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Gewerbekunden E-Mobilität Ladeinfrastruktur für Immobilien Laden in der Tiefgarage
Die Ladelösung für Tiefgaragenstellplätze

Sie suchen nach einer passenden Ladelösung für Tiefgaragenstellplätze? SachsenEnergie bietet Ihnen professionelle Ladeinfrastruktur für Ihre Tiefgarage.

Elektroauto laden auf dem Tiefgaragenstellplatz

Wer ein Elektroauto besitzt, möchte idealerweise auch zuhause laden können. Möchten Sie Ihren Mietern und Wohnungskäufern diese Möglichkeit auch in der Tiefgarage Ihres Mehrfamilienhauses bieten, unterstützt Sie SachsenEnergie gerne mit einer intelligenten Ladelösung.

Elektromobilität in Immobilien

Bei Neubauvorhaben und größeren Renovierungen wird die Vorbereitung von Stellplätzen für Ladeinfrastruktur seit März 2021 vom neuen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz bereits gesetzlich gefordert.

In Bestandsgebäuden werden die Forderungen von Mietern und Wohnungseigentümern, bestärkt durch die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sowie des BGB, ebenfalls lauter. Die Installation von Ladetechnik wird dadurch immer mehr zu gängiger Praxis im Mehrfamilienhaus.

Ladelösung für Tiefgaragen von SachsenEnergie Einmalige Vorrüstung

Wir bereiten eine separate Messung, ein gemeinsames Stromschienennetz und ein intelligentes Lastmanagement in der Tiefgarage für Sie vor. Die Vorrüstung geht in Ihr Eigentum über.

Sicherheit

Das Stromschienensystem ermöglicht einen sicheren, kosteneffizienten und flexiblen Anschluss von Wallboxen auch hinsichtlich der Brandschutzanforderungen.

Ökostrom

SachsenEnergie übernimmt die Belieferung der Wallboxen über die separate Messung mit zertifiziertem Ökostrom auf eigene Kosten. Optional werden Ladekarten zur individuellen und Kilowattstunden-genauen Abrechnung des Ladestroms angeboten.

Jetzt Angebot erhalten
Professionelle Technik in Ihr Objekt integriert Stromschiene
  1. Stromschiene
  2. Wallbox
Messwandlerschrank
  1. Zentrale Strom-Einspeisung für Vorrüstung Elektromobilität
  2. Stromverteilung
  3. Abgänge für Stromschienen
  4. Messtechnik
Ihr Weg zum Laden am Tiefgaragen-Stellplatz 1. Individuelle Planung

Wir analysieren die Gegebenheiten in Ihrem Objekt und erstellen Ihnen ein passendes Angebot inklusive dieser Leistungen:

  • Abstimmung mit dem Netzbetreiber
  • Koordination mit anderen Gewerken
  • Erstellung eines technischen Plans des Leitungsinfrastruktursystems
  • Erstellung eines detailliertes Leistungsverzeichnisses
  • Ermittlung der Gesamtkosten
  • Erstellung eines Errichtungs- und Kooperationsvertrages
2. Vorrüstung im Objekt

Wir kümmern uns um eine separate Messung des Ladestroms, installieren ein Stromschienensystem und bereiten ein intelligentes Lastmanagement vor. Alle eingebauten Komponenten gehen in das Eigentum des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft über.  Für die Betriebsführung der Anlage fallen keine weiteren Kosten an. Auch die Bereitstellung von zertifiziertem Ökostrom durch die SachsenEnergie AG ist für die Eigentümergemeinschaft kostenfrei.

3. Wallbox-Installation

Wir installieren hochwertige Wallboxen zum jeweiligen Bedarfszeitpunkt an den Stellplätzen. Im Leistungsumfang sind außerdem enthalten:

  • Konfiguration der Wallbox
  • Einbindung in das Backend
  • Anbindung an die Stromschiene per Abgangskasten und Zuleitung in Form von Elektro- und Datenkabel zum Stellplatz
  • jährliche Wartung und eine 24/7-Störungshotline

Die Wallbox geht in das Eigentum des jeweiligen Auftraggebers (Eigentümer oder Mieter) über.

