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SachsenEnergie Erzeugung & Versorgung Erneuerbare Energien Windenergie Projekt Windpark Grumbach
Windpark Grumbach

SachsenEnergie möchte in Grumbach einen Windpark planen, errichten und betreiben. Dabei wollen wir Sie transparent über unsere Aktivitäten und die nächsten Schritte informieren.

Projekt „Windpark Grumbach“ Material zur Informationsveranstaltung am 15. März Präsentation der Informationsveranstaltung am 15. März [PDF, 1.50 MB] Videomitschnitt der Informationsveranstaltung

Vorspann:
Texttafel: Informationsveranstaltung Windpark Grumbach

Szene: Peter Anderson steht vor einer Leinwand mit einer Präsentation im Hintergrund.

Peter Anderson: Einen wunderschönen guten Abend, es ist ja kurz vor 7 Uhr. Ich würde sagen, wir beginnen.

Der Saal ist wohl gefüllt, herzlich willkommen! Im Namen der SachsenEnergie darf ich Ihnen allen heute zur Informationsveranstaltung Windpark Grumbach herzlich willkommen sagen. Es ist uns ein Anliegen gewesen, vonseiten der SachsenEnergie so vielen Bürgern hier aus der Gegend wie möglich die Gelegenheit zu geben, sich heute hier zu informieren, zuzuhören und dann im Anschluss Fragen zu stellen.

Die Kapazitäten – da bitte ich um Verständnis – sind einfach aufgrund der baulichen Gegebenheiten, Brandschutz etc., beschränkt.

Ich würde kurz ein paar Sätze sagen, wie der Abend heute abläuft, und dann gleich schon zum Informationsteil überleiten, denn dazu sind Sie alle hergekommen.

Wir werden jetzt – ich darf ihn kurz vorstellen – von Martin Schramm, er ist Leiter für den Bereich Erneuerbare Energien, für die Abteilung Erneuerbare Energien bei der SachsenEnergie, ein paar Informationen zu dem Vorhaben hören, weshalb Sie alle hier sind.

Anschließend wird es dann die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Würde ich vorher noch kurz darauf eingehen, wie wir das gestalten wollen.

Wichtig ist noch die Bemerkung: Sie haben es vielleicht am Einlass gelesen – wir werden diese Veranstaltung aufzeichnen. Die Kamera geht hier aufs Podium, geht nicht in den Saal hinein. Wir werden dann noch einen Mitschnitt von den Informationen, die der Kollege rüberbringt, ins Netz stellen und werden die Aufzeichnung nutzen, um auch die Fragen, die dann kommen, bei Bedarf noch nachzuarbeiten.

Und damit würde ich jetzt gern das Wort übergeben.

Martin Schramm: Okay, kurzer Mikrofontest, ich habe es gerade erst aufgesetzt. Auch von mir nochmal herzlich willkommen.

Herr Anderson hat schon gesagt: Ich heiße Martin Schramm. Ich leite die Abteilung Neue Energien bei der SachsenEnergie. Das darf ich seit zwei Jahren tun. Ich bin in meinem ganzen Berufsleben der Windenergie verbunden gewesen – das sind 20 Jahre. Ich habe erst Windgutachten bearbeitet und Schall- und Emissionsgutachten bearbeitet, bin dann zur Projektentwicklung von Windenergieprojekten gekommen. Und seit zehn Jahren darf ich das Thema bei der SachsenEnergie und den Vorgängerunternehmen ENSO begleiten und betreuen – und bin seit zwei Jahren in der Verantwortung als Abteilungsleiter.

Wir möchten Ihnen heute etwas zum Unternehmen nochmal kurz erzählen: Wer ist die SachsenEnergie?

Dann wollen wir zur Windparkplanung an sich etwas erzählen: Was passiert gerade in Deutschland unter dem Kontext Energiewende? Wie funktioniert Windparkplanung?

Dann wollen wir Ihnen berichten, welche Planungsansätze es für eine Windpark-Idee – Windpark Grumbach – gibt, aus unserer Sicht, wie wir die Faktenlage, die Dinge hier sehen.

Dann möchten wir Ihnen nochmal etwas zum Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erzählen: Also, was sind die Inhalte eines Genehmigungsverfahrens? Welche Themen werden dort abgearbeitet? Wie funktioniert das bei uns hier in Deutschland oder speziell in Sachsen?

Dann wollen wir Ihnen erzählen, welche Chancen ein Windenergieprojekt, ein Windpark, haben kann – was sich für die Region daraus ergeben kann und was wir jetzt schon tun.

Und ganz zum Schluss Ihnen nochmal zeigen, in welchen Formaten wir gerne die Informationen und auch den Dialog mit uns als Unternehmen und zu dieser Windparkplanung fortsetzen wollen – mit Ihnen, aber auch natürlich mit Ihren Nachbarn und anderen Anwohnern, die leider heute nicht mehr mit in den Saal hineingepasst haben.

SachsenEnergie – fest in der Region verwurzelt

Die SachsenEnergie ist aus der Verbindung von ENSO und DREWAG 2021 und dann gemeinsam unter dem Dach der Marke SachsenEnergie entstanden. Also, es gibt zwei etablierte Vorgängerunternehmen. Der Name ENSO wird Ihnen hier als Regionalversorger bekannt gewesen sein. Und wir sind somit der viertgrößte kommunale Energieversorger in Deutschland. Durch dieses Zusammengehen – und in Ostdeutschland sind wir der größte kommunale Energieversorger – in der Kombination von Stadt und Land wollen wir die Energiewende kraftvoll vorantreiben und uns gemeinsam den Herausforderungen stellen.

