Mit einer professionellen Energieberatung erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als maßgeschneidertes Sanierungskonzept für Ihre Immobilie. Machen Sie Ihr Wohngebäude energieeffizient und profitieren Sie von staatlichen Förderungen mit einem iSFP.
Mit iSFP bis zu 12.000 € Förderung je Wohneinheit erhalten!
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Viele Gebäudeeigentümer verzichten im Rahmen der Sanierung Ihrer Immobilie unwissentlich auf mehrere Tausend Euro Förderung. Der Schlüssel zu einer erheblich höheren Förderung bei der Sanierung ist der sogenannte iSFP – der individuelle Sanierungsfahrplan.
Der iSFP als Ergebnis einer Energieberatung ist ein Konzept, welches aufzeigt, wie Ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch modernisiert und sinnvoll umgebaut werden kann. Dabei kann der iSFP das Fördergeld für die Sanierung mehr als verdoppeln! Ohne iSFP erhalten Sie pro Jahr und Wohneinheit maximal 4.500 €, mit iSFP sogar bis zu 12.000 € an staatlichem Zuschuss für Ihre Sanierung. Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gern!
Bei Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP innerhalb von 15 Jahren wird Ihnen ein zusätzlicher Förderbonus gewährt. Damit erhöht sich der maximale Förderzuschuss von 4.500 € ohne iSFP auf 12.000 € mit iSFP.
Die Energieberatung selbst, das heißt bereits die Erstellung des iSFP wird gefördert. Für Gebäude ab 3 Wohneinheiten beträgt der staatliche Zuschuss 850 €.
Eine abschließende Vorstellung der Ergebnisse durch den Energieberater bei der Eigentümergemeinschaft wird zusätzlich mit 250 € gefördert.
Beauftragen Sie uns nach der Erstellung des iSFP mit einer Elektromobilitäts-Planung für Ihr Gebäude, erstatten wir Ihnen die Kosten für den iSFP.
Für eine umfangreiche und professionelle Beratung findet der Vor-Ort-Termin, die Beratung und die Erstellung des iSFP durch qualifizierte, geprüfte Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes statt.
Anhand eines Ampel-Systems erfahren Sie, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und wo Energieeinsparpotenziale vorhanden sind.
Als fundierte Basis bietet Ihnen der Sanierungsfahrplan Planungs- und Entscheidungssicherheit auf Ihrem Weg zum energetisch sanierten Wohngebäude.
Fragen Sie unverbindlich einen iSFP an. Nachdem wir den ausgefüllten Auftrag zur Energieberatung von Ihnen erhalten haben, beantragen wir die Fördermittel für den iSFP für Sie.
Nach Ihrer Beauftragung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um einige grundlegende Informationen zu Ihrer Immobilie zu erhalten. Unsere zertifizierten Fachpartner vereinbaren einen Termin für die Vor-Ort-Begehung.
Für die Erstellung des iSFP werden beim Vor-Ort-Termin alle notwendigen Informationen zum Gebäude erfasst. Dazu zählen unter anderem der aktuelle Energieverbrauch, der Ist-Stand der Heizungsanlage oder die Dämmung des Gebäudes.
Nach der Vor-Ort-Begehung erstellen unsere Fachpartner den iSFP sowie einen Leitfaden zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Sie bekommen beide Dokumente postalisch oder per E-Mail zugesendet.
Nachdem Sie die Dokumente erhalten haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Abschlussgespräch, in dem wir uns gern für Ihre Fragen zu den Ergebnissen des Sanierungsfahrplans und den empfohlenen Maßnahmen Zeit nehmen.
Die von der SachsenEnergie AG beauftragten Energieberater führen die unabhängige Energieberatung durch und erstellen den Sanierungsfahrplan für Sie. Die Energieberater sind fachlich qualifiziert und von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zugelassen. Die SachsenEnergie AG koordiniert die Durchführung der Energieberatung und ist Ihr Vertragspartner für den iSFP.
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie für die anschließende Umsetzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen eine zusätzliche Förderung von 5 %, den sogenannten iSFP-Bonus. Weiterhin erhöhen sich die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen von maximal 30.000 € auf 60.000 €. Im Überblick bedeutet das:
| Förderung ohne iSFP | Förderung mit iSFP | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| Förderfähige Kosten | 30.000 € | 60.000 € |
| Maximale Förderung für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen je Wohneinheit | 4.500 € | 12.000 € |
Als förderfähige Maßnahmen gelten unter anderem:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle: z. B. Dämmung von Dachflächen und Außenwänden, Austausch von Türen, Einbau neuer Fenster
- Anlagentechnik: z. B. Einbau digitaler Systeme zur energetischen Verbrauchsoptimierung, Installation oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
- Heizungsoptimierung: z. B. Austausch von Heizungspumpen, Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Fachplanung und Baubegleitung: Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im direkten Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen stehen
Mit Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Kontaktaufnahme bezüglich der Erstellung eines Sanierungsfahrplans an unsere externen Partner BRALE Energy GmbH (Dresdener Straße 38, 06895 Zahna-Elster) und energetisch GmbH (Rosenstraße 2, 82049 Pullach im Isartal) weitergeben werden.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist besonders für Kunden geeignet, die langfristig Energie und Kosten einsparen möchten. Der iSFP bietet eine detaillierte Übersicht über den Zustand des Gebäudes und zeigt Schritt für Schritt auf, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern.
