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SachsenEnergie Erzeugung & Versorgung Erneuerbare Energien Windenergie Windpark Großenhain Nord
Windpark Großenhain Nord
Projekt „Windpark Großenhain Nord“

Erneuerbare Energien sind mehr als ein Beitrag zur Nachhaltigkeit. Sie sind ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen. Gemeinsam mit den Partnern Teut Energieprojekte und Terrawatt plant SachsenEnergie nördlich von Großenhain einen Windpark. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren für elf Anlagen. Diese können den Strombedarf von ca. 9 % der Firmen des EWI-Netzwerks (u. a. GGF, Kronospan, WACKER) decken.

Projektsteckbrief Leistung je Anlage

7,2 Megawatt

Jahresertrag je Anlage

17 Gigawattstunden

Anzahl der Anlagen im Genehmigungsverfahren

11

Jahresertrag des Windparks

ca. 192.500 Megawattstunden

Anlagentyp

Vestas V172 oder vergleichbare Anlagen eines anderen Herstellers

Warum eignet sich der Standort gut für einen Windpark? Gute Windbedingungen Gute Netzinfrastruktur Abstand zur Wohnbebauung > 1.000 Meter Lage außerhalb sensibler Schutzgebiete Hoher Strombedarf im Industriebogen Meißen Wir halten Sie auf dem Laufenden

Von der Planungsphase an arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen und setzen auf den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Denn wir wissen: Die Energiewende für die Menschen vor Ort geht nur mit den Menschen vor Ort.

Öffentliche Vorstellungen des Projekts 18. Juni 2025

Stadtrat Großenhain

3. Februar 2026

Informationsveranstaltung im Palais Zabeltitz

Mitte Februar bis Mitte März 2026

Öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen

Der Windpark ist ein Kooperationsprojekt mit Sitz in Großenhain

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft: Ein führender Kommunalversorger, ein Windenergie-Experte mit über 30 Jahren Erfahrung und eine spezialisierte Planungsgesellschaft bündeln ihre Kompetenzen, um den Windpark Großenhain Nord zu realisieren. Mit vereinter Expertise bringen wir das Vorhaben effizient und zielgerichtet voran. Dazu haben wir eine Gesellschaft, die Windpark Großenhain Nord GmbH & Co. KG, gegründet.

Ihre Ansprechpartner Elias Brunken

info@teut.de

Martin Schramm

Windenergie@SachsenEnergie.de

Derzeit laufen die Genehmigungsverfahren Sommer 2025

Einreichung des Genehmigungsantrags für sechs Anlagen

Dezember 2025

Einreichung des Genehmigungsantrags für fünf weitere Anlagen

2026

Landkreis Meißen prüft die Genehmigungsanträge

2027 (geplant)

Bauvorbereitung und Bau

2029 (geplant)

Inbetriebnahme

ca. 2053

Vollständiger Rückbau der Anlagen

So können Sie finanziell vom Windpark profitieren Finanzielle Vorteile für Bürgerinnen und Bürger

Ein neuer Windpark bringt nicht nur Geld in die Gemeindekassen – er kann auch für die Menschen in der Umgebung einen persönlichen finanziellen Vorteil bedeuten. Dafür müssen Kommune und Betreiber eine Vereinbarung treffen, die eine Beteiligung für Einwohnerinnen und Einwohner vorsieht. Verschiedene Modelle sind möglich. Welches im konkreten Fall infrage kommt, entscheidet sich, nachdem die Genehmigung vorliegt – je nach Wirtschaftlichkeit des Projekts und weiteren Rahmenbedingungen. Wichtig ist uns, dass das Modell zu den Wünschen der Menschen vor Ort passt. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Impulse für mögliche Beteiligungsformen. Senden Sie uns gerne eine Nachricht an Windenergie@SachsenEnergie.de.

Eine Form der finanziellen Teilhabe ist das Crowdfunding (Schwarmfinanzierung). Bei diesem Beteiligungsmodell können Menschen vor Ort selbst in den Windpark investieren. Sie profitieren dabei von attraktiven Zinsen, einer langen Laufzeit und unterstützen den heimischen Klimaschutz.

Ein Beispiel aus dem Windpark Reinsdorf:

In Reinsdorf/Mülsen bei Zwickau errichtet SachsenEnergie gerade einen Windpark. 117 Personen aus dem Umkreis der Anlagen haben in den Windpark investiert und erhalten nun zehn Jahre lang attraktive Zinsen.
 

Finanzielle Vorteile für Gemeinden

Für uns steht die langfristige Entwicklung der Regionen, in denen wir tätig sind, im Mittelpunkt. Deshalb bieten wir den Gemeinden im Umkreis faire Teilhabemodelle an.

Gesetzlich festgelegte Zahlungen an Kommunen

Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern werden am Erlös der Windenergieanlagen beteiligt. Sie erhalten für jede erzeugte Kilowattstunde Strom 0,3 Cent. Die Hälfte dieser Gelder muss in den räumlich unmittelbar betroffenen Ortsteilen eingesetzt werden. Mit diesen Erträgen können Gemeinden freiwillige Aufgaben finanzieren.

Für elf Anlagen kann Großenhain mit ca. 552.000 Euro jährlich* rechnen – 20 Jahre lang. Auf die Gemeinde Röderaue entfallen ca. 25.000 Euro pro Jahr*. Das Geld kann gezielt in lokale Projekte investiert werden.

*Prognose, abhängig vom tatsächlichen Ertrag

Gewerbesteuern

Wir haben vor Ort eine Betreibergesellschaft gegründet. So bleiben die Gewerbesteuereinnahmen in Großenhain.
 

Der Windpark Großenhain Nord erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen

Der Gesetzgeber stellt sicher, dass sich Windenergieanlagen gut in die Kulturlandschaft einfügen und Mensch und Natur nicht wesentlich beeinträchtigen. Daher wird der Bau von Windenergieanlagen erst nach einer umfassenden Prüfung genehmigt. Diese Genehmigung erfolgt gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Zu den wichtigsten Anforderungen des Verfahrens gehören:

Grenzwerte für Schattenwurf (maximal 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr) Grenzwerte für Schall gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft (u. a. temporäre Abschaltung von Windenergieanlagen zugunsten des Fledermausschutzes) Baurecht (Betrachtung von Bodenschutz, Brandschutz etc.) Weitere Vorgaben wie Gewässerschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehr, … Gesetzliche Anforderungen in den verschiedenen Projektphasen [PDF, 1.37 MB]
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