Zum Thema erneuerbare Energien haben wir uns im April 2021 verstärkt: Wir haben den Windenergieprojektentwickler Energieanlagen von Bündig GmbH erworben. Diese Firma ist jetzt Teil unserer Unternehmensgruppe. Die Energieanlagen von Bündig GmbH hat viele Jahrzehnte – 25 Jahre – Erfahrung in Sachen Windenergieprojektentwicklung. Unser Tochterunternehmen ist eben auch hier in dieser Region unterwegs. Die Energieanlagen von Bündig GmbH ist zertifiziert als Partnerverfahren Windenergie. Von daher gehört eben auch dazu, dass man solche Veranstaltungen durchführt und frühzeitig die Anwohner mitnimmt.

Wir sind – wie schon gesagt – ein kommunaler Energieversorger. Wir sind Partner von 160 Kommunen beim Thema Strom, Gas, Wärme, Wasser und Glasfaser. Wir sind nicht nur Partner für die Kommunen, sondern wir sind auch in kommunaler Hand. Das heißt: Die Landeshauptstadt Dresden und diese Kommunen sind unsere Eigentümer. Wir sind kein privates Unternehmen, sondern ein Unternehmen in kommunaler Hand. Also auch die Stadt Wilsdruff ist an der SachsenEnergie beteiligt.

Deswegen ist es uns auch so wichtig – als SachsenEnergie –, dass die Wertschöpfung, die wir ermöglichen, ein wichtiger Faktor für die Region vor Ort ist. Wir ermöglichen Wertschöpfung, indem wir sie mit den Medien versorgen. Und wir sind ganz stark verankert. Die Projekte, die wir haben, versuchen wir so stark wie möglich auch mit den regionalen Unternehmen umzusetzen.

Wir übernehmen auch Verantwortung für die Region. Uns liegt das gesellschaftliche Miteinander in unserer Heimat sehr am Herzen. Deswegen haben wir seit vielen Jahren etablierte Sponsoring-Engagements in verschiedensten Bereichen – in Sachen Sport, Kultur, Bildung und auch Umwelt. Und wir wollen damit gesellschaftliche Verantwortung für die Region übernehmen.

Wie sind wir bisher mit den erneuerbaren Energien verbunden? Wir planen, errichten und betreiben Windenergie- und Solaranlagen. Wir machen das für uns als Unternehmen. Wir wollen diese erneuerbaren Energieanlagen, die wir jetzt schon im Eigentum haben – aber auch die, die wir noch entwickeln wollen – selbst betreiben und damit die Region mit Energie versorgen. Bisher haben wir knapp 30 Windenergieanlagen in sechs verschiedenen Windparks – überwiegend in Sachsen – und mehr als 40 Solaranlagen im Betrieb. Dieses Jahr werden wir noch drei neue Windenergieanlagen im Windpark Streumen in der Nähe von Riesa errichten. Und wir haben erst diesen Monat eine Genehmigung für vier Windenergieanlagen im Landkreis Zwickau erhalten.

Wir sind mit unseren Projekten in unserem Versorgungsgebiet – was hier rot umrandet ist auf der Karte – unterwegs. Ja, wir suchen, finden und planen dort Projekte – aber auch darüber hinaus: in ganz Sachsen und auch in den Randbereichen der angrenzenden Bundesländer.

Wie kennen Sie uns vielleicht im Stadtgebiet Wilsdruff – mit welchem Engagement? Also: Wir unterstützen Vereine im Kinder- und Jugendbereich. Wir haben bereits auch etabliert am Sponsoring teilgenommen – für Feste und Veranstaltungen. Das Festkonzert zur Eröffnung und die Festwoche „800 Jahre Grumbach“ zum Beispiel lief über unser Sponsoring.

Verantwortung: Wir haben uns im Ausbau des Glasfasernetzes bei Ihnen im Stadtgebiet engagiert – und tun das auch weiterhin. Wir haben bereits Ladeinfrastruktur für Elektromobilität bei Ihnen installiert – im Stadtgebiet. Und die Wärmeversorgung des Schulcampus läuft in unserer Verantwortung. Auch zum Thema Windenergie sind wir bereits in Wilsdruff engagiert. Zwei der vier Windenergieanlagen im Windpark Mohorn sind Windkraftanlagen – oder Windenergieanlagen – der SachsenEnergie.

Grundlagen der Windparkplanung

Wir erleben – Sie lesen das vielleicht in der Zeitung, sehen das im Fernsehen – eine Veränderung des politischen Umfelds für Windenergieplanung. Warum ist das so? Die Bundespolitik, aber auch die Europapolitik, hat sich Ziele gesetzt: wie die Beschleunigung der Energiewende, die Dekarbonisierung unserer kompletten Energieversorgung, die Unabhängigkeit der Energieversorgung in Deutschland von den Energieimporten – oder zumindest, uns auf den Weg dahin zu begeben und das Klima...

In welcher Form hat die Politik hier Veränderungen durchgeführt?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich rasant. Da gab es letztes Jahr den Begriff „Osterpaket“ und „Sommerpaket“ des Bundeswirtschaftsministeriums, das durch den Bundestag gebracht wurde. Und dadurch hat der Gesetzgeber für die Planung:

Zielvorgaben gemacht.
Vereinfachungen auf den Weg gebracht, um die Energiewende zu beschleunigen.
Wir haben einen Ausbau der Windenergieanlagen seit Mitte der 90er-Jahre erlebt – Anzahl der Windenergieanlagen. Aber wir stellen fest, dass für eine 100 % erneuerbare Energieversorgung die bisherige Anzahl der Windenergieanlagen in Deutschland noch nicht ausreichend ist.

