Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geplanten dynamischen Netzentgelte (dNE) sollen das Verhalten der Stromerzeuger und -verbraucher beeinflussen und so zum Beispiel Anreize für ein flexibleres Nutzungsverhalten geben. Ein Ziel ist, den Redispatch-Bedarf und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren – immerhin betrugen die Kosten 2025 ca. 3 Mrd. Euro inklusive der Vorhaltekosten für Reservekraftwerke. Doch gelingt dies ohne Nachteile für das Energiesystem und die Gesellschaft? Dieser Frage ging die Aurora Energy Research Ltd. im Auftrag mehrerer Energieunternehmen nach und legte im April 2026 ihre Studie „Die Auswirkungen dynamischer Netzentgelte auf das Stromnetz“ vor.
Deutliche systemische Nebenwirkungen zu erwarten
Für die Bewertung teilte Aurora Energy Research Deutschland in 22 Regionen ein und definierte sechs Ausgestaltungsmöglichkeiten der dNE. Die Modellierung fand für die Jahre 2029 und 2037 statt. Zwar können regionale dynamische Netzentgelte den Redispatch-Bedarf reduzieren, doch diese Wirkung geht laut Studie mit erheblichen, unerwünschten Nebenwirkungen einher, etwa mit Überreaktionen im Markt-Dispatch: Für das Jahr 2037 lägen die ausgelösten Erzeugungsverschiebungen bei angenommenen dNE von nur ±10 Euro/MWh bei 54 TWh – fast das Dreifache des Redispatch-Volumens in einem Basisszenario ohne dNE.
Einspeisung durch Erneuerbare würde zurückgedrängt
Aufgrund der ausgeprägten Marktreaktion verbunden mit einem hohen verbleibenden Redispatch-Bedarf ergibt sich bei allen dNE-Szenarien weniger erneuerbare Energie. Bei dNE von ±10 Euro/MWh rechnet Aurora Energy Research für das Jahr 2037 mit einem Rückgang der Erzeugung aus regenerativen Energien von 14 TWh. Ohne dNE würden netzbedingte Abregelungen nur etwa 7 TWh ausmachen. Die dNE würden also eine Verlagerung zur thermischen Erzeugung und somit höhere Großhandelsstrompreise und mehr CO2-Emissionen bewirken.
Dynamische Netzentgelte würden zudem Kosten und Erlöse zwischen Regionen und Akteuren verschieben. Bei Onshore-Windkraft im Norden zum Beispiel könnten sich in manchen Regionen Mindererlöse bis −70 % ergeben. An anderen Standorten wären Erlössteigerungen möglich, ohne dass die Windkraftanlagen zu einer Redispatch-Auflösung beitrügen.
Fazit: Wohlfahrtsverluste und Verteilungsprobleme zu erwarten
Aurora Energy Research kommt daher zu dem Schluss, „dass regionale dynamische Netzentgelte den Bedarf an Nachsteuerung nur teilweise verringern können, während sie gleichzeitig erhebliche systemweite Verzerrungen, Wohlfahrtsverluste und Verteilungsprobleme verursachen“.
Am 27. Mai 2026 stellte die Bundesnetzagentur aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor. Hier einige Fakten in Kürze:
- Für Verbraucher über 100.000 kWh Jahresverbrauch soll der Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis (in Euro/kW/Jahr) ersetzt werden. Bei Überschreitung der Bestellkapazität würde ein Preisaufschlag (in Cent/kWh) fällig.
- Für Bestandskunden wird die bisherige Regelung zur Bandlast bis zum 31. Dezember 2031 verlängert. Übergangsweise erhalten bleibt für große Abnehmer auch die Rabattstruktur für die atypische Netznutzung.
- Erzeugungsanlagen sollen in Zukunft durch einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis zur Netzfinanzierung beitragen. Ausnahmen gibt es für Bestandsanlagen für 20 Jahre ab Inbetriebnahme; ausgenommen sind zudem Steckersolargeräte und Prosumer.
- Betreiber von Stromspeichern (Batteriespeicher und Pumpspeicher) sollen künftig einen moderaten Kapazitätspreis – analog zu dem Kapazitätspreis für Erzeuger – zahlen. Für bestehende Speicher sollen die Entgelte erst nach Auslaufen von Sonderregelungen des §118 Abs. 6 EnWG (soweit anwendbar) gelten.
Die Pressemeldung der Bundesnetzagentur zum Thema bietet ausführliche Informationen sowie Downloadmöglichkeiten für ein Hintergrundpapier und eine Kurzinfo zu AgNes.
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