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Industriestrompreis: Genehmigung durch die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für den „Industriestrompreis“ gegeben. Dies ist eine Beihilfe zur Stromkostenreduktion für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie aus der EU abwandern. Beihilfeberechtigt sind nur bestimmte Unternehmen aus Teilen von Branchen wie Gummi- und Kunststoffwaren, Glas- und Keramikherstellung, Chemie, Metallerzeugung, Papier, Zement, Nahrungsmittelindustrie, Halbleiterfertigung, Maschinenbau sowie Gewinnung von Steinen und Erden.

Erstmals überhaupt schaffen wir den Rahmen für einen Industriestrompreis, mit dem wir speziell die für Deutschland wichtigen energieintensiven Industrien entlasten. Die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission ist ein großer Erfolg und ein wichtiges Signal für den Industriestandort Deutschland.
Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Der Industriestrompreis ist eine temporäre Maßnahme für die Jahre 2026 bis 2028. Beihilfefähig sind höchstens 50 Prozent des Stromverbrauchs der Produktionsstätte; die Entlastung liegt bei bis zu 50 Prozent des Großhandelsstrompreises. Als Referenz dient hierbei der Mittelwert der Vorjahrespreise (Future-base) an der Strombörse. Als Preisuntergrenze sind 5 ct/kWh festgelegt. Eine doppelte Förderung, etwa durch die Strompreiskompensation, ist ausgeschlossen.

Kein Geldgeschenk, sondern Investitionsanreiz

Die Beihilfe ist an Gegenleistungen geknüpft: Unternehmen müssen mindestens die Hälfte der Beihilfesumme binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Das können PV-Anlagen, Effizienzsteigerungsmaßnahmen, Batteriespeicher und vieles mehr sein. Sogar die Kosten für den Strombezug durch neue Power Purchase Agreements (PPA) können in Frage kommen, soweit diese für die Finanzierung neuer oder modernisierter Anlagen dienen.

Option auf einen Flexibilitätsbonus

Zusätzlich zu der zuvor erwähnten Basisleistung besteht die Option auf einen Flexibilitätsbonus von zehn Prozent. Dann muss der Betrieb nachweisen können, dass mindestens 80 Prozent der Gegenleistung in Maßnahmen geflossen sind, die dem Erhöhen der Nachfrageflexibilität dienen. Vom gewährten Flexibilitätsbonus müssen 75 Prozent oder mehr in Dekarbonisierungsmaßnahmen eingehen.

Anträge sind rückwirkend zu stellen

Wie das für Anträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, ist eine Antragstellung für den Industriestrompreis erstmalig 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 möglich. Die Antragstellung wird elektronisch über die Förderzentrale Deutschland erfolgen. Ab voraussichtlich Dezember dieses Jahres sollen die Registrierung und die Anlage von Anträgen möglich sein.

Weitere Informationen Bundesanzeiger: „Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028“ vom 27. April 2026
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