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Welche CO₂-Emissionen sind für Vermieter relevant?
Für Vermieter sind zwei CO2-Emissionsfaktoren relevant, die sich im Rechenverfahren unterscheiden. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Berechnung der CO2-Emissionen zwischen der sogenannten „finnischen Methode“ und der sogenannten „Arbeitswert- und Carnotmethode“ (AGFW FW 309-6). Je nach Rechenverfahren unterscheiden sich die Ergebnisse, obwohl das gleiche Netz betrachtet wird.
Weitere Informationen zu den CO2-Emissionsfaktoren:
Gesetzliche Informationspflichten für das Zentrale Fernheiznetz Dresden [PDF, 278.69 kB]
Gesetzliche Informationspflichten für das Fernheiznetz in Königswartha [PDF, 174.88 kB]
Gesetzliche Informationspflichten für das Fernheiznetz in Nünchritz [PDF, 174.88 kB]
Gesetzliche Informationspflichten für das Fernheiznetz in Weigsdorf-Köblitz [PDF, 174.93 kB]
Gesetzliche Informationspflichten für das Fernheiznetz in Zeithain [PDF, 174.85 kB]
Welchen CO₂-Emissionsfaktor nutze ich als Vermieter wofür?
Den CO2-Emissionsfaktor nach der „finnischen Methode“ nutzen Sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Kostenaufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Als gesetzliche Grundlage dient hier das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2-KostAufG).
Den CO2-Emissionsfaktor nach der „Arbeitswert- und Carnotmethode“ (AGFW FW309-6) nutzen Sie im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten über die energetische Qualität der Wärme. Gesetzliche Grundlage ist die sogenannte „Fernwärme- und Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV).
Warum gelten für die Wärmelieferung unterschiedliche CO₂-Preise?
Die CO2-Preise sind vom eingesetzten Brennstoff und der Feuerungsleistung des Wärmeerzeugers abhängig. Je nachdem ob der Wärmeerzeuger dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterliegt, unterscheiden sich die geltenden CO2-Preise.
Fragen zur Fernwärme
Wo finde ich Informationen zur energetischen Qualität der Fernwärme?
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Dresden [PDF, 278.69 kB]
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Königswartha [PDF, 174.88 kB]
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Nünchritz [PDF, 174.88 kB]
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Weigsdorf-Köblitz [PDF, 174.93 kB]
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Zeithain [PDF, 174.85 kB]
Wo finde ich die für die Betriebskostenabrechnung benötigten CO₂-Emissionen bzw. CO₂-Preise?
Sie finden die CO2-Emissionen und die zugehörigen CO2-Preise auf den letzten Seiten unserer Wärmerechnung.
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Dresden [PDF, 278.69 kB]
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Königswartha [PDF, 174.88 kB]
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Nünchritz [PDF, 174.88 kB]
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Weigsdorf-Köblitz [PDF, 174.93 kB]
Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme in Zeithain [PDF, 174.85 kB]
Welche spezifischen CO₂-Emissionen gelten für die Dresdner Fernwärme?
Übersicht zu den aktuellen CO₂-Emissionen der Dresdner Fernwärme in Dresden [PDF, 278.69 kB]
Übersicht zu den aktuellen CO₂-Emissionen der Dresdner Fernwärme in Königswartha [PDF, 174.88 kB]
Übersicht zu den aktuellen CO₂-Emissionen der Dresdner Fernwärme in Nünchritz [PDF, 174.88 kB]
Übersicht zu den aktuellen CO₂-Emissionen der Dresdner Fernwärme in Weigsdorf-Köblitz [PDF, 174.93 kB]
Übersicht zu den aktuellen CO₂-Emissionen der Dresdner Fernwärme in Zeithain [PDF, 174.85 kB]
Welcher CO₂-Emissionsfaktor gilt für mich als Bauherr für den Bauantrag?
Für Neubauten und Sanierungen gilt der CO2-Emissionsfaktor nach dem sogenannten „Stromgutschriftenverfahren“ (AGFW FW 309-1). Gesetzliche Grundlage ist hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020).
