Die EU-Kommission hat zugestimmt, der Industriestrompreis kann kommen. Für Unternehmen könnten sich deutliche Einsparungen ergeben, berichtet das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW). Doch ein Geschenk der EU ist es nicht: Wer Industriestrompreise möchte, muss Bedingungen erfüllen, die im Beihilferahmen für den Clean Industrial Deal festgelegt sind. Und ohnehin dürfen nur die Unternehmen vom Industriestrompreis profitieren, die energieintensiv und im internationalen Handel eingebunden sind. Für sie kommt in Frage
- bis 50 % Nachlass auf den Großhandelsstrompreis
- bei Einhalten eines unteren Preislimits von 5 ct/kWh
- für höchstens die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs
- über maximal drei Jahre hinweg und längstens bis 2030.
- Eine Stromsteuersenkung auf 0,05 ct/kWh ist möglich.
Das IW hat errechnet, wie viel Stromkosten die Industrie sparen könnte, wenn alle Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 20 GWh/a davon profitierten, und kommt auf etwa 4 Mrd. Euro.
Als Gegenleistung müssen Betriebe aber mind. 50 % der Subvention für eine klimafreundlichere Produktion investieren, etwa
- mehr erneuerbare Energie,
- Schaffung von Flexibilität (z.B. Speicher)
- oder beispielsweise Effizienzsteigerungen.
Nachdem die parlamentarische Sommerpause nun verstrichen ist, wäre die Hoffnung auf baldige konkretere Vorgaben und Informationen seitens der Politik berechtigt.
BDEW: Industriestrompreis führt zu Marktverzerrung
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erklärt: „… Den jetzt vorliegenden EU-Beihilferahmen bewerten wir allerdings insbesondere mit Blick auf einen möglichen Industriestrompreis als kritisch. Er sieht erhebliche marktbeeinträchtigende Regeln vor, die negative Effekte nach sich ziehen. Problematisch ist insbesondere, weil bei voller Nutzung der vorgesehenen Spielräume, eine relativ große Absicherung des Preisrisikos erfolgt. Damit sinken die Anreize für Unternehmen, sich über Termingeschäfte langfristig am Markt abzusichern, was sich negativ auf die Liquidität und damit auf die Preise für die Marktteilnehmer auswirkt, die nicht zum Kreis der Begünstigten zählen.“
Zugleich sinke die Attraktivität langfristig geschlossener Stromlieferverträge aus erneuerbaren Energien (Green PPA). Das führe nicht nur zu Marktverzerrungen im Großhandel, sondern auch zu einer Verlangsamung beim Erneuerbaren-Ausbau, so Andreae. „Bei der Entwicklung einer nationalen Lösung für einen Industriestrompreis in Deutschland muss daher neben der Industrie auch die Energiewirtschaft eingebunden werden.“
Stromsteuer: Ungleichbehandlung der Branchen
Wer nicht vom Industriestrompreis profitiert, darf die Senkung der Stromsteuer beantragen – wenn der Betrieb zu dem produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft gehört. Händler, Handwerker und viele weitere Branchen werden nicht berücksichtigt. „Die Absage des Bundesfinanzministers an die Senkung der Stromsteuer für alle Branchen ist ein Schlag ins Gesicht für viele Unternehmen“, kommentiert Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Dittrich: „Ein Schlag ins Kontor für den Mittelstand“
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist nicht vermittelbar, dass diese mittelständischen Handwerksunternehmen der ‚haushalterischen Wirklichkeit‘ zum Opfer fallen, während sich die Bundesregierung in Brüssel für die beihilferechtliche Zulassung eines Industriestrompreises einsetzt.“
Auch Dr. Jan Stefan Roell beklagt die Ungleichbehandlung: „In kaum einem anderen Land müssen Unternehmen so viel für Strom zahlen wie in Deutschland. Daher leiden alle Unternehmen, seien es Lebensmitteleinzelhandel und Kaufhäuser, Rechenzentren, Gastronomen oder Kühlhäuser, unter den hohen Stromkosten“, so der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK).
