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EEG 2027: Was auf Käufer kleinerer PV-Anlagen zukommt Helen Säuberlich

Helen Säuberlich leitet bei SachsenEnergie den Bereich Business | Vertrieb Erneuerbare Energien.

Noch ist das EEG 2027 nicht verabschiedet, aber der Entwurf zeigt auf, was die Regierung zum Ziel hat: Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 100 kW, die ab 2027 in Betrieb gehen, sollen sich nicht mehr aufgrund einer Einspeisevergütung amortisieren. Helen Säuberlich, Leiterin des Bereichs Business | Vertrieb Erneuerbare Energien bei SachsenEnergie, nennt wichtige Änderungen im EEG und was sie für Investoren bedeuten. Außerdem sagt sie, wo der Gesetzesentwurf nachgebessert werden könnte, um Anlagenbetreibern, insbesondere von PV-Anlagen, mehr Optionen und eine bessere Entscheidungsbasis zu geben.

Frau Säuberlich, das neue EEG wird für Betreiber kleinerer Erzeugungsanlagen Änderungen mit sich bringen. Was kommt zum Beispiel auf Solarstromerzeuger im geschäftlichen Umfeld zu?

Säuberlich: Betroffen sind ja alle Betreiber kleinerer Einspeiseanlagen, die ab Januar 2027 in Betrieb gehen. Das werden wahrscheinlich vor allem Photovoltaik-(PV)-Dachanlagen sein, die natürlich auch auf Gewerbe- und Industriegebäuden, Logistikzentren oder auch kommunalen Liegenschaften sein können. Der aktuelle Gesetzentwurf schreibt für Anlagen unter 100 kW zunächst zwar keine generelle Direktvermarktungspflicht vor, aber es wird eine Übergangslösung geben, die von der Einspeisevergütung zur Vermarktung führt. Entsprechend werden sich die Rahmenbedingungen ändern, damit die Anlagen schrittweise in die Direktvermarktung integriert werden.

Einen Anreiz bieten Übergangszahlungen oder der Direktvermarktungsbonus, den Betreiber von Anlagen unter 25 kW für vier Jahre erhalten können. Für eine Direktvermarktung müssen die Anlagen aber entsprechend ausgestattet werden und in Zukunft sollen sie bereits ab zwei Kilowatt Leistung fernsteuerbar sein. Man braucht also sowohl intelligente Messsysteme als auch eine Fernsteuertechnik. Wie diese bei kleinen Anlagen aussehen soll, ist im aktuellen EEG-Entwurf aber nicht genau beschrieben.

Zum Stichwort Fernsteuerbarkeit: Sollen Erzeugungsanlagen unter 100 kW abgeschaltet werden können oder geht es um eine Leistungsreduktion?

Säuberlich: Diese kleineren Anlagen sind nicht für den Redispatch – also ein Abschalten durch den Netzbetreiber – vorgesehen. Möglich sind jedoch Einspeisegrenzen und/oder eine gewisse Abregelungsthematik. Das Ziel ist eine marktbedingte Steuerung. Die Einspeiseleistung kleiner und mittelgroßer PV-Dachanlagen soll auf 50 Prozent begrenzt sein, um eine hohe Einspeisung am Mittag zu unterbinden und zu einer Eigenstromnutzung anzuregen. Eine Marktprämie wird nur noch für Anlagen über 25 kW gezahlt. Anlagen unter 25 kW sollen sich durch Vermarktung des Überschusses und insbesondere durch den Eigenstromverbrauch rentieren.

Steht den PV-Anlagenbetreibern in Gewerbe und Industrie der Weg der regionalen Vermarkung im Rahmen eines Energy Sharings offen?

Säuberlich: Das Thema regionale Stromnutzung ist im aktuellen EEG-Entwurf leider nicht so abgebildet, wie wir es gerne hätten. Energy Sharing ist im Energiewirtschaftsgesetz verankert und ist dort nur für Privat- und Kleingewerbe vorgesehen. Da gibt es Ansätze zu Mieterstrom-Modellen und Quartierslösungen etc. Aber für Gewerbeparks, in denen Unternehmen Energie untereinander austauschen möchten, sieht das EEG aktuell nichts vor. Das prangert auch der Bundesverband Windenergie an. Zudem würden beim Energy Sharing Steuern und Umlagen anfallen. Da stellt sich die Frage, wie attraktiv das Ganze wäre. Und die Umsetzung würde komplex. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass das im EEG weiter geregelt wird oder vielleicht Vereinfachungen für eine regionale Vermarktung geschaffen werden. Ich hoffe, diesbezüglich wird noch nachgebessert.

Was vermissen Sie sonst noch im derzeitigen Entwurf des EEG?

Säuberlich: Es wäre schön, wenn das Thema Speicher und Flexibilität stärker gefördert würde, denn es wird eine zentrale Rolle in den Energiesystemen spielen.

SachsenEnergie bietet Geschäftskunden die Direktvermarktung als Service an – ist das für die Betreiber von kleineren EEG-Anlagen ebenfalls relevant? Und welche anderen Dienstleistungen wären für PV-Anlagenbetreiber bzw. Investoren noch interessant, zum Beispiel im Hinblick auf einen flexibleren Stromeinsatz?

Säuberlich: Was die Direktvermarktung betrifft, ist ein Manko des EEG, dass noch nicht genau geregelt ist, wie die Messsysteme und die Fernsteuerung aussehen sollen und wie das Ganze ggf. vereinfacht werden kann. Deswegen ist offen, wie wirtschaftlich die Direktvermarktung für kleinere Anlagen sein kann. Da bringt die kommende Überarbeitung des EEG 2027 hoffentlich Klarheit.

„Der Eigenverbrauch von PV-Strom ist ein wesentlicher Hebel zu mehr Wirtschaftlichkeit“

Fest steht aber bereits, dass der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms ein wesentlicher Hebel zu mehr Wirtschaftlichkeit ist. Gewerbekunden können Energie intelligent nutzen, etwa durch Batteriespeicher, ein Lastmanagement oder durch einen flexiblen Stromverbrauch. Die Flexibilitätsvermarktung ist – neben dem Speicherbetrieb zur Eigenverbrauchsoptimierung – eine interessante Option. Damit Investoren besser abschätzen können, was eine Großbatterie für sie leisten kann und welche Speicheranwendung zu ihnen passt, bieten unsere Speicher-Spezialisten eine Potenzialanalyse und auf Wunsch auch die Speicherplanung und -installation an. Außerdem können wir die Vermarktung des Großspeichers übernehmen.

Weitere Informationen Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums Bericht aus Juli Newsletter „Pilotpartner gesucht: Battery Management as a Service für Industriekunden“
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