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Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Der zu erwartende Heizenergieverbrauch spielt für viele, die eine Wohnung neu mieten oder ein Haus kaufen, eine große Rolle. Der Energieausweis ist dabei eine wertvolle Hilfe.
So wird der Energieverbrauch angegeben
Angegeben wird der Endenergieverbrauch in kWh / (m² x a) „Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr“ und die Energieeffizienzklasse (von A+ bis H). In einer Farbskala, die von grün über gelb bis rot geht, wird der Endenergieverbrauch des Gebäudes graphisch dargestellt:
A+
H
Im grünen Bereich ist der Energiebedarf normal bis optimal. Durchschnittliche sowie kaum modernisierte Gebäude bewegen sich eher im gelb-roten Bereich. Jeder nach dem 1. Mai 2014 ausgestellte Energieausweis hat eine Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik.
Aktuelle Verbräuche im Blick
Der Nutzen des Energieausweises für den Mieter/Käufer liegt in der energetischen Vergleichbarkeit verschiedener Objekte. Angaben über zukünftige Heizkosten sind aus dem Energieausweis nicht abzuleiten.
Energieausweis für alle? Pflicht ist der Ausweis für alle, die ein Objekt neu vermieten oder verkaufen. Es besteht grundsätzlich für alle Wohngebäude Ausweispflicht. Miet- oder Kaufinteressenten muss der Ausweis unaufgefordert bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Einfamilienhausbesitzer, die ihre Immobilie nicht verkaufen oder vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Für unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist seine Erstellung freiwillig. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Energieausweis 10 Jahre lang gültig.
Zwei Varianten
Wählen Sie den zu Ihren Anforderungen passenden Ausweis aus:
Verbrauchsorientierter Ausweis
Beim verbrauchsbasierten Ausweis wird der gemessene Heizenergieverbrauch ausgewertet.
Bedarfsorientierter Ausweis
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird unabhängig vom Nutzerverhalten der zu erwartende Energiebedarf über ein ingenieurtechnisches Verfahren berechnet.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten.
Preise
brutto
Verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
100,00 €
Bedarfsorientierter Energieausweis für Wohngebäude
Die Energieverbrauchsdatenermittlung können Sie per E-Mail anfordern.
Energieausweis beauftragen
Verbrauchs- und Bedarfsausweise
Energieausweis für Wohngebäude - Verbrauchsausweis [PDF, 863.68 kB]
Energieausweis für Wohngebäude - Bedarfsausweis [PDF, 944.22 kB]
Energieausweis für Nichtwohngebäude - Verbrauchsausweis [PDF, 698.79 kB]
Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
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