Der Gesetzgeber hat noch einmal festgestellt, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse sind. Das heißt, dass in verschiedenen Planungsprozessen dem Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang eingeräumt werden soll. Er hat gleichzeitig entschieden – und wahrscheinlich belastbar ausgerechnet –, dass für eine ausreichende Nutzung der Windenergie zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollen. In Sachsen hat man eine sogenannte Flexibilisierungsklausel eingeführt. Das würde ich auf einer nächsten Folie dann noch einmal genauer erläutern.

Diese ganzen gesetzlichen Änderungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 passiert. Wir haben viele Novellierungen des EEG seit dem Jahr 2000 erlebt, und deswegen trägt das EEG in der Information meist auch die Jahreszahl im Namen. Die letzten Novellierungen waren: Es wurde ein Windenergieflächenbedarfsgesetz auf den Weg gebracht, in dem dieses 2 %-Ziel festgesetzt wurde. Und in Sachsen hat man die Sächsische Bauordnung geändert.

Was hat der Gesetzgeber noch getan? Er hat auch bezüglich der Teilhabe grundlegende Verbesserungen auf den Weg gebracht. Das Ziel ist es, die Akzeptanz für die Energiewende zu erhöhen. Hierfür wurde im EEG, § 6, die Möglichkeit geschaffen, eine finanzielle Beteiligung der Kommunen zu ermöglichen. Es ist uns und anderen Betreibern von Windenergieanlagen möglich, 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde ohne Gegenleistung an die Kommune zu zahlen. Das heißt: Es wird nicht mit anderen Einnahmen oder Abgaben im Haushalt einer Kommune verrechnet, sondern es ist zusätzliches Geld, das der Kommune zur Verfügung steht.

Diese 0,2 Cent pro Kilowattstunde sollen alle Gemeinden im Umkreis von 2,5 km Radius um einen Windpark erhalten. Das würde im konkreten Fall hier in Grumbach bedeuten, dass die Städte Diera-Zehren und Wilsdruff dann flächenanteilig – so wie man den Kreisradius um das Windrad zieht und die Gemeindefläche dahinter liegt – beteiligt werden.

Planungsrecht für einen Windpark in Sachsen

In der Vergangenheit wurden Flächen, auf denen Windenergieanlagen errichtet wurden oder errichtet werden durften, in Sachsen ausschließlich über die Regionalplanung ausgewiesen. Es wurde ein Regionalplan aufgestellt, in dem Windeignungs- und Vorranggebiete festgesetzt wurden. Die restliche Planfläche wurde als Tabufläche zur Errichtung von Windenergieanlagen erklärt. Windenergieanlagen, die dort bereits stehen, haben Bestandsschutz. Aber neue Windenergieanlagen dürfen außerhalb dieser Vorrang- und Eignungsgebiete nicht errichtet werden.

Wir haben hier in der Region – im Stadtgebiet – einen Landkreis, der gemeinsam mit dem Landkreis Meißen und der Landeshauptstadt Dresden zum Regionalen Planungsverband „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ gehört. Wir haben einen rechtskräftigen Regionalplan, der solche Gebiete ausweist. Zum Beispiel liegt der Windpark Mohorn in einem solchen Gebiet.

Nun ist es so, dass die Regionalplanung die Aufgabe bekommen hat – und auch von der Sächsischen Staatsregierung mit finanziellen Mitteln ausgestattet wurde –, diesen Regionalplan zu überarbeiten und das bundespolitische Ziel von zwei Prozent Ausweisung der Landes- bzw. Planfläche bis 2027 in einem neuen Regionalplan umzusetzen.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber – der sächsische Gesetzgeber – eine sogenannte Flexibilisierungsklausel eingeführt. Das bedeutet, dass ein Antragsteller, der ein Genehmigungsverfahren für einen Windpark auf den Weg bringt, mit Zustimmung der Kommune – oder letztendlich in jedem Fall des Stadtrats (nicht der Bürgermeister entscheidet, sondern der Stadtrat) – eine Entscheidung herbeiführen kann. Wenn der Stadtrat dieser Projektentwicklung oder Planung zustimmt, dann – innerhalb der Befragung im Genehmigungsverfahren – kann von den bestehenden Regionalplänen abgewichen werden. Noch bevor ein neuer Regionalplan rechtskräftig ist, kann ein Windpark genehmigt werden – nur mit Zustimmung der Kommune.

Dann wurden weiterhin für die Bauleitplanung – das ist die Planung, die in kommunaler Hoheit liegt, also Flächennutzungspläne und Bebauungspläne – Möglichkeiten geschaffen, dass die Kommune Sonderflächen Windenergie in dieser Planung ausweisen kann. Wir haben ein sogenanntes Gegenstromprinzip im Planungsrecht. Das heißt: Ganz oben steht der Regionalplan, dann kommt der Flächennutzungsplan, dann der Bebauungsplan. Üblicherweise ist es so, dass sich die Kommune mit ihrer Flächennutzungs- und Bebauungsplanung an die Vorgaben des Regionalplans halten muss. Hier wird jedoch eine Ausnahme gemacht: Für die Windenergieplanung darf die Kommune im Flächennutzungsplan Sonderflächen Windenergie ausweisen – auch wenn der Regionalplan das noch nicht vorgibt.

Dann gibt es noch ein Instrument der isolierten Positivplanung. Das heißt: Wenn es gar keine Regionalplanung gibt – das könnte in unserem Fall hier in der Region passieren, wenn jemand gegen den bestehenden Regionalplan klagt und dieser vor Gericht gekippt wird –, dann existiert kein Regionalplan. In diesem Fall darf die Gemeinde – aber auch die Regionalplanung selbst – Sonderflächen Windenergie ausweisen. Hier haben wir aufgeschrieben: „Ausweisung von der Bauleitplanung abweichender Sonderflächen Windenergie durch die Kommune“. Die restliche Planungsstruktur bleibt bestehen, aber es darf trotzdem eine Windenergieplanung vorangetrieben werden.