Zum 1. Januar 2026 soll die Gasspeicherumlage abgeschafft werden – so sieht es der im August 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vor. Der Wegfall der Umlage wäre eine Entlastung für alle Erdgaskunden; sie zahlen derzeit pro Kilowattstunde Erdgas 0,289 ct. Bei Großkunden entspricht das ca. einem Zwanzigstel des Erdgaspreises, bei Haushalts- und anderen Kleinkunden beträgt die Umlage etwa 2,4 Prozent des Gaspreises.
Umlage sollte helfen, eine Gasmangellage zu verhindern
Die Gasspeicherumlage wurde notwendig, als im Jahr 2022 eine Gasmangellage abgewendet und die Kosten für das Befüllen deutscher Gasspeicher durch die Trading Hub Europe GmbH (THE) gedeckt werden sollten. Für die Gasversorgung bleibt weiterhin die THE zuständig und eventuelle Kosten für mögliche Gasspeicherbefüllungen würden durch den Bundeshaushalt gedeckt. Eine Neuauflage der Gasspeicherumlage gäbe es nur, falls der Bundeshaushalt die Mittel dafür nicht stellen könnte.
Diese Möglichkeit zur Wiedereinführung der Umlage wird vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) abgelehnt, da sie die regulatorische Planungssicherheit gefährdet. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass neue Befüllungsmaßnahmen durch die THE in den kommenden Jahren nicht nötig sein werden. Die Gasspeicher würden ausreichend befüllt, da
- die internationalen Gasmärkte derzeit stabil sind,
- Kapazitäten für den Import von Flüssigerdgas (LNG) existieren
- und die Mindestfüllstände für Gasspeicher gesenkt wurden.
Leichte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürwortet den Beschluss des Bundeskabinetts. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage sei richtig, weil sie für Entlastung bei den Energiepreisen sorgen werde. Sie sei insbesondere für die Industrie im internationalen Wettbewerb eine nationale Sonderlast gewesen und damit ein Standortnachteil, so der VKU.
Drei Milliarden aus dem Klima- und Transformationsfonds
In Summe werden die Erdgaskunden, wenn die Umlage nicht weiter erhoben wird, etwa 3 Mrd. Euro weniger zahlen müssen. So hoch wird voraussichtlich die zum 31. Dezember 2025 offene, negative Differenz auf dem Gasspeicherumlagekonto des Marktgebietsverantwortlichen THE sein. Eigentlich war geplant, diesen Saldo bis Ende 2027 durch die Umlage auszugleichen. Nun sollen Mittel zum Ausgleich des Kontos im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) findet grundsätzlich positiv, dass die Gasverbraucher von der Gasspeicherumlage entlastet werden. Der Verband schrieb jedoch in einer Stellungnahme zur Änderung des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), der Ausgleich des Umlagekontos sollte allerdings durch einen Bundeszuschuss aus dem Kernhaushalt und nicht aus dem KTF erfolgen. Der KTF muss für investive, nicht konsumtive Ausgaben genutzt werden.
Kontoausgleich aus KTF wird vielfach kritisiert
Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), kritisiert: „Die Verlagerung der Kosten für das Umlagekonto in den KTF ist nicht nachvollziehbar. Der Fonds wurde für langfristige Investitionen zur Dekarbonisierung geschaffen. Eine Zweckentfremdung schadet nicht nur dem Vertrauen in eine nachhaltige Energiepolitik, sondern führt zusätzlich zu weniger Spielraum bei Investitionen in klimafreundliche Technologien und Projekte.“
Unverblümt klingt die Kritik von MdB Dr. Julia Verlinden zum geplanten Gesetzesentwurf: „Mit Klimaschutzmitteln klimaschädliches Gas zu finanzieren, setzt der Lobbypolitik von Katherina Reiche und schwarz-rot die Krone auf“, so die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag in ihrem Statement.
Mit der Zunahme erneuerbarer Energie an der Nettostromerzeugung steigt die Häufigkeit negativer Börsenstrompreise. Im ersten Halbjahr 2025 fiel der Preis am Day-Ahead-Markt an 389 Stunden unter null – fast so oft wie im ganzen letzten Jahr (457 h). Den Produzenten grünen Stroms drohen Abschmelzungen ihrer Vergütungen oder schlimmstenfalls Forderungen, wenn sie während negativer Preise einspeisen. Wie sich diese Kosten vermeiden und die Direktvermarktung optimieren lässt, erläutern Helen Säuberlich, Leiterin Business-Vertrieb Erneuerbare Energie bei der SachsenEnergie und Kevin Schmidt, Produktmanager im Bereich Geschäftskunden der SachsenEnergie.
