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Chance für Speicherbetreiber: Strompreise immer häufiger negativ

Feiertag und Sonnenschein: Am 1. Mai 2026 gab es so viel Wind- und Sonnenstrom, dass der Day-Ahead-Strompreis für mehrere Viertelstundenintervalle hintereinander das regulatorische Limit von -50 Cent/kWh erreichte. Zukünftig sind noch niedrigere Werte möglich, denn seit dem 28. Mai 2026 gilt für Day-Ahead-Auktionen als Untergrenze -600 Euro/MWh. Meist unterschreiten die Strompreise die Nullmarke nur geringfügig, aber immer häufiger: 2023 gab es 301 negative Stundenkontrakte, 2024 bereits 457 und voriges Jahr 573.

Flexibilität wird relevanter wirtschaftlicher Faktor

Für Unternehmen wird Flexibilität zu einem interessanten wirtschaftlichen Faktor. Wer einen Speicher und Zugang zur Strombörse hat, kann von negativen und niedrigen Day-Ahead-Preisen profitieren. (Einen indirekten Börsenzugang bieten Energiedienstleister wie SachsenEnergie.) Doch nicht für alle Unternehmen sind Stromspeicher ideal. SachsenEnergie bietet Gewerbe- und Industriekunden daher Hilfestellung an und untersucht, ob ein Speicher sinnvoll ist.

Drei typische Anwendungen für Industrie-Stromspeicher

Für Industrie und Gewerbe sind vor allem drei Speicher-Anwendungen interessant:

  1. Lastspitzenkappung: Hierbei sollen Leistungsspitzen abgefedert werden, um die Netzentgelte zu reduzieren.
  2. PV-Stromspeicher: Um überschüssigen Sonnenstrom, z.B. früh morgens und abends im Betrieb zu verwenden.
  3. Nutzung günstiger Börsenpreise: Zu günstigen Konditionen eingespeicherte Energie wird in Hochpreis-Phasen genutzt.

Im Rahmen der Speicherberatung untersucht das Team von SachsenEnergie die Möglichkeiten der Eigenstromerzeugung, den Lastgang und vieles mehr. Auf Grundlage dieser Informationen und historischer Marktdaten entsteht die Analyse. Das Ergebnis liefert Betrieben, die eine Großbatterie anschaffen möchten, eine solide Basis für die Investitionsentscheidung.

PV-Stromerlöse: Das bringt das neue EEG

Schon heute erhalten PV-Anlagen ab 2 kWpeak, die nach 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, gemäß „Solarspitzengesetz“ keine Vergütung in Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen. (Die genaue Regelung, Ausnahmen etc. finden Sie im Bundesgesetzblatt) Weitere Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen wird das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bringen. Die Reform kam zwar noch nicht in das Bundeskabinett, einige im Entwurf des EEG 2027 skizzierten Neuregelungen dürften aber wahrscheinlich in Kraft treten:

  • Für neue PV-Gebäudeanlagen bis 25 kWpeak, wie sie im Privatbereich typisch sind, soll es keine Einspeisevergütung und keine Marktprämie mehr geben. Nicht selbst verbrauchter Strom soll vorzugsweise in die Direktvermarktung gehen. Übergangsregelungen sind geplant.
  • Anlagen ab 25 kWpeak bis 1 MWpeak sollen ohne Übergangsregelung in die Direktvermarktung und würden gemäß Marktprämienmodell 6,2 Cent/kWh (alle 6 Monate 1 % weniger) erhalten.
  • Für große Anlagen soll das CfD-Modell (Contracts for Difference) gelten. Die zweiseitigen Differenzverträge garantieren Anlagenbetreibern eine Mindestvergütung, zum Ausgleich müssen Gewinne über dem garantierten Satz abgegeben werden.
  • Keine Entschädigungen zu Zeiten negativer Strompreise.
  • Die Einspeiseleistung von PV-Anlagen soll auf 50 % der Modulleistung begrenzt werden (Details sind noch offen).

Am Ausbauziel, 2030 vier Fünftel des Stroms aus Erneuerbaren zu erzeugen, wird festgehalten. Das EEG 2027 soll zu mehr Eigennutzung von PV-Strom anregen; der Förderfokus verschiebt sich hin zu kostengünstigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

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