordert.

In Bestandsgebäuden werden die Forderungen von Mietern und Wohnungseigentümern, bestärkt durch die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sowie des BGB, ebenfalls lauter. Die Installation von Ladetechnik wird dadurch immer mehr zu gängiger Praxis im Mehrfamilienhaus.

Nicht jeder Mieter oder Wohnungseigentümer verfügt über einen eigenen Stellplatz?

Oftmals stehen nicht allen Mietern oder Wohnungseigentümern individuelle Stellplätze am Haus zur Verfügung oder die Erschließung aller Stellplätze mit Ladetechnik ist nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten realisierbar.

In diesen Fällen kann erwogen werden, Stellflächen für gemeinsam genutzte Ladeinfrastruktur einzurichten oder bestehende Flächen umzuwidmen. Der Zugang zur Ladeinfrastruktur sowie die Abrechnung von Ladevorgängen erfolgt dann wie bei einer öffentlichen Ladesäule. Nur dass die Ladeinfrastruktur auf privatem Eigentum steht und, wenn gewünscht, ausschließlich den Bewohnern zum Laden zur Verfügung gestellt werden kann.

Jetzt Angebot erhalten
Professionelle Technik in Ihr Objekt integriert Vorbereitete Stelen für Wallboxmontage


 

Messwandlerschrank im Außenbereich


 

Kabelverteilerschrank im Außenbereich


 

Ihr Weg zum Laden am Außenstellplatz 1. Individuelle Planung

Wir analysieren die Gegebenheiten in Ihrem Objekt und erstellen Ihnen ein passendes Angebot inklusive dieser Leistungen:

  • Abstimmung mit dem Netzbetreiber
  • Koordination mit anderen Gewerken
  • Erstellung eines technischen Plans des Leitungsinfrastruktursystems
  • Erstellung eines detailliertes Leistungsverzeichnisses
  • Ermittlung der Gesamtkosten
  • Erstellung eines Errichtungs- und Kooperationsvertrages
2. Vorrüstung am Objekt

Wir kümmern uns um eine separate Messung des Ladestroms, installieren ein Leitungsinfrastruktursystem und bereiten ein intelligentes Lastmanagement vor. Weiterhin erstellen wir ein Fundament und errichten Edelstahlstelen für die spätere Montage der Wallboxen. Alle eingebauten Komponenten gehen in das Eigentum des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft über. Für die Betriebsführung der Anlage inkl. Stromlieferung fallen keine weiteren Kosten an. Auch die Bereitstellung von zertifiziertem Ökostrom durch die SachsenEnergie AG ist für die Eigentümergemeinschaft kostenfrei.

3. Wallbox-Installation

Wir installieren hochwertige Wallboxen zum jeweiligen Bedarfszeitpunkt an den Stellplätzen. Im Leistungsumfang sind außerdem enthalten:

  • Konfiguration der Wallbox
  • Einbindung in das Backend
  • Anbindung an das Leitungsinfrastruktursystem
  • jährliche Wartung und eine 24/7-Störungshotline

Die Wallbox geht in das Eigentum des jeweiligen Auftraggebers (Eigentümer oder Mieter) über.

4. Strom tanken

Die Stellplatznutzer laden an ihrer Wallbox per SachsenEnergie-Ladekarte oder einer Ladekarte kooperierender Elektromobilitätsanbieter. (Hinweis: Einige Anbieter verlangen sogenannte Blockiergebühren, was beim Laden z. B. über Nacht berücksichtigt werden sollte.)

SachsenEnergie rechnet den Ladestrom mittels geeichter Zähler in der Wallbox und einem angeschlossenen Backend ab.

Jetzt ein individuelles Angebot für Ihre Immobilie erhalten Jetzt Angebot erhalten Häufige Fragen Was ist das GEIG und was gilt es dabei zu beachten?

Durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, werden Eigentümer unter anderem verpflichtet, beim Neubau oder einer größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als fünf (bei Neubau) bzw. mehr als zehn Stellplätzen (bei Renovierungen) die nötige Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen mit vorzubereiten. In jedem Wohngebäude müssen zukünftig Vorkehrungen getroffen werden, um das Laden von Elektrofahrzeugen einfacher und kostengünstiger zu machen. Das kann beispielsweise durch das Verlegen von Rohren oder Kabelkanälen für Strom- und Datenkabel geschehen. So wird es in Zukunft einfacher sein, Ladestationen zu installieren. Mit der Ladelösung der SachsenEnergie erfüllen Sie diese Vorgaben bereits.

Eine Novellierung des Gesetzes ist geplant, wodurch u. a. zusätzlich die Errichtung von Fahrradstellplätzen je Wohnung berücksichtigt werden soll.

Lässt sich Ladeinfrastruktur nur in Neubauten integrieren?

Nein, wir statten auch bestehende Tiefgaragen und Außenstellplätze mit unserer Ladelösung aus. Gern senden wir Ihnen ein unverbindliches Grobkonzept basierend auf den Informationen Ihres Gebäudes.