Sie sehen: Der Gesetzgeber hat hier verschiedene Instrumente eingeführt – alle erst im letzten Jahr –, die der Beschleunigung der Projektentwicklung und der Genehmigungsverfahren dienen. Es ist ein ganz erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass die Projektentwicklung und Genehmigung von Windenergieanlagen schneller vorangehen als in den vergangenen Jahren.

Zur Windparkplanung für Grumbach

Warum eignet sich Grumbach? Warum gibt es hier eine Potenzialfläche für Windenergie? Warum sagen wir das – und warum sagen das auch andere? Sie haben eine solche Karte oder ähnliche Karten vielleicht schon in der Zeitung gesehen. Oder der MDR hat mal Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf seiner Homepage veröffentlicht.

Was sind die Randparameter für das Suchen solcher Potenzialflächen?

Für uns ganz wichtig – und auch gesetzlich in Sachsen festgelegt – ist der Abstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung. Das ist ein Parameter, der eingehalten werden soll. Wir haben beim Suchen und Identifizieren von Potenzialflächen – auch hier in der Region – diesen Abstand von 1.000 Metern zu jeglicher Wohnbebauung, auch zu Einzelwohnbebauung, als Randbedingung in unseren kartografischen Informationssystemen vorgegeben.

In dem Bereich, der hier dargestellt ist, gibt es keine Konflikte mit gesetzlich festgesetzten Schutzgebieten – also keine Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete etc. Aus diesen Randparametern – 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung und keine Schutzgebiete – ergibt sich diese Potenzialfläche.

Diese Fläche ist im nördlichen Teil in zwei Bereiche unterteilt. Dazwischen – ganz dünn zu sehen – verläuft eine Hochspannungsleitung. Zu dieser muss aus technischen Gründen ein Abstand eingehalten werden. Deshalb ist die Fläche dort unterteilt.

Moderne Windenergieanlagen – dazu kommt später noch eine Folie mit weiteren Informationen – haben eine gewisse Dimension. Wir müssen beim Antransport der Bauteile darauf achten, dass der Transport mit den vorhandenen Straßen möglich ist. Das ist hier in Grumbach sehr gut: Wir haben eine Bundesstraße, die relativ geradlinig und mit wenigen Kurven bis zur nächsten Autobahn verläuft.

Weiterhin ist für die Planung jeglicher erneuerbarer Energieprojekte wichtig, dass der Anschluss an das Stromnetz in wirtschaftlich akzeptabler Entfernung möglich ist. Wir müssen Stromkabel unterirdisch verlegen und auch ein Umspannwerk bauen – an der nächsten Hochspannungsleitung, die dafür geeignet ist. Und das ist hier gegeben.

Und aus diesen ganzen Randparametern ergibt sich dann hier bei dieser Planfläche ein theoretisches Potenzial für bis zu 12 Windenergieanlagen der neuesten Technologiegeneration.

Wo stehen wir gerade im Projektverlauf?

Jetzt stellen Sie sich vielleicht die Frage: Ja, werden denn die Anlagen morgen gebaut? Oder was ist jetzt hier los? Wir sind bei der ersten Idee. Wir haben eine Fläche identifiziert – wir halten sie für geeignet. Und wir sind in der Ansprache der privaten Grundstückseigentümer, die uns ihre Grundstücke für ein solches Projekt zur Verfügung stellen müssten – über die Bereitstellung in Form von Verpachtung.

Wenn die Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist, wenn sich die Grundstückseigentümer dazu entschlossen haben, ihre Grundstücke an uns zu verpachten, dann werden wir weitere Themen bearbeiten – wie zum Beispiel den Naturschutz, indem wir naturschutzfachliche Gutachten beauftragen und auswerten.

Und wir treten mit Ihnen und der Kommune in den Dialog: Wie kann so ein Windpark ausgestaltet sein? Wir erkennen dann einen bestimmten Punkt, an dem wir beurteilen können, ob eine Genehmigungsfähigkeit erreichbar wäre.

Wenn wir das so sehen – dass eine Genehmigungsfähigkeit gegeben ist –, dann bringen wir ein Genehmigungsverfahren auf den Weg. Dann packen wir die Gutachten, die wir haben, zusammen, erstellen die Antragsunterlagen und würden das Genehmigungsverfahren auf den Weg bringen, indem wir einen Genehmigungsantrag einreichen.

Das Planungsrecht – das hatte ich schon erläutert – muss natürlich für einen erfolgreichen Genehmigungsantrag vorhanden sein. Entweder wir haben einen rechtskräftigen neuen Regionalplan, oder wir erreichen es gemeinsam mit der Kommune über eines der bereits genannten Instrumente, dass wir vor Rechtskraft eines neuen Regionalplans – der ein solches Gebiet ja eventuell ausweisen wird – bereits die Genehmigungsfähigkeit erreichen.

Dann würden wir eine Genehmigung erhalten. Üblicherweise dauert ein solches Genehmigungsverfahren – nach Einreichen aller Unterlagen – laut Gesetz drei bis sieben Monate. In der Praxis, nach unserer Erfahrung, dauert es ungefähr ein Jahr bis anderthalb Jahre, bis wir eine Genehmigung hätten.

Nach dem Erhalt der Genehmigung müssen wir Bauleistungen beauftragen. Wir müssen Windenergieanlagen einkaufen, Komponenten für den Netzanschluss bestellen – wir haben Lieferzeiten. Wir müssen das Projekt finanzieren. Und dann dauert es noch eine Weile nach Erteilung der Genehmigung – üblicherweise ein bis anderthalb Jahre –, bis mit dem Bau der Anlagen begonnen wird.