Ein iSFP beinhaltet eine Analyse des gegenwärtigen Zustandes des Gebäudes, eine detaillierte Beschreibung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen, eine Quantifizierung der Kosten und des Einsparpotenzials sowie einen Zeitplan für die Umsetzung.
Der iSFP wird von einem von SachsenEnergie beauftragten, zertifizierten und von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zugelassenen Energieberater erstellt. Die SachsenEnergie AG koordiniert die Durchführung der Energieberatung und ist Ihr Vertragspartner für den iSFP.
Im Rahmen einer detaillierten Bestandsaufnahme erfolgt eine Analyse des energetischen Zustandes des Gebäudes vor Ort durch den Energieberater. Im Rahmen dieser Inspektion erfolgt eine Begehung des gesamten Gebäudes, wobei sämtliche Räumlichkeiten, vom Keller bis zum Dachboden, einer Betrachtung unterzogen werden.
Der Zugang zur Heizungsanlage, zum Dachboden, zum Keller sowie zu ausgewählten Wohnräumen ist in der Regel erforderlich. Es wird empfohlen, dass eine Person anwesend ist, die über die relevanten Informationen bezüglich der Immobilie verfügt. Des Weiteren wird für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans der Innen- und Außenbereich des Hauses fotografiert.
Bitte halten Sie Baupläne, Energieverbrauchsdaten der vergangenen Jahre, Informationen zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls Energieausweise bereit. Ihr Energieberater informiert Sie zudem vorab, wie Sie sich am besten auf den Termin vorbereiten sollten.
Nein, die Umsetzung der Maßnahmen ist für Sie nicht verpflichtend. Der iSFP dient lediglich als Empfehlung und Entscheidungshilfe, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind.
Der individuelle Sanierungsfahrplan besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren. Bei Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP innerhalb von 15 Jahren wird Ihnen ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % gewährt. Zudem erhöht sich mit einem iSFP die Maximalgrenze der förderfähigen Sanierungsausgaben von 30.000 € auf 60.000 €. Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Anspruch auf den iSFP-Bonus.
Die Beauftragung der Energieberatung für den individuellen Sanierungsfahrplan erfolgt durch den Eigentümer des Mehrfamilienhauses. Im Falle einer Eigentümergemeinschaft ist ein gemeinsamer Beschluss notwendig. Auch bevollmächtigte Personen mit Vertretungsbefugnis, z.B. ein Verwalter können die Energieberatung beauftragen.
Ja. Dienstleistungen, die die Eigentumsgemeinschaft betreffen, sind anhand eines WEG-Beschlusses zu beauftragen. Welche Mehrheiten hierfür notwendig sind, werden in der WEG-Gemeinschaftsordnung geregelt. Fragen Sie hierzu Ihren Verwalter, er kann Sie hierzu beraten und die Energieberatung auf die Tagesordnung der nächsten WEG-Versammlung setzen.
Die Beantragung der Bundesförderung zur Energieberatung für den iSFP erfolgt mittels Vollmacht des Beratungsnehmers durch den Energieberater.
Der Förderbetrag über 50 % des Beratungshonorars, max. jedoch 850 € wird durch die BAFA als Fördermittelgeber an den Beratungsempfänger ausgezahlt.
Ja, die Energieberatung für den iSFP kann auch für Gebäude mit gemischter Nutzung erfolgen. Anhand des iSFP stellt der Energieberater Ihnen dar, welche Maßnahmen anschließend bei der Schritt-für-Schritt Sanierung umgesetzt und gefördert werden können.
Das Gebäude muss über mindestens drei Wohneinheiten verfügen und der Bauantrag bzw. die Baufertigstellungsanzeige muss mindestens 5 Jahre alt sein, damit der iSFP für das Mehrfamilienhaus gefördert wird.
Sie möchten im Rahmen Ihrer Sanierungsabsichten auch Ladetechnik installieren lassen? Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Energielösungen.
Wir bieten flexible und zukunftssichere Ladelösungen für Wohnimmobilien – egal ob im Neubau oder Bestand.
Erfahren Sie mehr über Ihren individuellen Sanierungsfahrplan.
0800 5075875
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Die SanierungsBonus-Bedingungen können Sie sich hier herunterladen:
SanierungsBonus-Bedingungen (PDF)
Alle Bonusbeträge sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
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