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Industriestrompreis und Stromsteuer – nicht alle profitieren

Die EU-Kommission hat zugestimmt, der Industriestrompreis kann kommen. Für Unternehmen könnten sich deutliche Einsparungen ergeben, berichtet das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW). Doch ein Geschenk der EU ist es nicht: Wer Industriestrompreise möchte, muss Bedingungen erfüllen, die im Beihilferahmen für den Clean Industrial Deal festgelegt sind. Und ohnehin dürfen nur die Unternehmen vom Industriestrompreis profitieren, die energieintensiv und im internationalen Handel eingebunden sind. Für sie kommt in Frage:

  • bis 50 % Nachlass auf den Großhandelsstrompreis
  • bei Einhalten eines unteren Preislimits von 5 ct/kWh
  • für höchstens die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs
  • über maximal drei Jahre hinweg und längstens bis 2030.
  • Eine Stromsteuersenkung auf 0,05 ct/kWh ist möglich.

Das IW hat errechnet, wie viel Stromkosten die Industrie sparen könnte, wenn alle Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 20 GWh/a davon profitierten, und kommt auf etwa 4 Mrd. Euro.

Als Gegenleistung müssen Betriebe aber mind. 50 % der Subvention für eine klimafreundlichere Produktion investieren, etwa:

  • mehr erneuerbare Energie,
  • Schaffung von Flexibilität (z.B. Speicher)
  • oder beispielsweise Effizienzsteigerungen.

Nachdem die parlamentarische Sommerpause nun verstrichen ist, wäre die Hoffnung auf baldige konkretere Vorgaben und Informationen seitens der Politik berechtigt.

BDEW: Industriestrompreis führt zu Marktverzerrung

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erklärt: „… Den jetzt vorliegenden EU-Beihilferahmen bewerten wir allerdings insbesondere mit Blick auf einen möglichen Industriestrompreis als kritisch. Er sieht erhebliche marktbeeinträchtigende Regeln vor, die negative Effekte nach sich ziehen. Problematisch ist insbesondere, weil bei voller Nutzung der vorgesehenen Spielräume, eine relativ große Absicherung des Preisrisikos erfolgt. Damit sinken die Anreize für Unternehmen, sich über Termingeschäfte langfristig am Markt abzusichern, was sich negativ auf die Liquidität und damit auf die Preise für die Marktteilnehmer auswirkt, die nicht zum Kreis der Begünstigten zählen.“

Zugleich sinke die Attraktivität langfristig geschlossener Stromlieferverträge aus erneuerbaren Energien (Green PPA). Das führe nicht nur zu Marktverzerrungen im Großhandel, sondern auch zu einer Verlangsamung beim Erneuerbaren-Ausbau, so Andreae. „Bei der Entwicklung einer nationalen Lösung für einen Industriestrompreis in Deutschland muss daher neben der Industrie auch die Energiewirtschaft eingebunden werden.“

Stromsteuer: Ungleichbehandlung der Branchen

Wer nicht vom Industriestrompreis profitiert, darf die Senkung der Stromsteuer beantragen – wenn der Betrieb zu dem produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft gehört. Händler, Handwerker und viele weitere Branchen werden nicht berücksichtigt. „Die Absage des Bundesfinanzministers an die Senkung der Stromsteuer für alle Branchen ist ein Schlag ins Gesicht für viele Unternehmen“, kommentiert Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Dittrich: „Ein Schlag ins Kontor für den Mittelstand“

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist nicht vermittelbar, dass diese mittelständischen Handwerksunternehmen der ‚haushalterischen Wirklichkeit‘ zum Opfer fallen, während sich die Bundesregierung in Brüssel für die beihilferechtliche Zulassung eines Industriestrompreises einsetzt.“

Auch Dr. Jan Stefan Roell beklagt die Ungleichbehandlung: „In kaum einem anderen Land müssen Unternehmen so viel für Strom zahlen wie in Deutschland. Daher leiden alle Unternehmen, seien es Lebensmitteleinzelhandel und Kaufhäuser, Rechenzentren, Gastronomen oder Kühlhäuser, unter den hohen Stromkosten“, so der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK).

Weitere Informationen Ingenieur.de: Strompreis senken - Europa hilft bei energieintensiven Unternehmen vom 26.6.2025
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