Als Gewerbekunde mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 10.000 kWh im Niederspannungsnetz haben Sie Anspruch auf die gesetzlich geregelte Stromgrundversorgung. Diese greift beispielsweise, wenn Sie ein neues Gewerbe anmelden und noch keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben.
In diesem Fall werden Sie automatisch vom zuständigen Grundversorger in Ihrem jeweiligen Netzgebiet mit Strom beliefert. Welches Unternehmen diese Grundversorgung übernimmt, können Sie jederzeit bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erfragen. In vielen Regionen Sachsens ist die SachsenEnergie der zuständige Grundversorger.
| netto |
brutto |
|
|---|---|---|
| Verbrauchspreis | 29,98 ct/kWh | 35,68 ct/kWh |
| Grundpreis | 204,11 €/Jahr | 242,89 €/Jahr |
| Zuschlag bei Wandlermessung |
30,12 €/Jahr | 35,84 €/Jahr |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung)
keine
2 Wochen
bis 10.000 kWh/Jahr
Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.
| netto |
brutto |
|
|---|---|---|
| Verbrauchspreis HT |
29,98 ct/kWh | 35,68 ct/kWh |
| Verbrauchspreis NT |
25,49 ct/kWh | 30,33 ct/kWh |
| Grundpreis | 230,55 €/Jahr | 274,35 €/Jahr |
| Zuschlag bei Wandlermessung |
30,12 €/Jahr | 35,84 €/Jahr |
Grundversorgungsgebiet der SachsenEnergie AG (Niederspannung)
keine
2 Wochen
bis 10.000 kWh/Jahr
Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.
Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2024. Die produktspezifischen Bestandteile beziehen sich auf den verbleibenden Energieträgermix SachsenEnergie AG.
| Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG | |
| Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG | |
| Kernkraft | |
| Kohle | |
| Erdgas | |
| Sonstige fossile Energieträger |
375 g/kWh
0,0000 g/kWh
prozentualer Anteil:
90 %
8 %
2 %
Stand: 01.07.2025
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG | 0,941 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung |
1,559 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach §12 EnFG | 0,446 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) |
1,380 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 9,290 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) |
19,49 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 154,62 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis | 14,314 ct/kWh |
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.SachsenEnergie.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG | 0,941 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung |
1,559 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach §12 EnFG | 0,446 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) |
|
| am Verbrauchspreis HT | 1,380 ct/kWh |
| am Verbrauchspreis NT | 0,610 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 9,290 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) |
20,04 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 180,51 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis HT | 14,314 ct/kWh |
| am Verbrauchspreis NT | 10,594 ct/kWh |
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.SachsenEnergie.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Nettopreisbestandteile für Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
Nettopreisbestandteile für Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV
Tarifzeiten gültig ab 01.01.2020: Die mitteleuropäische Sommerzeit wird bei der Tarifumschaltung HT/NT grundsätzlich nicht berücksichtigt. Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG
Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.
Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
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