Als erstes werden Wege gebaut. Der Mutterboden wird abgeschoben, es wird ein Schotterweg errichtet, der tragfähig ist für den Antransport der Komponenten.

Danach wird ein Fundament gegossen. Das ist circa zweieinhalb Meter tief, hat einen Durchmesser von ca. 20 bis 25 Metern und besteht aus Stahlbeton. Darauf werden dann die Türme der Windenergieanlagen errichtet. Die aktuelle Technologie sieht vor, dass man aus Betonfertigteilen einen Unterturm baut und darauf noch ein paar Stahlsegmente stellt, bis die Gesamthöhe der Windenergieanlage erreicht ist. Dann wird die Gondel montiert und die Rotorblätter angeschraubt. Nach einer Prüf- und Inbetriebnahmephase wird die Anlage in Betrieb genommen.

Der Netzanschluss muss hergestellt werden. Die Stromtrasse wird parallel zur Richtung der Windenergieanlagen verlegt. Das sind Erdarbeiten, bei denen die Kabel eingebracht und anschließend wieder verfüllt werden. Das passiert in der Regel in enger Abstimmung mit den Landwirten, die diese Flächen bewirtschaften. Auch unsere gute Beobachtung der Landwirte hilft dabei, dass nach Errichtung der Kabeltrasse die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist.

Dann betreiben wir als SachsenEnergie mit unserer Betriebsführungsmannschaft diese Windenergieanlagen mindestens 20 Jahre, vielleicht auch 25 Jahre. Wenn die Anlagen nach dieser Laufzeit technisch verschlissen sind, werden sie vollständig zurückgebaut – inklusive Fundament und auch der Wege.

Welchen Planungseinsatz verfolgen wir für diese mögliche Potenzialfläche in Grumbach?

Aktuelle, moderne Windenergieanlagen, die die Hersteller zurzeit verkaufen oder in Planung haben, verfügen über eine Nennleistung von 7 MW. Das heißt, das ist die Leistung, die eine Windenergieanlage bei einer Windgeschwindigkeit ab ca. 11 Metern pro Sekunde erzeugt – das entspricht einem tüchtigen Sturm bzw. starkem Wind. In der restlichen Zeit, wenn weniger Wind weht, arbeiten die Anlagen im Teilleistungsbetrieb. Dann erzeugen sie nicht die vollen 7 Megawatt, sondern weniger.

Ein Jahr hat 8.760 Stunden. Wir Ingenieure sprechen von Vollbenutzungsstunden, und diese liegen bei ca. 2.000 bis 2.500 Stunden. Daraus ergibt sich – wer gut im Kopfrechnen ist, kann das nachvollziehen – dass 7 Megawatt mal 8.760 Stunden deutlich mehr wäre als die erwarteten 20 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Das liegt eben daran, dass die Anlagen meist im Teilleistungsbetrieb arbeiten. Wir erwarten hier am Standort in Grumbach einen Jahresenergieertrag von ca. 20 Millionen Kilowattstunden.

Wie wird die Energie des Windes in Strom umgewandelt? Die Windenergieanlage hat drei Rotorblätter mit einem Durchmesser von ca. 170 Metern. Nach dem Auftriebsprinzip drehen sich die Flügel der Windenergieanlage. Diese Drehbewegung wird über einen Generator – manche Hersteller haben noch ein Getriebe zwischengeschaltet – in elektrische Energie umgewandelt. Der Wind trifft auf die Rotor-Kreisfläche. Je größer diese Fläche ist, desto mehr Energie kann aus dem Wind entnommen und in elektrische Energie umgewandelt werden.

Warum ist das so? Wir haben in der Planfläche ein theoretisches Potenzial für etwa 12 moderne Windenergieanlagen dieser Größenordnung. Aber wird diese Potenzialfläche so erhalten bleiben können, wenn wir genauer in die Planung einsteigen? Wahrscheinlich nicht.

Einerseits hängt das von der Verfügbarkeit der Flächen ab: Welche Grundstückseigentümer sind dabei? Sind das alle? Sind das nur die in der Mitte oder auch die am Rand der Fläche? Diese Frage können wir heute noch nicht beantworten. Es ist also möglich, dass sich die planbare Fläche reduziert.

Naturschutz: Die naturschutzfachlichen Untersuchungen haben zwar begonnen – wir kartieren beispielsweise Horste von Greifvögeln in der Region – aber das fertige Gutachten oder die genauen Ergebnisse liegen uns noch nicht vor. Ein Beispiel: Bei bestimmten Greifvögeln müssen wir Abstände zu den Horsten einhalten. Auch dadurch wird sich die Fläche wahrscheinlich noch etwas reduzieren.

Netzkapazität: Werden wir vom Netzbetreiber einen Netzanschluss für 12 Anlagen mit jeweils 7 Megawatt bekommen? Das wissen wir noch nicht. Wir haben noch keine Netzanschlussanfrage gestellt und können diese Frage daher nicht beantworten. Vielleicht reicht die Kapazität nicht aus – dann wären weniger Anlagen möglich.

Gesamtverträglichkeit: Wenn wir alle Parameter betrachtet haben und feststellen, dass ein Genehmigungsverfahren mit einer positiven Genehmigungsentscheidung enden würde, dann würden wir den Antrag einreichen.

Wie könnte ein möglicher Zeitplan aussehen? Wir haben mit den Flächeneigentümern, mit einigen, bereits gesprochen. Wir führen die Gespräche fort, und bis Ende 2024 sollte eine Planung der Flächenverfügbarkeit abschließend sein. Parallel führen wir unsere Vorplanung zu den Naturschutzthemen durch. Ende des Jahres könnten wir in die Entwurfsplanung einsteigen. Und wenn wir uns gemeinsam beeilen, ist es möglich, diese bis Ende 2025 abzuschließen.