Wieso entstehen negative Börsenstrompreise und was bedeuten sie für die Direktvermarktung?
Helen Säuberlich: Negative Strompreise entstehen, wenn die Stromerzeugung den Bedarf übersteigt und die Flexibilität des Marktes Angebot und Nachfrage nicht ins Gleichgewicht bringen kann. Am Day-Ahead-Markt trat das im vorigen Jahr an über fünf Prozent der Stunden auf, Tendenz steigend. Für flexible Verbraucher sind die Preise ein Anreiz, in diesen Zeiten zu kaufen. Für Stromerzeuger aber bedeutet es, dass die Einspeiseleistung von PV- oder Windkraft-Anlagen abgeregelt werden kann oder dass Erlöseinbußen entstehen können, wenn sie trotz des Überangebots Strom einspeisen.
Sind negative Strompreise ein Thema, dass uns länger beschäftigen wird?
Kevin Schmidt: Ja, durchaus. Die Sektorenkopplung und der Bau von Stromspeichern durch die Energiewirtschaft, die Industrie und Einspeiser führt zwar zu mehr Flexibilität, um Angebot und Nachfrage besser in Balance zu bringen. Aber noch bis in die 2030er-Jahre werden die Stunden mit negativen Preisen wahrscheinlich zunehmen.
Wie unterstützt SachsenEnergie Direktvermarktungskunden, damit sie mit negativen Preisen besser umgehen können?
Helen Säuberlich: Unser Team berät Geschäftskunden, wie sie die Einspeisung in diesen Zeiten unterbinden können. Denn nur so lassen sich Einbußen, die eine Einspeisung bei negativen Preisen mit sich bringen kann, zuverlässig vermeiden. Im Wesentlichen kommen zwei Ansätze in Frage: Einspeiseabregelung und Zwischenspeichern. Bei der Abregelung geht es nur um den Strom, der ins Netz gespeist wird, nicht um den selbst genutzten. Wir analysieren mit unseren Kunden gerne, welche Technik sie dazu benötigen, zum Beispiel in der Anlagensteuerung oder Fernwirktechnik.
Kevin Schmidt: Bezüglich der Speicher gibt es mehrere Nutzungsoptionen: Zum einen kann ein Unternehmen einen Stromspeicher installieren, um Flexibilität anzubieten (siehe Leitfaden: Wie Unternehmen von Stromspeichern profitieren). Auch bei der Flexibilitätsvermarktung helfen wir unseren Kunden.
Zum anderen kann ein Speicher als Puffer der grünen Stromerzeugung verwendet werden, damit das Einspeisen ins Netz vorzugsweise bei hohen Preisen erfolgt. Bezüglich des Börsenhandels wäre es ideal, wenn der Speicher eine Einspeisung bei negativen Preisen stets vermeiden und Strom zwischenspeichern könnte. Das wäre aber unwirtschaftlich, wenn die Speicherkapazität die meiste Zeit ungenutzt bleibt. Daher sind Mischnutzungen des Speichers oft wirtschaftlicher, etwa ein Optimieren der Direktvermarktung und eine Lastspitzenkappung bei Strombezug oder eine Optimierung der Eigenstromnutzung. Beim Ermitteln einer wirtschaftlichen Mischnutzung und der passenden Speichergröße unterstützt unser Team Direktvermarktungskunden gerne.
Die Direktvermarktung mit einem Speichersystem ist vermutlich für Betreiber nicht EEG-geförderter Anlagen besonders attraktiv?
Helen Säuberlich: Ja, da ist richtig, denn die Direktvermarktung nicht geförderter Anlagen ist noch stärker von den Preisschwankungen an der Börse betroffen, weil die Marktprämie entfällt. Durch ein geschicktes Speichermanagement lässt sich die Einspeisung oft in die Zeitfenster mit hohen Börsenstrompreisen verlagern und der Durchschnittserlös steigern.