Zum Wallbox-Angebot für Stellplatznutzer
4. Strom tanken

Die Stellplatznutzer laden an ihrer Wallbox per SachsenEnergie-Ladekarte oder einer Ladekarte kooperierender Elektromobilitätsanbieter. (Hinweis: Einige Anbieter verlangen sogenannte Blockiergebühren, was beim Laden z. B. über Nacht berücksichtigt werden sollte.)

SachsenEnergie rechnet den Ladestrom mittels geeichter Zähler in der Wallbox und einem angeschlossenen Backend ab.

Jetzt ein individuelles Angebot für Ihre Immobilie erhalten Jetzt Angebot erhalten
Unser Angebot für Stellplatznutzer

Die Stellplatznutzer entscheiden selbst, ob und wann eine Ladestation installiert werden soll und erhalten alle einheitliche Konditionen. Entstörhotline, Fernwartung und jährlicher Service der Wallbox sind im Komplettpaket der SachsenEnergie inklusive.

Zum Wallbox-Angebot für Stellplatznutzer
Häufige Fragen Was ist das GEIG und was gilt es dabei zu beachten?

Durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, werden Eigentümer unter anderem verpflichtet, beim Neubau oder einer größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als fünf (bei Neubau) bzw. mehr als zehn Stellplätzen (bei Renovierungen) die nötige Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen mit vorzubereiten. In jedem Wohngebäude müssen zukünftig Vorkehrungen getroffen werden, um das Laden von Elektrofahrzeugen einfacher und kostengünstiger zu machen. Das kann beispielsweise durch das Verlegen von Rohren oder Kabelkanälen für Strom- und Datenkabel geschehen. So wird es in Zukunft einfacher sein, Ladestationen zu installieren. Mit der Ladelösung der SachsenEnergie erfüllen Sie diese Vorgaben bereits.

Eine Novellierung des Gesetzes ist geplant, wodurch u. a. zusätzlich die Errichtung von Fahrradstellplätzen je Wohnung berücksichtigt werden soll.

Lässt sich Ladeinfrastruktur nur in Neubauten integrieren?

Nein, wir statten auch bestehende Tiefgaragen und Außenstellplätze mit unserer Ladelösung aus. Gern senden wir Ihnen ein unverbindliches Grobkonzept basierend auf den Informationen Ihres Gebäudes.

Angebotsanfrage Ladelösung
Wie viel Leistung steht für Ladeinfrastruktur an einem Objekt zur Verfügung?

Diese Frage beantwortet der zuständige Netzbetreiber für jedes Objekt individuell. Er prüft dafür die Verfügbarkeit von Leistung, sobald eine konkrete Installationsanfrage durch einen Elektrofachbetrieb vorliegt. Nur so kann die insgesamt verfügbare Leistung bedarfsgerecht im Netz verteilt und per Netzanschlussvertrag einzelnen Objekten zugewiesen werden.

Wir als SachsenEnergie kümmern uns für Sie im Zuge des Detailkonzeptes um die entsprechenden Anträge, wenn feststeht, für wie viele Stellplätze perspektivisch Ladeinfrastruktur im Objekt errichtet werden soll.

Reicht die Netzanschlusskapazität für alle Stellplätze eines Objektes aus?

Der zuständige Netzbetreiber prüft individuell, ob für Ihr Objekt ggf. eine Leistungserhöhung, Verstärkung des Netzanschlusses oder ein separater Netzanschluss erforderlich ist. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernimmt SachsenEnergie im Zuge des Detailkonzeptes für Sie. Mit dem zusätzlichen Einsatz eines intelligenten Lastmanagements kann im Normalfall an allen Stellplätzen eines Objektes ein E-Fahrzeug geladen werden.