Danach kann die Realisierungsphase starten – mit dem Bauhof, vorbereitenden Maßnahmen und der Errichtung der Anlagen. Dann wären wir im Jahr 2027. Unser Bundeskanzler hat gesagt, das müsse in „Tesla-Geschwindigkeit“ gehen. Das ist Tesla-Geschwindigkeit nach deutschem Planungsrecht und deutscher Gründlichkeit. Schneller trauen wir uns nicht zu.

Genehmigungsverfahren

Welche Inhalte hat ein Genehmigungsverfahren?

Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt im Verfahren nach dem Bundestimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die wichtigsten Prüferfordernisse sind:

Immissionsschutz

Die zuständige Behörde prüft die Auswirkungen auf den Menschen – insbesondere:

  • Schallemissionen
  • Schattenwurf (periodischer Schatten durch Rotorblätter)
  • Naturschutz

Die Naturschutzbehörde prüft:

  • Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen
  • Habitat- und Artenschutz (Lebensräume und geschützte Arten)
  • Auswirkungen auf benachbarte oder angrenzende Schutzgebiete

Baurecht

Hier wird unterschieden zwischen:

  • Planungsrechtlicher Zulässigkeit (Regionalplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
  • Bauordnungsrechtlichen Themen wie:
    • Standsicherheit
    • Statik von Fundament und Turm
    • Rückbauverpflichtung (inklusive Bürgschaft für Rückbau nach ca. 25 Jahren)

Das Landratsamt verlangt eine Bürgschaft, die sicherstellt, dass die Windenergieanlagen auch dann zurückgebaut werden, wenn der Betreiber vielleicht in wirtschaftliche Schieflage gerät.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Nach Einreichung aller Antragsunterlagen wird die Genehmigungsbehörde diese prüfen und die sogenannten Träger öffentlicher Belange befragen, also alle Fachbehörden, die in einem solchen Verfahren betroffen sein können.

Mittlerweile hat sich etabliert, dass diese Unterlagen in den benachbarten Kommunen beim Landratsamt in Papierform ausliegen – also für jedermann erreichbar sind – und ganz bequem per Mausklick auch per Internet veröffentlicht sind.

Mit Sternchen: Bei 20 Windenergieanlagen muss das Verfahren öffentlich durchgeführt werden. Es kann aber auf Wunsch des Antragstellers, also auf unserem Wunsch, auch bei weniger Windenergieanlagen, ein Windpark öffentlich mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

Wir haben hier bekannterweise noch nicht den Antrag eingereicht, aber wir gehen davon aus, dass wir als SachsenEnergie ein solches Verfahren freiwillig öffentlich durchführen werden. Das bedeutet, dass Sie nach Einsichtnahme der Antragsunterlagen eine Stellungnahme abgeben können und dass dann diese Stellungnahmen in einem Erörterungstermin – einem öffentlich geführten Erörterungstermin – erörtert werden zwischen dem Antragsteller, den Fachgutachtern und demjenigen, der seinen Einwand hervorgebracht hat im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung.

Diese ganzen Einwände werden dann durch die Genehmigungsbehörde verarbeitet, und eventuell werden wir nochmal Antragsunterlagen nachreichen müssen, diese Themen, die dort vorgebracht wurden, nochmal detaillierter darstellen, und dann wird das Genehmigungsverfahren weitergeführt. Das Genehmigungsverfahren kann auf zweierlei Art und Weise enden: Es kann – da freuen wir uns – mit einer Genehmigung enden, und es kann mit einer Ablehnung enden. Dann hat die Genehmigungsbehörde uns die Genehmigung versagt.

Zum Thema Immissionsschutz

Periodischer Schattenwurf: Was ist das? Wenn die Sonne durch die Windenergieanlage hindurchscheint und das Rotorblatt sich bewegt, dann habe ich einen Schattenwurf und keinen Schattenwurf – einen Schattenwurf und keinen Schattenwurf – einen periodischen Schattenwurf. Für uns als Menschen ist der dann wahrnehmbar, wenn astronomisch oder physikalisch gesehen 20 Prozent der Sonnenkreisfläche durch das Rotorblatt bedeckt sind. Dann nehmen wir als Mensch einen Helligkeitsunterschied wahr, und ab dann ist es für uns ein wahrnehmbarer periodischer Schattenwurf. Es sind keine Gesundheitsgefahren durch Schattenwurf bekannt, aber er kann störend wirken, ganz klar, keine Frage.

Was hat sich der Gesetzgeber denn nun für Gedanken gemacht? Wie kann man einem störenden Schattenwurf begegnen? Es müssen Richtwerte eingehalten werden für eine sogenannte maximal mögliche Beschattungsdauer an den betroffenen Gebäuden. Das sind die Emissionsorte, das sind Wohnhäuser, Fenster. Ein Fachgutachter wird also im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen für ein Windenergieprojekt die umliegenden Emissionsorte begutachten. Er wird also die in Augenschein nehmen, läuft vielleicht den Feldrain entlang, schaut, wo sind die Wohnhäuser, guckt sich Luftbilder an etc. und wird also feststellen, wo können Fenster, wo sind Fenster. Und für diese Emissionsorte – das wird man erst mal in einem relativ groben Verfahren machen, man wird also beispielhaft Emissionsorte festlegen – wird man dann per Software ausrechnen, das ist gar nicht schwer für den Computer jedenfalls nicht, ausrechnen, wie viel Schattenwurf kann denn dort sein.