Direktvermarktung mit Erfahrung
SachsenEnergie ist als größter kommunaler Versorger Ostdeutschlands ein zuverlässiger Partner für Anlagenbetreiber. SachsenEnergie ist für fast 800 Kunden mit einer installierten Anlagenleistung von ca. 680 Megawatt als Direktvermarkter aktiv und vermarktet etwa 1,2 Terawattstunden pro Jahr. Das entspricht ungefähr der Strommenge, die 375.000 deutsche Haushalte verbrauchen.
Im Sommer 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (kurz KSpG oder CCS-Gesetz) beschlossen. Die Regierung ebnet so den Weg zum kommerziellen Einsatz der CO2-Abscheidung und -Speicherung bzw. CO2-Nutzung (Carbon Capture and Storage, kurz CCS, und Carbon Capture and Utilization, CCU). Wichtige Punkt des Gesetzes sind:
- Ein Errichten kommerzieller CO2-Speicher im industriellen Maßstab wird ermöglicht in den unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels (siehe Schelf bei Wikipedia) und der ausschließlichen Wirtschaftszone. Ausgeschlossen sind Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer.
- Das Speichern von CO2 an Land wird durch das Gesetz weiter nicht bundesweit ermöglicht, aber einzelne Länder können die CO2-Speicherung auf ihrem Gebiet zulassen (sog. Opt-in-Klausel).
- Für Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderungen von CO2-Leitungen und -Speichern gilt in der Regel ein überragendes öffentliches Interesse.
Reiche: „Ein wichtiger Meilenstein für die Industrie.“
„Das Gesetz ermöglicht den Transport und die Speicherung sowie die Nutzung von CO2. Dies ist entscheidend etwa für die Kalk- oder Zementherstellung, bei der Prozessemissionen entstehen, die anders nicht vermieden werden können“, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. „Wir brauchen diese Technologie für unsere Wettbewerbsfähigkeit!“ (siehe BMWE-Artikel CO2 einsparen: Fortschritte bei CCU/CCS-Technologien vom 19.8.2025)
Kalkstein enthält CO2, das beim Brennen freigesetzt wird. Bisher lässt sich das nicht verhindern, daher gelten diese Emissionen als schwer vermeidbar. Für deutsche Kohlekraftwerke soll CCS-Technologie nicht zum Einsatz kommen.
Schlüsselrolle bei der Transformation zur Klimaneutralität
„Die Abscheidung und Speicherung von CO2 kann eine Schlüsselrolle in der Transformation hin zur Klimaneutralität spielen“, stellt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks fest. Ein zügiger Aufbau einer CO2-Infrastruktur sei unverzichtbar, sagt er. „Es ist daher positiv, dass entsprechende Infrastruktur-Vorhaben künftig im überragenden öffentlichen Interesse sein sollen.“
Kritik am CCS-Gesetzentwurf und der Technologie
Doch CCS ist kein Klimaschutzwunder – nicht nur wegen des zusätzlichen Energieaufwands für Abscheidung, Transport und Speicherung. CCS steht in der Kritik. Beispielsweise schreibt das gemeinwohlorientierte Medienhaus Correctiv zum CO2-Pipeline-Projekt „Delta Rhine Corridor“, in der Pipeline sollen erstmals CO2-Ströme verschiedener Industrien – etwa von Zementwerken und Gaskraftwerken – zusammenfließen. Die Idee, eine CO2-Pipeline für viele Nutzer zu öffnen, sei Neuland.
Eine im Auftrag von Greenpeace erstellte Studie des Geochemikers Dr. Ralf Krupp warnt vor überzogenen Erwartungen an die CO2-Verpressung in der Nordsee. Die dort geplanten CO2-Endlager verfügten bei Weitem nicht über das Speichervolumen, das Politik und Industrie dort vermuten, heißt es im Greenpeace-Internetartikel Scheinlösung CCS vom 6.8.2025.