Warum gibt es für die Dresdner Fernwärme unterschiedliche CO₂-Emissionen?
Das Dresdner Fernheiznetz besteht aus mehreren Wärmenetzen. Unsere Kraftwerke speisen die Wärme in das jeweilige Netz ein. Die CO2-Emission Ihrer Immobilie wird also von der individuellen Kraftwerkstechnik im jeweiligen Netz beeinflusst.
Außerdem schreibt der Gesetzgeber zur Ermittlung der CO2-Emissionsfaktoren bei der Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Fernwärme) unterschiedliche Rechenverfahren vor. So gibt es auch im gleichen Wärmenetz unterschiedliche CO2-Emissionsfaktoren, je nachdem welches Rechenverfahren angewendet wurde.
Welcher CO₂-Preis gilt für die Dresdner Fernwärme?
Die Dresdner Fernwärme unterliegt dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), da die Feuerungswärmeleistung unserer Kraftwerke 20 MW überschreitet. Das Umweltbundesamt veröffentlicht die geltenden CO2-Preise im Europäischen Emissionshandel.
Aktuell gültiger CO₂-Preis für die Dresdner Fernwärme in Dresden [PDF, 278.69 kB]
Aktuell gültiger CO₂-Preis für die Dresdner Fernwärme in Königswartha [PDF, 174.88 kB]
Aktuell gültiger CO₂-Preis für die Dresdner Fernwärme in Nünchritz [PDF, 174.88 kB]
Aktuell gültiger CO₂-Preis für die Dresdner Fernwärme in Weigsdorf-Köblitz [PDF, 174.93 kB]
Aktuell gültiger CO₂-Preis für die Dresdner Fernwärme in Zeithain [PDF, 174.85 kB]
Wird der CO₂-Preis zusätzlich zum Fernwärmepreis in Rechnung gestellt?
Nein. Die aus der Wärmeerzeugung unserer Kraftwerke entstehenden CO2-Kosten sind bereits im Fernwärmepreis enthalten. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.
Wird die SachsenEnergie auf den Fernwärmerechnung ab 2023 die CO₂-Kosten ausweisen?
Nein. Vorerst werden auf der Wärmerechnung nur die spezifische CO2-Emission und der spezifische CO2-Preis ausgewiesen. Die individuellen CO2-Kosten Ihrer Immobilie berechnet der Gebäudeeigentümer oder sein Abrechnungsdienstleister. Wir arbeiten daran, zukünftig die CO2-Kosten direkt auf der Rechnung auszuweisen.
Gilt die CO₂-Kostenaufteilung auch für Neuanschlüsse ab 01.01.2023?
Nein. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2-KostAufG) gilt nicht für Gebäude, die erstmals nach dem 01.01.2023 einen Fernwärmeanschluss erhalten haben.
Welche Auswirkung hat der Transformationsplan der Fernwärme auf die CO₂-Kosten?
Mit unserem Transformationsplan soll unsere bereits umweltfreundliche Fernwärme noch „grüner“ werden. Zukünftig werden wir stärker Umweltwärme aus erneuerbaren Energiequellen einbinden und so die Dekarbonisierung vorantreiben. Damit wird sich die spezifische CO2-Emission langfristig verringern. Auf den CO2-Preis selbst hat der Transformationsplan keine Auswirkung, jedoch aber auf die CO2-Kosten.
Fragen zur Nahwärme
Wo finde ich Informationen zur energetischen Qualität der Nahwärme?
Gesetzliche Informationspflichten Nahwärme [PDF, 172.00 kB]
Wo finde ich die für die Betriebskostenabrechnung benötigten CO₂-Emissionen bzw. CO₂-Preise?
Sie finden die CO2-Emissionen und die zugehörigen CO2-Preise auf den letzten Seiten unserer Wärmerechnung.
Informationen zur Wärme aus dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen [PDF, 172.00 kB]
SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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