Informationen zur Ersatzversorgung Strom gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
| netto |
brutto |
|
|---|---|---|
| Verbrauchspreis | 30,01 ct/kWh | 35,71 ct/kWh |
| Grundpreis | 168,00 €/Jahr | 199,92 €/Jahr |
| Zuschlag auf Grundpreis bei Wandlermessung | 30,12 €/Jahr | 35,84 €/Jahr |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung)
auf 3 Monate begrenzt
Sofern zwischenzeitlich kein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung im Rahmen der Grundversorgung. Es gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.
direkt messender Drehstromzähler (Eintarif- oder Mehrtarifzähler)
bis 100.000 kWh/Jahr
Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2024. Die produktspezifischen Bestandteile beziehen sich auf den verbleibenden Energieträgermix SachsenEnergie AG.
| Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG | |
| Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG | |
| Kernkraft | |
| Kohle | |
| Erdgas | |
| Sonstige fossile Energieträger |
375 g/kWh
0,0000 g/kWh
prozentualer Anteil:
90 %
8 %
2 %
Stand: 01.07.2025
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG | 0,941 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | 0,446 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) |
1,380 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde |
9,290 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz |
30,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung |
19,49 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 118,51 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis | 1,456 ct/kWh |
| Beschaffungskosten | 12,888 ct/kWh |
Nettopreisbestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG
Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
Mischkalkulation über mehrere Netzgebiete und Netzentgelt-Preisblätter.
Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
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