Patrick Rohde, stellvertretender Geschäftsführer Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), stellt den Kurs der Regierung in Frage: „Mit der CCS-Novelle steuert die Bundesregierung tiefer in die fossile Sackgasse. Die geplante Gesetzänderung sieht nahezu keine Einschränkung der Anwendung von CCS mehr vor und öffnet dem CO2-Transport und der Verpressung klimaschädlicher Gase Tür und Tor.“
Laut der aktuellen Branchenanalyse des Bundesverbands Energiespeicher Systeme e. V. (BVES) boomt der Markt für gewerblich und industriell genutzte Stromspeicher. Der Umsatz in diesem Bereich lag 2024 mit ca. 1,3 Mrd. Euro beinahe ein Fünftel über dem des Vorjahres. Aufgrund des Preisverfalls bei Lithium-Ionen-Akkus in den vergangenen Jahren lohnt sich der Batterieeinsatz jetzt für mehr Betriebe. Mögliche Anwendungen stellt der Leitfaden „Stromspeicher in Industrie und Gewerbe“ des BVES und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) vor.
Eigenen PV- oder Windstrom besser nutzen
„Speicher sind ein zentrales Bindeglied, mit dem erneuerbare Energieversorgung in Unternehmen noch wirtschaftlicher sein kann“, so Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der DIHK. Angesichts der Vielzahl installierter PV-Anlagen ein wichtiges Einsatzgebiet – laut Bundesverband Solarwirtschaft sind von den 100 Gigawatt PV-Leistung in Deutschland knapp 30 Prozent auf Gewerbedächern installiert. Das Optimieren der Eigenstromversorgung ist aber nur eins von vielen Einsatzgebieten für Stromspeicher.
Viele Geschäftsmodelle für Stromspeicher
Potenzielle Anwendungen für Batteriespeicher in Unternehmen sind u.a.
- Erhöhen der Eigenstromnutzung
- Verringern der Netzentgelte durch Lastspitzenkappung
- Kosteneinsparung durch Verstetigen des Strombezugs
- Individuelle Netzentgelte dank atypischer Netznutzung
- Optimierte Nutzung dynamischer Stromtarife unabhängig vom tatsächlichen Lastgang
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung
- Verbessern der Stromqualität im Werksnetz
- Zusatzerlöse durch den Handel an der Strombörse (Day-Ahead- und Intraday-Markt) sowie der Teilnahme am Regelenergiemarkt
- Schnelles Laden einer Flotte von Elektrofahrzeugen
Multi-Use-Konzepte für eine frühere Amortisation
Da einzelne Anwendungen den Stromspeicher oft nur zeitweise verwenden; geht der Leitfaden auch auf die Kombination von Betriebsmodellen ein. Ein Beispiel wäre, das Maximieren der Eigenstromnutzung mit einer Lastspitzenkappung und der Teilnahme am Strommarkt zu kombinieren. Solche Multi-Use-Konzepte steigern den wirtschaftlichen Nutzen von Speichern immens.
Mit Großbatterien Erlöse an der Börse erwirtschaften
Mit großen Batterien können sich Organisationen nicht nur gegen die volatilen Energiepreise an der Strombörse wappnen, sondern Preisschwankungen als Einnahmequelle nutzen, indem sie Strom an der Börse kaufen, wenn er günstig ist, und zeitversetzt in Hochpreisphasen verkaufen. Eine eigene Zulassung an der Strombörse EPEX SPOT benötigen Speicherbetreiber dafür nicht, wenn der Handel über börsenregistrierte Unternehmen wie SachsenEnergie abläuft.
Die Mindesthandelsvolumina an der Strombörse erfordern den Einsatz großer Speicher. Für den Handel attraktiv sind Großbatterien im Megawattbereich, die bis zu zwei Stunden lang Strom ein- oder ausspeichern können. Das kann bspw. eine Speicherlösung mit zwei Megawatt Leistung und vier Megawattstunden Kapazität sein, die inklusive der Elektronik etwa zwei oder drei große Schiffscontainer füllt.
Leitfaden präsentiert Praxisbeispiele mit kleinen und großen Speichern
Für die meisten Geschäftsmodelle reichen kleinere Batteriespeicher jedoch aus, wie der Leitfaden von BVES und DIHK zeigt. Er präsentiert zwölf Praxisbeispiele, von der 2nd-Life-Autobatterie im Lebensmittel-Einzelhandel bis zum Großspeicher beim Logistik-Hub. In dem 23-Seiten-Dokument finden außerdem rechtliche Grundlagen und der Netzanschluss Beachtung.