Angebotsanfrage Ladelösung
Wie viel Leistung steht für Ladeinfrastruktur an einem Objekt zur Verfügung?

Diese Frage beantwortet der zuständige Netzbetreiber für jedes Objekt individuell. Er prüft dafür die Verfügbarkeit von Leistung, sobald eine konkrete Installationsanfrage durch einen Elektrofachbetrieb vorliegt. Nur so kann die insgesamt verfügbare Leistung bedarfsgerecht im Netz verteilt und per Netzanschlussvertrag einzelnen Objekten zugewiesen werden.

Wir als SachsenEnergie kümmern uns für Sie im Zuge des Detailkonzeptes um die entsprechenden Anträge, wenn feststeht, für wie viele Stellplätze perspektivisch Ladeinfrastruktur im Objekt errichtet werden soll.

Reicht die Netzanschlusskapazität für alle Stellplätze eines Objektes aus?

Der zuständige Netzbetreiber prüft individuell, ob für Ihr Objekt ggf. eine Leistungserhöhung, Verstärkung des Netzanschlusses oder ein separater Netzanschluss erforderlich ist. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernimmt SachsenEnergie im Zuge des Detailkonzeptes für Sie. Mit dem zusätzlichen Einsatz eines intelligenten Lastmanagements kann im Normalfall an allen Stellplätzen eines Objektes ein E-Fahrzeug geladen werden.

Gut zu wissen: Das Ladeverhalten von E-Mobilisten unterscheidet sich stark vom bisherigen „Tankverhalten“: Statt den Tank leerzufahren und erst dann eine Tankstelle aufzusuchen, kommen die Bewohner in der Regel nach Hause, schließen ihr Fahrzeug täglich an die Ladeeinrichtung an und laden es über Nacht direkt wieder auf. Daher ist es wenig realistisch, dass gleichzeitig an allen Stellplätzen eines Objektes in kurzer Zeit alle E-Autos von 0 % auf 100 % Ladeleistung aufgeladen werden müssen.

Unsere Leistungsempfehlung lautet deshalb, rund 2 kW je erwartetem E-Stellplatz zusätzlich am Netzanschluss vorzuhalten, für ein Objekt mit mehr als 3 Stellplätzen insgesamt jedoch mindestens 22 kW.

Welche Vorteile hat das ganzheitliche Ladeinfrastruktur-Konzept für Mehrfamilienhäuser gegenüber sukzessiven Einzellösungen?

Mit unserem von Anfang an ganzheitlich geplanten Ladekonzept:

  • ermöglichen Sie einen flexiblen und fairen Anschluss von Wallboxen für alle Stellplatznutzer zu einheitlichen Konditionen,
  • gewährleisten Sie einen sicheren Betrieb durch die kostenlose jährliche Wartung des Leitungsinfrastruktursystems sowie der Wallboxen durch SachsenEnergie,
  • haben Sie von Anfang an vollständige Transparenz über die Kosten der Vorrüstung und der individuellen Installation von Wallboxen,
  • erfüllen Sie alle Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes und vermeiden erhöhte Brandlasten durch konventionelle Einzelverkabelung,
  • wird der Strom für die Ladeinfrastruktur von einem separaten Zähler erfasst und durch SachsenEnergie abgerechnet,
  • vermeiden Sie laufende bauliche Veränderungen im Objekt, z.B. wiederholte Wanddurchbrüche und Schließen von Brandschotten,
  • werden keine zusätzlichen Kosten für spätere Vereinheitlichungen oder z. B. die nachträgliche Einbindung eines Lastmanagements fällig,
  • machen Sie die Immobilie attraktiver und zukunftssicher.
Wie sicher ist das Laden von E-Fahrzeugen hinsichtlich des Brandschutzes?

Die sicherheitstechnischen Anforderungen von Elektrofahrzeugen sind seit 2015 EU-weit nach UNECE Nr. 100 geregelt. Der Deutsche Feuerwehrverband hielt in seiner „Risikoeinschätzung Lithium-Ionenspeichermedien“ von 2018 fest:

„Von zertifizierten Elektrofahrzeugen gehen weitestgehend vergleichbare Gefahren aus, wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Es gelten keine besonderen Brandschutzvorschriften beim Laden von Elektrofahrzeugen. Für den Brandschutz müssen die allgemeinen Regeln der jeweiligen Landesbauordnung sowie der Leitungsanlagen-Richtlinie eingehalten werden."

Welche Informationen sind für die Erstellung eines Grobkonzeptes inkl. Kostenangebot notwendig?
  • Objektadresse
  • Art und Anzahl der Stellplätze
  • Lageplan der Stellplätze
Angebotsanfrage Ladelösung
Kann man als Bauherr, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft einen kostenlosen Vor-Ort-Termin zur Eignungsprüfung vereinbaren?