Der Gesetzgeber gibt vor: Es dürfen maximal 30 Minuten pro Tag und maximal 8 Stunden im Jahr an einem betroffenen Emissionsort mit einer maximal möglichen Beschattung die Anlagen betrieben werden. Wird dieser Wert überschritten, dann produziert die Windenergieanlage keinen Strom und steht still.

Diese zwei Eckpunkte: 8 Stunden im Jahr und an einem einzelnen Tag maximal 30 Minuten, das ist das, was der Gesetzgeber hierfür vorgibt. Die Anlagen werden programmiert, dass sie abgeschaltet werden, sobald dieses Kontingent ausgeschöpft ist an allen Emissionsorten. Diese 20 Prozent Sonnenkreisfläche entsteht bei den Rotorblättern moderner Windenergieanlagen bis ca. 2.000 Meter Entfernung. Das heißt, im Radius von 2.000 Metern müssen diese Emissionsorte erfasst und dann im Rahmen des Antragsverfahrens bearbeitet werden.

Schutz vor Schallemissionen: Windenergieanlagen machen Geräusche. Die Rotorblätter pfeifen durch den Wind, und dieses Geräusch, dieses Zischen, das ist zu hören. Diese Schallemissionen werden vermessen an diesen Windenergieanlagen Prototypen oder wo Windenergie schon stehen, und diese Informationen, diese Daten sind Teil eines Emissionsschutz-Gutachtens. Es wird also anhand der lokalen Parameter ausgerechnet, wie sich dieser Schallleistungspegel ausbreitet und wie viel von dieser Emission an der Windenergieanlage als Emission am Emissionsort der umliegenden Bebauung ankommt.

Dieser Schallleistungspegel breitet sich kreisförmig aus, und das ist letztendlich auch Energie. Die wird immer weniger, und es kommt entsprechend weniger an. Windenergieanlagen moderner Windenergieanlagen haben einen Schallleistungspegel von 97 bis 108 dB(A) und sie sind einstellbar. Es gibt verschiedene Betriebsmodi. Diese können verwendet werden. Dann hat die Windenergieanlage etwas weniger Leistung, aber kann dann trotzdem betrieben werden, ist dann leiser, und dies dient der ganzen Sache, dass man Grenzwerte der Lärmbelastung einhält.

Die Genehmigungsbehörde wird die Grenzwerte der Lärmbelastung in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festschreiben. Der Betreiber muss dann nachweisen, dass die Anlage, die dort errichtet wurde, auch in der Lage ist, diese Grenzwerte einzuhalten. Dafür gibt es eine sogenannte Konformitätserklärung, die der Hersteller der Windenergieanlage ausstellen muss.

Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird im Genehmigungsverfahren festgelegt. Und wenn die Anlagen dann errichtet sind, wird der Betreiber durch einen Sachverständigen nachweisen müssen, dass die Anlagen, die dort stehen, diesen konkreten Windenergieanlagen, so eingestellt und programmiert sind und auch in ihrem Betriebsmodus so laufen, dass der Wert, der dem vorherigen Gutachten zugrunde gelegt wurde, auch hier eingehalten wird. Hier werden schärfere Anforderungen gemacht als an die Automobilindustrie. Da wird nicht danach geprüft, wie viel Liter Benzin Ihr Auto wirklich verbraucht.

Eingriffe in Natur und Landschaft: Es gibt die Eingriffskompensation. Eingriffe in Natur und Landschaft werden bewertet und ausgeglichen. Dies entweder als Real-Kompensationen – das ist unsere Vorzugsvariante – in Form einer Ausgleichsmaßnahme, oder das Landratsamt bittet oder fordert eine Ersatzzahlung. Dann wird Geld aufgewendet, um an anderer Stelle den Eingriff auszugleichen, aber nicht an einer ganz konkreten mit diesem Projekt verbundenen Maßnahme. Das Ganze wird auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegt.

Betroffene Schutzgebiete: Das Plangebiet und auch die Anlagen, die genehmigt werden wollen, dürfen nicht in festgesetzten Naturschutz- oder Vogelschutzgebieten oder ähnlichem liegen. Eine weitere Betroffenheit benachbarter oder etwas entfernter Schutzgebiete wird im Genehmigungsverfahren nochmals abgeprüft, und entsprechend falls dort Konflikte entstehen, kann eine Genehmigung nicht möglich sein, oder es wird im Rahmen der Eingriffskompensation mitbewertet.

Habitat- und Artenschutz: Aufnahme der im Plangebiet vorkommenden Habitate und geschützten Tierarten über Kartierung. Das müssen wir im Rahmen der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens gewährleisten. Üblicherweise sind das Vögel und Fledermäuse, deren Vorkommen wir untersuchen müssen. Dann wird bewertet in Bezug auf die tatsächliche Betroffenheit.

Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen: Das ist ein Ziel, ein ökologisches Verbundsystem über Vorranggebiete und Biotopschutz zu entwickeln. Wir denken, dass man das in Einklang bringen kann, und ob bei der Fortschreibung des Regionalplans die Regionalplanung wieder hier einen Vorrang für Arten- und Biotopschutz festsetzen wird, ist noch vollkommen offen.

Über die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der Arten- und Biotopschutz im Umfeld des Windparks gestärkt, und unseres Erachtens gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die mit den lokalen Akteuren besprochen werden können. Das heißt, im Genehmigungsverfahren werden wir die Kommune und das Landratsamt natürlich nochmal ansprechen. Wir werden also nicht irgendwie im Wolkenkuckucksheim uns Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausdenken, sondern mit den lokalen Akteuren, den Landwirtschaftsbetrieben, den Naturschutzverbänden, der Gemeinde und dem Landratsamt besprechen und versuchen, sinnvolle Maßnahmen zu finden.

Chancen eines Windparks

Welche Chancen können sich durch die Planung und Errichtung und den Betrieb eines Windparks ergeben?

