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Energielexikon

Hier erfahren Sie Wissenswertes zu verschiedenen Begriffen rund um die Energie.

Abschlagszahlungen

Die Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der nächsten Rechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und den gültigen Preisen.

Entgelt für Netznutzung/Netzentgelte

Entgelte für Netznutzung sind die an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. 

Basisgrundpreis

Der Basisgrundpreis beinhaltet Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen. Er beinhaltet keine hoheitlichen oder regulatorischen Belastungen.

Basisverbrauchspreis

Der Basisverbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie. Er beinhaltet keine Steuern, Umlagen bzw. andere hoheitliche oder regulatorische Belastungen.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird dem Lieferanten vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

Marktlokation

Die Marktlokation ist die Stelle, an der Energie erzeugt oder verbraucht wird. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden.

Messlokation

Die Messlokation ist die Stelle, an der die entnommene Energie gemessen wird. Die Messlokation beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.

Messdienstleistung

Die Messdienstleistung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. 

Netzbetreibernummer

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetznetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.

Stromsteuer/Energiesteuer

Die Stromsteuer/Energiesteuer sind durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuern auf den Energieverbrauch.

Verbrauch

Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. 

Verbrauchsstelle

Die Verbrauchsstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird. 

Vertragsnummer

Unter der Vertragsnummer sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Verbrauchsstelle erfasst.

Wartungsdienste und -entgelte

Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlich zuständigen Netzbetreiber erhältlich.

Zählpunktbezeichnung/Zählernummer

Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

Speziell für Strom EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Zum 01.07.2022 wurde diese von der Bundesregierung auf 0,00 ct/kWh gesenkt.

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) auf www.gesetze-im-internet.de
KWK-Umlage

Die Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Umlage fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. 

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) auf www.gesetze-im-internet.de
Offshore-Netzumlage

Mit der Offshore-Netzumlage nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Netzumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) auf www.gesetze-im-internet.de
Stromkennzeichnung (Energiemix)

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen. 

Umlage für abschaltbare Lasten

Diese Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) auf www.gesetze-im-internet.de
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der StromNEV entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) auf www.gesetze-im-internet.de
Energielexikon für Erdgas

Sie suchen einen Begriff rund um das Thema Erdgas? Hier werden Sie fündig.

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