Am 8. September 2026 meldete der Deutsche Bundestag, die Regierung habe einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ – bekannt als „Netzpaket“ – vorgelegt. Das Abstimmen des Zubaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern mit dem Netzausbau soll die Kosten des Energiesystems sowie Überlastungen begrenzen.
Schlechtere Randbedingungen für EE-Anlagen in Engpassgebieten
Eine der geplanten neuen Regelungen ist der Redispatch-Vorbehalt. Bisher gilt: Kann Strom aus Windparks und PV-Kraftwerken nicht abtransportiert werden, erhalten Betreiber eine Entschädigung. Das neue Netzpaket sieht jedoch vor, dass Verteilnetzbetreiber bestimmte Netzabschnitte für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen können, wenn dort fünf Prozent oder mehr der jährlichen Stromerzeugung nicht abtransportiert werden konnten. In diesen Gebieten würden die Betreiber von Wind- und Solarparks für 20 Prozent ihrer abgeregelten Jahresstrommengen keine Entschädigung mehr erhalten, in Windvorranggebieten würde für die Betreiber von Windparks 18 Prozent gelten.
Redispatch-Vorbehalt in der Kritik
Seit Wochen wird der Redispatch-Vorbehalt kritisiert. „Die vom Kabinett beschlossenen Detailregelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und entschädigungslosen Anteilen bei der Abregelung müssen so schnell wie möglich im Hinblick auf die Folgewirkungen mit der Branche geprüft werden“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, nach Vorlage der Gesetzesentwürfe am 29. Juli 2026
Andreae mahnt auch einen schnelleren Netzausbau an: „Zudem ist die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich ein wirksames Beschleunigungspaket für den Ausbau der Verteilnetze vorzulegen. Nur so kann der exponentiell gestiegene Netzanschlussbedarf von Industrie, Rechenzentren, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Erneuerbaren Energien, Speichern und Wärmepumpen zügig gedeckt und die Elektrifizierung Deutschlands erfolgreich vorangebracht werden.“ Dazu habe der BDEW bereits konkrete Vorschläge vorgelegt, betont sie.
BWE: Gesetze würden die Zukunft unseres Energiesystems gefährden
„Deutschland braucht mehr erneuerbaren Strom. Was wir stattdessen bekommen, sind weniger Ausbauperspektiven“, meint Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie e.V. (BWE). Der Koalitionsvertrag bekenne sich ausdrücklich zu einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien als Grundlage für Wachstum, Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie, schreibt der BWE. „Die aktuellen Entwürfe für EEG und Netzpaket werden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie gefährden die Zukunft unseres Energiesystems, den Wirtschaftsstandort Deutschland und unsere Klimaziele gleichermaßen“, erklärt Heidebroek.
Rechtmäßigkeit des Redispatch-Vorbehalts angezweifelt
Der Redispatch-Vorbehalt stelle ein klares Verhinderungsinstrument dar, schrieb der BWE anlässlich des Kabinettsbeschlusses zu EEG und Netzpaket. Er sei europarechtlich unzulässig und werde zu Klagen führen. Zusammen mit der Einführung einer Wirkleistungsbegrenzung werde dies zum Bumerang für Investitionen. Der BWE bemängelt ebenso den Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Unter anderem fordert der Verband, die Direktbelieferung für den industriellen Mittelstand aufzunehmen, Power-Purchase-Agreements (PPA) zu ermöglichen und die verbindliche Überbauung von Netzverknüpfungspunkten zu gewährleisten.
Auch in den Jahren 2027 bis 2029 möchte die Bundesregierung Unternehmen und Haushalte bei den Energiekosten entlasten: Ein Zuschuss des Bundes soll die Strom-Netzentgelte weiterhin dämpfen. Die Bundesregierung will dazu jährlich 5,525 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellen.
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