Gut zu wissen: Das Ladeverhalten von E-Mobilisten unterscheidet sich stark vom bisherigen „Tankverhalten“: Statt den Tank leerzufahren und erst dann eine Tankstelle aufzusuchen, kommen die Bewohner in der Regel nach Hause, schließen ihr Fahrzeug täglich an die Ladeeinrichtung an und laden es über Nacht direkt wieder auf. Daher ist es wenig realistisch, dass gleichzeitig an allen Stellplätzen eines Objektes in kurzer Zeit alle E-Autos von 0 % auf 100 % Ladeleistung aufgeladen werden müssen.

Unsere Leistungsempfehlung lautet deshalb, rund 2 kW je erwartetem E-Stellplatz zusätzlich am Netzanschluss vorzuhalten, für ein Objekt mit mehr als 3 Stellplätzen insgesamt jedoch mindestens 22 kW.

Welche Vorteile hat das ganzheitliche Ladeinfrastruktur-Konzept für Mehrfamilienhäuser gegenüber sukzessiven Einzellösungen?

Mit unserem von Anfang an ganzheitlich geplanten Ladekonzept:

  • ermöglichen Sie einen flexiblen und fairen Anschluss von Wallboxen für alle Stellplatznutzer zu einheitlichen Konditionen,
  • gewährleisten Sie einen sicheren Betrieb durch die kostenlose jährliche Wartung des Leitungsinfrastruktursystems sowie der Wallboxen durch SachsenEnergie,
  • haben Sie von Anfang an vollständige Transparenz über die Kosten der Vorrüstung und der individuellen Installation von Wallboxen,
  • erfüllen Sie alle Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes und vermeiden erhöhte Brandlasten durch konventionelle Einzelverkabelung,
  • wird der Strom für die Ladeinfrastruktur von einem separaten Zähler erfasst und durch SachsenEnergie abgerechnet,
  • vermeiden Sie laufende bauliche Veränderungen im Objekt, z.B. wiederholte Wanddurchbrüche und Schließen von Brandschotten,
  • werden keine zusätzlichen Kosten für spätere Vereinheitlichungen oder z. B. die nachträgliche Einbindung eines Lastmanagements fällig,
  • machen Sie die Immobilie attraktiver und zukunftssicher.
Wie sicher ist das Laden von E-Fahrzeugen hinsichtlich des Brandschutzes?

Die sicherheitstechnischen Anforderungen von Elektrofahrzeugen sind seit 2015 EU-weit nach UNECE Nr. 100 geregelt. Der Deutsche Feuerwehrverband hielt in seiner „Risikoeinschätzung Lithium-Ionenspeichermedien“ von 2018 fest:

„Von zertifizierten Elektrofahrzeugen gehen weitestgehend vergleichbare Gefahren aus, wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Es gelten keine besonderen Brandschutzvorschriften beim Laden von Elektrofahrzeugen. Für den Brandschutz müssen die allgemeinen Regeln der jeweiligen Landesbauordnung sowie der Leitungsanlagen-Richtlinie eingehalten werden."

Welche Informationen sind für die Erstellung eines Grobkonzeptes inkl. Kostenangebot notwendig?
  • Objektadresse
  • Art und Anzahl der Stellplätze
  • Lageplan der Stellplätze
Angebotsanfrage Ladelösung
Kann man als Bauherr, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft einen kostenlosen Vor-Ort-Termin zur Eignungsprüfung vereinbaren?

Ein Vor-Ort-Termin ist vor der Grobplanung nicht notwendig, da unsere Ladelösung universell einsetzbar ist. Im Zuge der Detailplanung begehen wir Ihr Objekt und nehmen ggfs. individuelle Besonderheiten auf.

Was beinhaltet die Planungsleistung?
  • Vor-Ort-Begehung
  • Abstimmung mit dem Netzbetreiber
  • Koordination mit anderen Gewerken
  • Erstellung eines technischen Plans des Leitungsinfrastruktursystems
  • Erstellung eines detailliertes Leistungsverzeichnisses
  • Ermittlung der Gesamtkosten
  • Erstellung eines Errichtungs- und Kooperationsvertrages
Entstehen bei der Ladelösung für Mehrfamilienhäuser laufende Kosten für Bauherren, Hausverwaltungen oder Eigentümergemeinschaften?