Welchen Mehrwert bringt denn ein solcher Windpark für die Kommunen und die Bürger? Ich hatte es eingangs schon erwähnt: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit gegeben, die Gemeinde finanziell zu beteiligen. 0,2 Cent je Kilowattstunde erzeugten Windstroms. Das entspricht etwa 40.000 Euro jährlich pro Windenergieanlage. Diese Einnahmen sind ohne Zweckbindung. Das ist ein zusätzliches Geld, das der Kommune zur Verfügung steht, um zum Beispiel die Vereine zu unterstützen, die Feuerwehr auszustatten, die Straßenbeleuchtung zu modernisieren etc. Das ist dann eine kommunale Entscheidung, wofür dieses Geld ausgegeben wird.

Beteiligung der Anwohner: Der Gesetzgeber hat dafür keine Verpflichtung geschaffen, aber wir als SachsenEnergie können uns das sehr gut vorstellen. Wir haben die Möglichkeit, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, wie eine Bürgerbeteiligung aussehen kann.

Was sind die weiteren Mehrwerte?

Günstiger Strompreis: Wir können ein grünes Stromprodukt für Privat- und Gewerbekunden anbieten. Viele Firmen setzen sich damit auseinander: Wie können sie ihre Produktion dekarbonisieren? Sie sind schlicht darauf angewiesen, weil ihre Auftraggeber das fordern, dass sie ihre Produktion mit grüner, erneuerbarer Energie betreiben. Wir denken und wir glauben, dass wir zu dem Zeitpunkt hier ein Stromprodukt für Sie anbieten können, was auch finanziell attraktiv ist, vielleicht auch attraktiver als die Stromprodukte, die wir bisher anbieten konnten, weil wir vor Ort einen Windpark errichtet haben.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Es werden die Eingriffe in Natur und Landschaft real kompensiert, und wir können vielfältige Maßnahmen umsetzen, zum Beispiel die Schaffung neuer Habitate und die Biodiversität auf dem Höhenrücken dann entsprechend stärken.

Nun bin ich mit meinem Vortrag am Ende, und wir möchten Ihnen anbieten, weiterhin Sie zu informieren. Wir haben uns vorhin kurz besprochen: Sehr viele konnten leider nicht in den Saal. Das hat brandschutztechnische Gründe. Die Belegung des Raumes ist von der Kapazität her begrenzt, und wir werden diese Veranstaltung einerseits veröffentlichen – die Videoaufzeichnung läuft noch – und wir werden diese Veranstaltung wiederholen. Das haben wir für uns kurz besprochen.

Und wir möchten mit Ihnen weiterhin in Dialog treten. Sie können gerne uns in anderen Veranstaltungen oder ganz konkret zu Detail- und Fachfragen noch ansprechen. Ich denke, es sollten sich auch Diskussionsformate daraus etablieren, und wir haben eine Homepage geschaltet unter SachsenEnergie.de/windpark-grumbach. Dort gibt es einen QR-Code, den gibt es, glaube ich, dann nochmal im Ausgang auf einem Handzettel. Dann können Sie Informationen noch nachlesen, und Sie bekommen einen Zugang zu dieser Präsentation und zu der Videoaufzeichnung.

Herr Hesse als Ansprechpartner für die Grundstücke steht Ihnen zur Verfügung mit seinen Kontaktdaten, und meine Kollegen stehen Ihnen für alle Fachfragen rund um die Windenergieplanung zur Verfügung.

Ein bisschen aufgeregt bin ich auch.

[Musik]

SachsenEnergie möchte in Grumbach einen Windpark planen, errichten und betreiben. Warum eignet sich die in Betrachtung stehende Fläche dafür besonders gut? Hier gibt es gleich mehrere Gründe:

1.000 Meter Abstand zu vorhandener Wohnbebauung ist gegeben keine Konflikte zu gesetzlich festgesetzten Schutzgebieten zu erwarten Fläche bietet theoretisches Potential für bis zu 12 Windenergieanlagen der neusten Technologiegeneration
Windpotentialfläche zwischen Grumbach und Herzogswalde Die nächsten Schritte

Die Realisierung eines Windparks ist in Deutschland ein komplexer Vorgang und nimmt mehrere Jahre in Anspruch. In folgenden Schritten könnte der Windpark Grumbach entstehen:

Bis Herbst 2023: Vorplanung

  • Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für einen Windpark innerhalb der in Betrachtung stehenden Fläche
  • Gespräche mit den Grundstückseigentümern
  • Abstimmungen und Dialog mit den (kommunalen) Ansprechpartnern vor Ort

Herbst 2023 bis Ende 2025: Entwurfs- und Genehmigungsplanung

  • Naturschutzfachliche Kartierungen
  • Gutachten im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Schall, Schatten etc.)
  • Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz

2026 bis 2027: Umsetzung

  • Bauvorbereitende Maßnahmen
  • Anlagenerrichtung und Inbetriebnahme
Gemeinsam stark für Grumbach

Seit April 2021 ist die Frank Bündig Energieanlagen GmbH (EFB) ein Teil der SachsenEnergie. Beide Unternehmen hatten zuvor bereits mehrere Jahre intensiv bei Planung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zusammengearbeitet. Mit dem Kauf der am Markt etablierten und spezialisierten Firma will die SachsenEnergie den Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend beschleunigen. Gelingen kann das unter anderem mit Projekten, die die EFB schon in Planung hat – unter anderem eben den Windpark Grumbach.

Schreiben Sie uns!

Beim Ausbau der Erneuerbaren hat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern Nachholbedarf. Die darin liegende Chance wollen und müssen wir ergreifen! Sie haben dazu oder zu einem konkreten Projekt Fragen? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

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