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Privatkunden Erdgas Pflichtangaben Produkte und Verträge
Informationen zu unseren Produkten und Verträgen – Erdgas

Betrifft alle zurzeit im Produktportfolio der SachsenEnergie AG sowie der SachsenEnergie Versorgung GmbH vorhandenen Produkte.

Name und Anschrift des Lieferanten

Welches Unternehmen der SachsenEnergie-Unternehmensgruppe Ihr Erdgasanbieter („Lieferant“) ist, ergibt sich aus den Informationen zum jeweiligen Produkt. Dies kann je nach Angebot entweder die SachsenEnergie AG oder die SachsenEnergie Versorgung GmbH sein:

SachsenEnergie AG
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Telefon: 0800 6686868
E-Mail-Adresse: Service@SachsenEnergie.de
Handelsregister: HRB 965, Amtsgericht Dresden

SachsenEnergie Versorgung GmbH
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Telefon: 0800 6686868
E-Mail-Adresse: Kundenportal@SachsenEnergie.de
Handelsregister: HRB 14501, Amtsgericht Dresden

Belieferte Verbrauchsstelle (Lieferstelle), Identifikationsnummer der Entnahmestelle

Die Angaben zur Lieferstelle sowie die dazugehörige Identifikationsnummer finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung und in Ihrer Rechnung. 

Produkt- und Tarifbezeichnung

Die Produkt- und Tarifbezeichnung Ihres Erdgasliefervertrages finden Sie in den Informationen zum jeweiligen Produkt sowie in Ihrer Vertragsbestätigung.

Hinweise ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.

Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Beendigung

Der Vertrag kommt durch Vertragsbestätigung des jeweiligen Lieferanten in Textform unter Angabe des Lieferbeginns oder sofern eine Vertragsbestätigung nicht vorgesehen ist mit Einigung der Vertragsparteien zustande.

Bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er vom Kunden oder vom jeweiligen Lieferanten mit der vereinbarten Frist gekündigt wird.

Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag zunächst bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ende dieser Mindestvertragslaufzeit bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB auf unbestimmte Zeit und bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern er nicht vom Kunden oder vom jeweiligen Lieferanten mit der vereinbarten Frist, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, gekündigt wird.  

Bei befristeten Verträgen endet der Vertrag mit Ablauf des Vertragsendes automatisch. Der Zeitpunkt des Endes kann dem Vertrag entnommen werden.

Ein Vertrag ohne feste Laufzeit kann insbesondere durch Kündigung beendet werden. Eine Kündigung bedarf der im Vertrag vereinbarten Form und Frist. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder nach den jeweiligen Vertragsbedingungen) bleiben unberührt.

Weitere Informationen zu Kündigungsterminen und -fristen finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen.
Ein ggf. bestehendes Recht eines Verbrauchers zum Widerruf bleibt unberührt. 

Wohnsitzwechsel

Ist der Kunde ein Haushaltskunde i. S. d. § 3 Nr. 57 EnWG, ist er im Falle eines Wohnsitzwechsels gem. § 41b Abs. 5 EnWG zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt.

Preise und Preisänderungen

Die geltenden Preise finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung bzw. im Vertrag.

Änderungen der Preise durch den jeweiligen Lieferanten erfolgen nach den vereinbarten Regelungen zu Preisänderungen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen. 
Informationen, ob es sich um feste oder um variable Preise handelt, finden Sie bei den Preisangaben im jeweiligen Vertrag.

Zeitpunkt der Abrechnung und Zahlungsweisen 

Die Abrechnung erfolgt durch den jeweiligen Lieferanten einmal pro Jahr, über den vom jeweiligen Lieferanten bestimmten Zeitraum, der zwölf Monate nicht überschreitet und zum Ende des Lieferverhältnisses, soweit der Kunde keinen anderen vom jeweiligen Lieferanten angebotenen Abrechnungszeitraum mit dem jeweiligen Lieferanten vereinbart hat. Weitere Informationen zur monatlichen Abschlagszahlung bzw. zur Abrechnung finden Sie in Ihrem Abschlagsplan.

Soweit der jeweilige Lieferant jährlich abrechnet, hat der Kunde das Recht, eine kostenpflichtige monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen, die auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit dem jeweiligen Lieferanten erfolgt. Erhält der Kunde Abrechnungen in Papierform, erfolgt die Übermittlung der Abrechnungen bzw. Abrechnungsinformationen auf Wunsch unentgeltlich in elektronischer Form. Erhält der Kunde elektronische Abrechnungen, erfolgt die Übermittlung der Abrechnungen bzw. Abrechnungsinformationen auf Wunsch auch einmal jährlich unentgeltlich in Papierform. Dem Kunden stehen in Bezug auf die Abrechnungsinformation die Rechte aus § 40b Abs. 2 und 3 EnWG zu.

Der Kunde ist berechtigt, seine Zahlungen an den jeweiligen Lieferanten im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrags oder Überweisung (auch Barüberweisung) zu leisten.

Leistungen, Lieferantenwechsel, Wartungsdienste und -entgelte

Aktuelle Informationen zu Produkten, gebündelten Produkten/Leistungen sind unter www.SachsenEnergie.de veröffentlicht.
Ein Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim zuständigen Netzbetreiber erhältlich.

Haftung

Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederdruckanschlussverordnung – NDAV).

In allen übrigen Haftungsfällen (zum Beispiel bei schuldhafter Pflichtverletzung vertraglich vereinbarter Leistungen, wozu auch ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen können) ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. 

Zwingende gesetzliche Bestimmungen (beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.

Energiesteuer-Hinweis

„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Informationen zum Streitbeilegungsverfahren

Die SachsenEnergie AG beantwortet Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der SachsenEnergie AG (Verbraucherbeschwerden) nach § 111a EnWG innerhalb von vier Wochen ab Zugang. Diese sind zu richten an: SachsenEnergie AG, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden oder per Telefon an 0800 6686868 oder per E-Mail an Service@SachsenEnergie.de.

Die SachsenEnergie Versorgung GmbH beantwortet Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der SachsenEnergie Versorgung GmbH (Verbraucherbeschwerden) nach § 111a EnWG innerhalb von vier Wochen ab Zugang. Diese sind zu richten an: SachsenEnergie Versorgung GmbH, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden oder per Telefon an 0800 6686868 oder per E-Mail an Kundenportal@SachsenEnergie.de.

Wird der Verbraucherbeschwerde durch die SachsenEnergie Versorgung GmbH in dieser Zeit nicht abgeholfen, kann der Kunde als Verbraucher nach § 111b EnWG die Schlichtungsstelle anrufen. Die SachsenEnergie Versorgung GmbH ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt. Die Schlichtungsstelle ist zurzeit erreichbar unter: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erteilt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, 53105 Bonn, Telefon: 0228 141516, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de oder über das Verbraucherkontaktformular unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Kontaktformular/Form01/formular_node.html.

SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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