Ein Vor-Ort-Termin ist vor der Grobplanung nicht notwendig, da unsere Ladelösung universell einsetzbar ist. Im Zuge der Detailplanung begehen wir Ihr Objekt und nehmen ggfs. individuelle Besonderheiten auf.

Was beinhaltet die Planungsleistung?
  • Vor-Ort-Begehung
  • Abstimmung mit dem Netzbetreiber
  • Koordination mit anderen Gewerken
  • Erstellung eines technischen Plans des Leitungsinfrastruktursystems
  • Erstellung eines detailliertes Leistungsverzeichnisses
  • Ermittlung der Gesamtkosten
  • Erstellung eines Errichtungs- und Kooperationsvertrages
Entstehen bei der Ladelösung für Mehrfamilienhäuser laufende Kosten für Bauherren, Hausverwaltungen oder Eigentümergemeinschaften?

Nein. Laufende Kosten entstehen nur für den Stellplatznutzer durch den entsprechenden Stromverbrauch für das Laden seines Fahrzeugs. Auch die 24/7-Servicehotline, die jährliche Inspektion und Wartung sind inklusive.

Wie lange dauert es, bis das Objekt vorgerüstet ist und Stellplatznutzer an ihrer eigenen Wallbox laden können?

Liegen alle notwendigen Informationen zum Objekt vor, erstellen wir innerhalb von ca. 2 Wochen ein Grobkonzept für Sie. Beauftragen Sie uns mit einer Detailplanung, erhalten Sie innerhalb von ca. 2 bis 3 Monaten ein individuelles Detailkonzept. Die Installation der Vorrüstung selbst dauert ca. 3 bis 9 Monate nach Auftragserteilung. Werden wir nach der Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur mit einer Wallbox-Errichtung beauftragt, ist mit einer Installationsdauer von ca. 2 bis 4 Wochen zu rechnen.

Hinzu kommen alle Zeiten, welche der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft benötigt, um Entscheidungen zu treffen und an SachsenEnergie zu übermitteln.

Daher empfehlen wir Ihnen, lieber früher als später den ersten Schritt zu gehen und ein unverbindliches Grobkonzept anzufragen.

Angebotsanfrage Ladelösung
Können Stellplatznutzer eine andere Wallbox als die von SachsenEnergie angebotene an das Leitungsinfrastruktursystem von SachsenEnergie anschließen?

Nein, es kann aus folgenden Gründen nur die hier angebotene Wallbox installiert werden.

Produktbeschreibung Wallbox
  1. Um eine reibungslose Funktionsfähigkeit des Lastmanagements zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, einheitliche Ladetechnik innerhalb eines Systems zu nutzen, um einheitliche Kommunikationswege und Softwarestände sicherzustellen.
  2. Die vordefinierte Wallbox passt technisch zum vorgerüsteten Leitungsinfrastruktursystem und erfüllt die speziellen Voraussetzungen an die Betriebsführung. Dies sind neben der Lastmanagementfähigkeit, ein geeichtes Zählwerk, wodurch eine kWh-genaue Abrechnung des individuellen Strombezugs am Stellplatz möglich ist.
  3. Darüber hinaus ist die Wallbox mit unserem Betreiber-Backend kompatibel, so dass sie für das Zugangs- und Abrechnungssystem und somit die Nutzung mit diversen Ladekarten freigeschaltet werden kann.
Wie wird der Strom für E-Fahrzeuge erfasst und abgerechnet?

SachsenEnergie versorgt das Leitungsinfrastruktursystem mit Grünstrom und erfasst die Strommenge über eine separate Messung. Die Ladevorgänge an den einzelnen Ladepunkten werden eichrechtkonform über den in der Wallbox integrierten Zähler erfasst und an das Betreiber-Backend übermittelt. Auf dieser Basis rechnet der jeweilige Ladekartenanbieter kWh-genau den Nutzer ab. SachsenEnergie bietet zum Laden zuhause eine Ladekarte mit besonders günstigen Konditionen an.

Zum Ladekarten-Angebot
Lässt sich die Ladelösung der SachsenEnergie mit einer Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes koppeln?

Derzeit bieten wir keine standardmäßige Kombination unserer Ladelösung mit einer PV-Anlage an. Unabhängig von der Ladeinfrastruktur bieten wir jedoch PV-Anlagen für Mehrfamilienhäuser an.

Photovoltaik-Anlagen für Unternehmen
Unser Fachvertrieb ist gerne für Sie da. Vertrieb.Elektromobilitaet@SachsenEnergie.de
SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
So erreichen Sie uns Schreiben Sie uns Service@SachsenEnergie.de Zum Kontaktformular Fragen Sie Chatbot Ella Feedback geben Direkt zu Vertrag hier kündigen Service-Telefon

0800 6686868 (kostenfrei)

Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr

Internet & Telefonie

0800 5075100 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr

Entstördienst

Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Internet & Telefonie: 0800 5075100

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