Der Leitfaden von BVES und DIHK steht hier kostenlos als PDF-Datei bereit:
Stromspeicher in Industrie und Gewerbe – Geschäftsmodelle, Regulatorik, Praxisbeispiele
Die Neuzulassungen vollelektrischer Pkw haben im ersten Quartal 2025 ein neues Rekordniveau erreicht und das Ladeangebot ist massiv gewachsen, berichtet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Laut aktuellem „BDEW-Elektromobilitätsmonitor“ gab es am Jahresanfang über 160.000 öffentliche Ladepunkte und fast 8.000 der im vorigen Jahr zugebauten Stationen sind Ultraschnell-Ladepunkte. Unternehmen profitieren nun von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten.
Schnelle Abschreibung als Investitionsanreiz
Der Entwurf für das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ – der sogenannte Investitionsbooster – hat schon vor der Zustimmung im Bundesrat am 11. Juli 2025 für Aufsehen gesorgt. Das neue Gesetz schafft unter anderem einen Kaufanreiz für Elektroautos: Es ermöglicht eine 75prozentige Abschreibung im Jahr des Autokaufs und außerdem wurde die entsprechende Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht. Die Elektromobilität erhält dadurch kräftigen Rückenwind.
Anteil von E-Autos am Bestand noch gering
Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als sei dieser Rückenwind nicht nötig. In den ersten vier Monaten dieses Jahres registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt bei den Neuzulassungen einen Anstieg der E-Autos gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der BEV-Anteil an den Neuzulassungen betrug etwa 18 Prozent. Viele davon sind auf Unternehmen angemeldet: 2024 war jeder zweite neu zugelassene Elektro-Pkw in Deutschland ein Firmenwagen (53,2 % lt. VDA). Doch in dem Gesamtfahrzeugbestand sind die „Stromer“ immer noch eine Minderheit. Zum Beispiel haben von den 2,2 Millionen in Sachsen zugelassenen Pkw nur ungefähr 70.000 (3,2 %) Elektroantrieb, rein elektrisch fahren nur ca. 1,9 % bzw. etwa 40.000 Stück*. Aufgrund des Investitionsboosters könnte der BEV-Anteil aber schneller steigen.
Argumente für elektrische Firmenfahrzeuge
Für vollelektrische Dienstwagen sprechen neben der neuen Abschreibungsregelung weitere Argumente:
- Die Energiekosten pro Kilometer sind meistens geringer als bei Benzin- und Dieselfahrzeugen
- Wartung und Service sind preiswerter als beim Verbrenner, weil weniger verschleißanfällige Teile verbaut sind
- Geringere Betriebskosten können höhere Anschaffungskosten (teilweise) kompensieren
- Für neue BEV mit Zulassung noch im Jahr 2025 ist bis Ende 2030 keine Kfz-Steuer fällig **
- Mitarbeitenden, die einen Dienstwagen gestellt bekommen, wird für E-Autos ein geringerer geldwerter Vorteil angerechnet als für Verbrenner **
- Wer Benzin- und Diesel-Fahrzeuge durch E-Autos ablöst, verbessert die betriebliche CO2-Bilanz
- Unternehmen können eigene, imagefördernde „Solarstrom-Tankstellen“ für ihren Fuhrpark und die Mitarbeitenden aufbauen
Dank des Investitionsboosters ist jetzt also ein guter Zeitpunkt, über die (weitere) Elektrifizierung des Firmenfuhrparks nachzudenken.
Wer eine innerbetriebliche Ladeinfrastruktur mit eigenem Solarstrom aufbauen möchte, hat mit SachsenEnergie einen kompetenten Partner für Planung, Installation und – wenn gewünscht – Solarstromvermarktung, der bereits mehr als 1.200 PV-Anlagen realisiert hat. Mehr dazu auf unserer Website.
* Daten laut Statistikportal des Kraftfahrt-Bundesamtes, Stand 1. April 2025
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