Alle Gemeinden in Deutschland, auf deren Gebiet eine Photovoltaik-Freiflächenanlage oder Windenergieanlage der SachsenEnergie steht, erhalten für jede erzeugte Kilowattstunde Strom 0,2 Cent. Diese freiwillige Abgabe zahlt der Kommunalversorger und Betreiber in vollem Umfang.
„Bis 2040 wollen wir vier bis fünf Terawattstunden Ökostrom mit unseren eigenen Anlagen erzeugen. Der Ausbau erfolgt nicht nur für die Menschen vor Ort, sondern vor allem mit den Menschen vor Ort“, betont SachsenEnergie-Finanzvorstand Dr. Axel Cunow. „Wer die Energiewende unterstützt, soll davon auch finanziell profitieren. Deshalb nutzen wir die Möglichkeiten, die das EEG bietet, und beteiligen Gemeinden über die sogenannte Kommunalabgabe finanziell an Erneuerbare-Energien-Anlagen.“
Im Falle von PV-Anlagen bedeutet dies: Die Gemeinden, auf deren Gebiet PV-Freiflächenanlagen stehen, erhalten die Kommunalabgabe in voller Höhe. Von Windenergieanlagen profitieren nicht nur die Kommunen, auf deren Gebiet die Anlagen stehen – sondern auch jene im Umkreis von 2.500 Metern. Die Höhe der Kommunalabgabe richtet sich dann nach der Entfernung.
| Windenergie | Photovoltaik | |
|---|---|---|
| Leistung der Anlage | 7 MW | 10 MWp (rund 10 ha) |
| geschätzter Ertrag | 20 Mio. kWh pro Jahr | 10 Mio. kWh pro Jahr |
| Höhe der Kommunalabgabe gesamt | 40.000 € pro Jahr | 20.000 € pro Jahr |
| Gemeinde A | 55 % 22.000 € pro Jahr |
100 % 20.000 € pro Jahr |
| Gemeinde B | 30 % 12.000 € pro Jahr |
– |
| Gemeinde C | 15 % 6.000 € pro Jahr |
– |
Im zweiten Halbjahr 2023 hat SachsenEnergie begonnen, die Verträge mit den Gemeinden abzuschließen. „Wir haben uns entschlossen, den Höchstbetrag von 0,2 Cent pro Kilowattstunde anzubieten und auch für fiktive Strommengen zu zahlen. Das gilt für alle Bestandsanlagen und natürlich auch für alle neu entstehenden PV- und Windparks“, erklärt Dr. Cunow. Kommunen können dadurch mehrere zehntausende Euro an zusätzlichen Einnahmen generieren – für einen Solarpark mit einer Leistung von 10 MWp etwa 20.000 Euro pro Jahr.
Insgesamt wird SachsenEnergie jährlich ca. 300.000 € an Kommunalabgabe auszahlen. Im Versorgungsgebiet des Kommunalversorgers befinden sich 18 Windenergieanlagen und sieben PV-Freiflächenanlagen.
Nicht nur über die Kommunalabgabe profitieren die Gemeinden, wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen der SachsenEnergie auf ihrem Gebiet Ökostrom erzeugen. „Wertschöpfung vor Ort ist uns wichtig. Mit diesem Ziel gründen wir vor Ort Betreibergesellschaften für unsere Anlagen. Damit bleiben die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in der Gemeinde“, erklärt Dr. Cunow. So können auch Kommunen und Bürger leichter über Beteiligungsgenossenschaften an Wind- und Solarparks beteiligt werden.
Bis zur letzten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war es Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht erlaubt, Kommunen ohne Gegenleistung finanziell an bereits bestehenden Windparks und Photovoltaikanlagen zu beteiligen. Dies hat sich mit dem EEG 2023 geändert. In Form einer freiwilligen Kommunalabgabe können Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Kommunen mit maximal 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom beteiligen.
Wenn der erzielte Strompreis über der Mindestvergütung liegt, kommen die Betreiber der Anlagen für die Kommunalabgabe auf. Liegt der erzielte Strompreis unter der Mindestvergütung, können sich Betreiber die Förderung nachträglich vom Netzbetreiber erstatten lassen.
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