Nein. Laufende Kosten entstehen nur für den Stellplatznutzer durch den entsprechenden Stromverbrauch für das Laden seines Fahrzeugs. Auch die 24/7-Servicehotline, die jährliche Inspektion und Wartung sind inklusive.

Wie lange dauert es, bis das Objekt vorgerüstet ist und Stellplatznutzer an ihrer eigenen Wallbox laden können?

Liegen alle notwendigen Informationen zum Objekt vor, erstellen wir innerhalb von ca. 2 Wochen ein Grobkonzept für Sie. Beauftragen Sie uns mit einer Detailplanung, erhalten Sie innerhalb von ca. 2 bis 3 Monaten ein individuelles Detailkonzept. Die Installation der Vorrüstung selbst dauert ca. 3 bis 9 Monate nach Auftragserteilung. Werden wir nach der Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur mit einer Wallbox-Errichtung beauftragt, ist mit einer Installationsdauer von ca. 2 bis 4 Wochen zu rechnen.

Hinzu kommen alle Zeiten, welche der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft benötigt, um Entscheidungen zu treffen und an SachsenEnergie zu übermitteln.

Daher empfehlen wir Ihnen, lieber früher als später den ersten Schritt zu gehen und ein unverbindliches Grobkonzept anzufragen.

Angebotsanfrage Ladelösung
Können Stellplatznutzer eine andere Wallbox als die von SachsenEnergie angebotene an das Leitungsinfrastruktursystem von SachsenEnergie anschließen?

Nein, es kann aus folgenden Gründen nur die hier angebotene Wallbox installiert werden.

Produktbeschreibung Wallbox
  1. Um eine reibungslose Funktionsfähigkeit des Lastmanagements zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, einheitliche Ladetechnik innerhalb eines Systems zu nutzen, um einheitliche Kommunikationswege und Softwarestände sicherzustellen.
  2. Die vordefinierte Wallbox passt technisch zum vorgerüsteten Leitungsinfrastruktursystem und erfüllt die speziellen Voraussetzungen an die Betriebsführung. Dies sind neben der Lastmanagementfähigkeit, ein geeichtes Zählwerk, wodurch eine kWh-genaue Abrechnung des individuellen Strombezugs am Stellplatz möglich ist.
  3. Darüber hinaus ist die Wallbox mit unserem Betreiber-Backend kompatibel, so dass sie für das Zugangs- und Abrechnungssystem und somit die Nutzung mit diversen Ladekarten freigeschaltet werden kann.
Wie wird der Strom für E-Fahrzeuge erfasst und abgerechnet?

SachsenEnergie versorgt das Leitungsinfrastruktursystem mit Grünstrom und erfasst die Strommenge über eine separate Messung. Die Ladevorgänge an den einzelnen Ladepunkten werden eichrechtkonform über den in der Wallbox integrierten Zähler erfasst und an das Betreiber-Backend übermittelt. Auf dieser Basis rechnet der jeweilige Ladekartenanbieter kWh-genau den Nutzer ab. SachsenEnergie bietet zum Laden zuhause eine Ladekarte mit besonders günstigen Konditionen an.

Zum Ladekarten-Angebot
Lässt sich die Ladelösung der SachsenEnergie mit einer Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes koppeln?

Derzeit bieten wir keine standardmäßige Kombination unserer Ladelösung mit einer PV-Anlage an. Unabhängig von der Ladeinfrastruktur bieten wir jedoch PV-Anlagen für Mehrfamilienhäuser an.

Photovoltaik-Anlagen für Unternehmen
Sie haben weitere Fragen?

Diese beantwortet Ihnen gern unser Fachvertrieb.

Vertrieb.Elektromobilitaet@SachsenEnergie.de
SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
So erreichen Sie uns Schreiben Sie uns Service@SachsenEnergie.de Zum Kontaktformular Fragen Sie Chatbot Ella Feedback geben Direkt zu Vertrag hier kündigen Service-Telefon

0800 6686868 (kostenfrei)

Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr

Internet & Telefonie

0800 5075100 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr

Entstördienst

Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Internet & Telefonie: 0800 5075100

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